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Was gehör­te zur Mobiliarverglasung?

  1. Glas­re­ga­le: Rega­le, die aus Glas her­ge­stellt sind und zur Prä­sen­ta­ti­on von Gegen­stän­den die­nen, wie zum Bei­spiel Bücher­re­ga­le oder Vitrinen.
  2. Glas­ti­sche: Es han­delt sich um Tische, bei denen die Tisch­plat­te aus Glas besteht.
  3. Glas­tü­ren und Glas­wän­de: Türen oder Wän­de, die ganz oder teil­wei­se aus Glas bestehen und zur Abgren­zung von Räu­men oder als deko­ra­ti­ves Ele­ment die­nen können.
  4. Glas­vi­tri­nen: Schau­käs­ten oder Vitri­nen, in denen wert­vol­le oder emp­find­li­che Gegen­stän­de aus­ge­stellt wer­den, wie zum Bei­spiel Schmuck­vi­tri­nen oder Sammlervitrinen.
  5. Glas­lam­pen oder Leuch­ten: Lam­pen­schir­me oder Leuch­ten, die aus Glas gefer­tigt sind und Licht in den Raum abgeben.
  6. Spie­gel: Wand­spie­gel oder Stand­spie­gel, die Teil der Möblie­rung sind und zur Raum­ge­stal­tung dienen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genaue Defi­ni­ti­on und der Umfang der Mobi­li­ar­ver­gla­sung je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Ver­si­che­rungs­po­li­zei vari­ie­ren kön­nen. Wenn Sie eine Ver­si­che­rung für Mobi­li­ar­ver­gla­sung in Betracht zie­hen, ist es rat­sam, die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungs­um­fän­ge Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu über­prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre spe­zi­fi­schen Glas­ge­gen­stän­de abge­deckt sind. Bei Fra­gen kön­nen Sie sich direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter wen­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhalten.

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