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Was heißt erwei­ter­ter Straf-Rechtsschutz?

Mit dem Zusatz­bau­stein erwei­ter­ten Straf-Rechts­schutz oder auch Spe­zi­al Straf-Rechts­schutz genannt, kön­nen Sie den Ver­si­che­rungs­um­fang Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sinn­voll erwei­tern bzw. ergänzen.

Über den erwei­ter­ten Straf-Rechts­schutz sind Sie abge­si­chert gegen den Vor­wurf einer fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich began­ge­nen Straf­tat.

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