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Was für Schä­den über­nimmt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Schä­den am Gebäu­de selbst und an sei­nen fes­ten Bestand­tei­len durch bestimm­te Risi­ken, die in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ange­ge­ben sind. Fol­gen­de Schä­den wer­den typi­scher­wei­se von einer Gebäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt:

  1. Feu­er: Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implosion.
  2. Sturm und Hagel: Schä­den durch Sturm (Wind­ge­schwin­dig­keit ab 62 km/h) und Hagel.
  3. Lei­tungs­was­ser: Schä­den durch Rohr­bruch, Frost, Über­schwem­mun­gen oder Was­ser­aus­tritt aus Anla­gen wie Waschmaschinen.
  4. Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Schnee­druck, Lawi­nen oder Erdrutsche.

Je nach Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft kön­nen auch wei­te­re Risi­ken wie bei­spiels­wei­se Glas­bruch, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus mit­ver­si­chert werden.

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