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Was gilt als land­wirt­schaft­li­che Zugmaschine?

Eine land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­ne ist eine spe­zi­el­le Art von Fahr­zeug, die in der Land­wirt­schaft ein­ge­setzt wird und in ers­ter Linie zum Zie­hen von Anhän­gern ver­wen­det wird. Sie ist in der Regel ein Trak­tor, aber auch ande­re Fahr­zeu­ge, wie zum Bei­spiel Uni­mogs oder Lkw mit All­rad­an­trieb, kön­nen als land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen gelten.

In Deutsch­land ist eine land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­ne ein Fahr­zeug, das auf­grund sei­ner Bau­art und Aus­stat­tung aus­schließ­lich für land­wirt­schaft­li­che, forst­wirt­schaft­li­che, gärt­ne­ri­sche oder kom­mu­na­le Zwe­cke ver­wen­det wird und eine zuläs­si­ge Gesamt­mas­se von nicht mehr als 40 Ton­nen hat. Land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen sind außer­dem von der Maut­pflicht auf deut­schen Auto­bah­nen befreit.

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