Üblicherweise in der Glasversicherung versichert sind:
Glasbauteile: Eine Glasversicherung deckt normalerweise Schäden an festen Glasbauteilen ab, wie zum Beispiel Fensterscheiben, Glastüren, Glasfassaden, Glasdächer, Glasbausteine, Wintergärten oder Glaskuppeln. Dies umfasst sowohl Innen- als auch Außenglas.
Mobiliar mit Glasanteilen: Einige Glasversicherungen können auch Glasgegenstände abdecken, die Teil des Mobiliars sind, wie zum Beispiel Glasregale, Vitrinen, Glastische, Spiegel oder Glaskeramik-Kochfelder.
Glas in Sanitäreinrichtungen: Oftmals ist auch Glas, das in Sanitäreinrichtungen wie Duschkabinen, Spiegeln oder Waschbecken verbaut ist, in der Versicherungspolice eingeschlossen.
Verglasung in Haushaltsgeräten: Einige Glasversicherungen können auch Schäden an Glasgegenständen abdecken, die in Haushaltsgeräten wie Backöfen, Mikrowellen, Kühlschränken oder Kochfeldern enthalten sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Glasversicherungen den gleichen Deckungsumfang haben. Einige Versicherungen können zusätzliche Optionen anbieten, um den Versicherungsschutz an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Beispielsweise können Sie eine zusätzliche Deckung für spezielle Glasgegenstände wie antike Glaswaren, Kunstglas oder maßgefertigte Glasobjekte beantragen.
Es ist ratsam, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse Ihrer Glasversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie umfassend geschützt sind. Bei Fragen zur Versicherungsabdeckung können Sie sich jederzeit an Ihren Versicherungsanbieter wenden.