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Was gehört alles zu den Anschaf­fungs­kos­ten für ein Gebäude?

Die Anschaf­fungs­kos­ten eines Gebäu­des set­zen sich aus ver­schie­de­nen Posi­tio­nen wie u.a.:

  1. Kauf­preis des Grund­stücks: Wenn das Gebäu­de auf einem gekauf­ten Grund­stück errich­tet wird, gehört der Kauf­preis des Grund­stücks zu den Anschaf­fungs­kos­ten.
  2. Bau­kos­ten: Die Kos­ten für den Bau des Gebäu­des, ein­schließ­lich der Mate­ri­al- und Lohn­kos­ten, gehö­ren zu den Anschaf­fungs­kos­ten.
  3. Archi­tek­ten- und Pla­nungs­kos­ten: Die Kos­ten für die Pla­nung und Aus­füh­rung des Bau­pro­jekts, ein­schließ­lich der Kos­ten für Archi­tek­ten, Inge­nieu­re und sons­ti­ge Pla­nungs­leis­tun­gen, gehö­ren zu den Anschaf­fungs­kos­ten.
  4. Bau­ne­ben­kos­ten: Die Kos­ten für Bau­ne­ben­kos­ten, wie bei­spiels­wei­se Geneh­mi­gungs­ge­büh­ren, Anschluss­kos­ten für Strom, Gas, Was­ser und Abwas­ser, sowie Kos­ten für den Bau­an­trag oder Ver­mes­sungs­ar­bei­ten, gehö­ren zu den Anschaf­fungs­kos­ten.
  5. Kos­ten für den Innen­aus­bau: Die Kos­ten für den Innen­aus­bau, wie bei­spiels­wei­se Boden­be­lä­ge, Wand- und Decken­ver­klei­dun­gen, Sani­tär­an­la­gen, Elek­tro­in­stal­la­tio­nen, Hei­zung und Kli­ma­an­la­ge, gehö­ren eben­falls zu den Anschaf­fungs­kos­ten.

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