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Was heißt erweiterter Straf-Rechtsschutz?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Erweiterter Straf-Rechtsschutz ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Rechtsschutzversicherung, der Sie bei Strafermittlungen und Strafverfahren absichert. Anders als die Standard-Rechtsschutzversicherung deckt dieser Zusatz sowohl fahrlässige als auch vorsätzliche Vorwürfe ab und schließt damit eine kritische Schutzlücke durch Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Ermittlungskosten.

Erwei­ter­ter Straf-Rechts­schutz ist ein optio­na­ler Zusatz­bau­stein zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung, der Sie bei Straf­er­mitt­lun­gen und Straf­ver­fah­ren absi­chert. Anders als die Stan­dard-Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die­ser Zusatz sowohl fahr­läs­si­ge als auch vor­sätz­li­che Vor­wür­fe ab und schließt damit eine kri­ti­sche Schutz­lü­cke durch Über­nah­me von Anwalts‑, Gerichts- und Ermittlungskosten.

Leis­tungs­um­fang und ver­si­cher­te Verfahrensstufen

Der erwei­ter­te Straf-Rechts­schutz über­nimmt die wesent­li­chen Kos­ten Ihrer straf­recht­li­chen Ver­tei­di­gung: Gebüh­ren für einen Straf­ver­tei­di­ger, Gerichts­kos­ten, Sach­ver­stän­di­gen­ge­büh­ren und not­wen­di­ge Ermitt­lungs­maß­nah­men. Die Absi­che­rung erstreckt sich auf alle Ver­fah­rens­stu­fen – von poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen und Ver­neh­mun­gen über die Ankla­ge bis zur Haupt­ver­hand­lung und optio­nal auf Beru­fungs­ver­fah­ren, je nach gewähl­tem Tarif.

Ent­schei­dend ist die Unter­schei­dung zwi­schen fahr­läs­si­gen und vor­sätz­li­chen Straf­ta­ten: Fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen sind in moder­nen Tari­fen meist voll­stän­dig gedeckt, wäh­rend bei Vor­satz oft Leis­tungs­gren­zen, höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen oder Aus­schlüs­se grei­fen. Auch ver­wand­te Ver­fah­ren wie Buß­geld­ver­fah­ren sind in vie­len aktu­el­len Poli­cen integriert.

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se kennen

Nicht alle straf­recht­li­chen Vor­wür­fe sind ver­si­chert. Typi­scher­wei­se aus­ge­schlos­sen sind schwe­re Ver­bre­chen (Gewalt­kri­mi­na­li­tät, Sexu­al­straf­ta­ten), Straf­ta­ten zur Berei­che­rung (Dieb­stahl, Unter­schla­gung, Betrug), wie­der­hol­te Ver­stö­ße und je nach Ver­si­che­rer auch bestimm­te Ver­kehrs­straf­ta­ten. Beson­ders wich­tig: Vie­le Tari­fe bie­ten für vor­sätz­li­che Straf­ta­ten nur ein­ge­schränk­ten Schutz oder for­dern höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen. Lesen Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau, da die Rege­lun­gen zwi­schen Ver­si­che­rern erheb­lich variieren.

Prak­ti­sche Tipps zur Tarifauswahl

  • Ver­glei­chen Sie Deck­nungs­sum­men – sie soll­ten ca. 100.000–300.000 Euro betra­gen für län­ge­re Verfahren
  • Klä­ren Sie den Ver­si­che­rungs­schutz für fahr­läs­si­ge und vor­sätz­li­che Taten explizit
  • Prü­fen Sie, wel­che Straf­tat­be­stän­de voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen sind
  • Über­prü­fen Sie die Selbst­be­tei­li­gung – üblich sind ca. 250–500 Euro pro Verfahren
  • Ver­glei­chen Sie Jah­res­prä­mi­en – die­se lie­gen je nach Tarif zwi­schen ca. 60–180 Euro
  • Mel­den Sie jeden Straf­ver­dacht unver­züg­lich dem Ver­si­che­rer – ver­zö­ger­te Mel­dun­gen kön­nen zum Leis­tungs­aus­fall führen
  • Klä­ren Sie vor Beauf­tra­gung, ob Sie einen Anwalt frei wäh­len kön­nen oder der Ver­si­che­rer Ein­schrän­kun­gen vornimmt
  • Doku­men­tie­ren Sie alle Schrift­stü­cke sorg­fäl­tig für die Schadenmeldung
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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