Sollte Ihre Begleitperson beim „Begleiteten Fahren ab 17“ alkoholisiert sein, kann das erhebliche Konsequenzen haben. Die Begleitperson muss während der Fahrt dieselben Alkohol- und Drogengrenzwerte einhalten wie der Fahranfänger, nämlich 0,0 Promille.
Falls die Begleitperson diese Regel missachtet und alkoholisiert ist, wird die Fahrt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bewertet. Das bedeutet, dass Sie als Fahranfänger in diesem Fall gegen die Bedingungen Ihres Führerscheins verstoßen, auch wenn Sie selbst keinen Alkohol konsumiert haben. Dies kann folgende Konsequenzen haben:
- Die Polizei kann die Fahrt umgangen unterbinden.
- Es kann ein Bußgeld verhängt werden.
- Es können Punkte in Flensburg eingetragen werden.
- Ihre Probezeit kann verlängert werden.
- Es kann eine Nachschulung (Aufbauseminar) angeordnet werden.
- Im schlimmsten Fall kann der Führerschein entzogen werden.
Es ist daher äußerst wichtig, sicherzustellen, dass die Begleitperson die Regeln des begleiteten Fahrens einhält, einschließlich der Alkohol- und Drogengrenzwerte. Beide, der Fahranfänger und die Begleitperson, tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr.