- Glasregale: Regale, die aus Glas hergestellt sind und zur Präsentation von Gegenständen dienen, wie zum Beispiel Bücherregale oder Vitrinen.
- Glastische: Es handelt sich um Tische, bei denen die Tischplatte aus Glas besteht.
- Glastüren und Glaswände: Türen oder Wände, die ganz oder teilweise aus Glas bestehen und zur Abgrenzung von Räumen oder als dekoratives Element dienen können.
- Glasvitrinen: Schaukästen oder Vitrinen, in denen wertvolle oder empfindliche Gegenstände ausgestellt werden, wie zum Beispiel Schmuckvitrinen oder Sammlervitrinen.
- Glaslampen oder Leuchten: Lampenschirme oder Leuchten, die aus Glas gefertigt sind und Licht in den Raum abgeben.
- Spiegel: Wandspiegel oder Standspiegel, die Teil der Möblierung sind und zur Raumgestaltung dienen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Definition und der Umfang der Mobiliarverglasung je nach Versicherungsunternehmen und Versicherungspolizei variieren können. Wenn Sie eine Versicherung für Mobiliarverglasung in Betracht ziehen, ist es ratsam, die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre spezifischen Glasgegenstände abgedeckt sind. Bei Fragen können Sie sich direkt an Ihren Versicherungsanbieter wenden, um weitere Informationen zu erhalten.