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Was gehörte zu Haushaltsglas?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 03. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Haushaltsglas bezeichnet alltägliche Glasgegenstände im privaten Haushalt – von Trinkgläsern und Essgeschirr über Aufbewahrungsbehälter bis zu dekorativen Objekten. Die konkrete Abdeckung durch eine Glasversicherung ist jedoch stark tarifabhängig und sollte immer in den Versicherungsbedingungen überprüft werden.

Haus­halts­glas bezeich­net all­täg­li­che Glas­ge­gen­stän­de im pri­va­ten Haus­halt – von Trink­glä­sern und Ess­ge­schirr über Auf­be­wah­rungs­be­häl­ter bis zu deko­ra­ti­ven Objek­ten. Die kon­kre­te Abde­ckung durch eine Glas­ver­si­che­rung ist jedoch stark tarif­ab­hän­gig und soll­te immer in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen über­prüft werden.

Wel­ches Glas ist in der Glas­bruch­ver­si­che­rung enthalten?

Eine Glas­ver­si­che­rung kann ver­schie­de­ne Kate­go­rien von Haus­halts­glas abde­cken. Die Leis­tun­gen unter­schei­den sich je nach Anbie­ter und Tarif erheblich:

  • Trink­ge­schirr: Glä­ser für Was­ser, Saft, Wein, Bier, Kaf­fee und ande­re Getränke
  • Ess­ge­schirr: Tel­ler, Schüs­seln, Ser­vier­tel­ler und Des­sert­tel­ler aus Glas
  • Auf­be­wah­rungs­be­häl­ter: Vor­rats­do­sen, Glas­fla­schen, Gewürz­be­häl­ter, luft­dich­te Lager­be­häl­ter und Behäl­ter für Lebensmittel
  • Back­ge­schirr: Auf­lauf­for­men, Back­for­men, Kuchen­for­men, Tor­ten­plat­ten und Brä­ter aus Glas
  • Ser­vier­ge­gen­stän­de: Glas­kan­nen, Karaf­fen, Salat­schüs­seln und Schalen
  • Deko­ra­ti­ons­ge­gen­stän­de: Vasen, Ker­zen­stän­der, Spie­gel, Bil­der­rah­men und Kunstglasobjekte
  • Küchen­ge­rä­te mit Glas­ele­men­ten: Bei Pre­mi­um-Tari­fen teil­wei­se Backofen‑, Kühl­schrank- oder Mikrowellentüren

Unter­schie­de zwi­schen Ver­si­che­rern und Tariffallen

Die Defi­ni­ti­on von Haus­halts­glas vari­iert zwi­schen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men erheb­lich. Wäh­rend eini­ge Anbie­ter nur Fens­ter­glas oder Außen­ver­gla­sun­gen abde­cken, ver­si­chern ande­re expli­zit Haus­halts­ge­rä­te mit Glas­kom­po­nen­ten. Pre­mi­um-Tari­fe kön­nen kost­ba­re Glas­samm­lun­gen oder anti­ke Glas­ei­gen­schaf­ten ein­schlie­ßen. Ent­schei­dend sind Aus­schluss­klau­seln: Ver­schleiß, Krat­zer, unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung und Erschüt­te­rungs­schä­den sind typi­scher­wei­se nicht ver­si­chert. Prü­fen Sie vor Abschluss die Leis­tungs­gren­zen pro Gegen­stand (oft 500–1.000 Euro) und die Jah­res­ober­gren­ze. Die Selbst­be­tei­li­gung liegt je nach Tarif zwi­schen ca. 50–150 Euro.

Check­lis­te für die rich­ti­ge Glasversicherung

  • Klä­ren Sie, ob täg­lich genutz­tes Haus­halts­glas oder nur hoch­wer­ti­ge Samm­ler­stü­cke ver­si­chert sein sollen
  • Ver­glei­chen Sie die Ent­schä­di­gungs­gren­zen pro Scha­dens­fall und Gesamtjahresleistung
  • Über­prü­fen Sie, wel­che Scha­dens­ur­sa­chen abge­deckt sind (Bruch, Stoß, Sturz)
  • Prü­fen Sie die Selbst­be­tei­li­gung und deren Aus­wir­kung auf klei­ne­re Schäden
  • Fra­gen Sie nach Kom­bi­na­ti­ons­ra­bat­ten mit Haus­rat- oder Wohngebäudeversicherung
  • Doku­men­tie­ren Sie wert­vol­le Glas­ge­gen­stän­de foto­gra­fisch und bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge auf
  • Ach­ten Sie auf Aus­schluss­klau­seln für All­tags- oder Wiederholungsschäden
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