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Was ist alles in der Glas­ver­si­che­rung versichert?

Übli­cher­wei­se in der Glas­ver­si­che­rung ver­si­chert sind:

Glas­bau­tei­le: Eine Glas­ver­si­che­rung deckt nor­ma­ler­wei­se Schä­den an fes­ten Glas­bau­tei­len ab, wie zum Bei­spiel Fens­ter­schei­ben, Glas­tü­ren, Glas­fas­sa­den, Glas­dä­cher, Glas­bau­stei­ne, Win­ter­gär­ten oder Glas­kup­peln. Dies umfasst sowohl Innen- als auch Außenglas.

Mobi­li­ar mit Glas­an­tei­len: Eini­ge Glas­ver­si­che­run­gen kön­nen auch Glas­ge­gen­stän­de abde­cken, die Teil des Mobi­li­ars sind, wie zum Bei­spiel Glas­re­ga­le, Vitri­nen, Glas­ti­sche, Spie­gel oder Glaskeramik-Kochfelder.

Glas in Sani­tär­ein­rich­tun­gen: Oft­mals ist auch Glas, das in Sani­tär­ein­rich­tun­gen wie Dusch­ka­bi­nen, Spie­geln oder Wasch­be­cken ver­baut ist, in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce eingeschlossen.

Ver­gla­sung in Haus­halts­ge­rä­ten: Eini­ge Glas­ver­si­che­run­gen kön­nen auch Schä­den an Glas­ge­gen­stän­den abde­cken, die in Haus­halts­ge­rä­ten wie Back­öfen, Mikro­wel­len, Kühl­schrän­ken oder Koch­fel­dern ent­hal­ten sind.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass nicht alle Glas­ver­si­che­run­gen den glei­chen Deckungs­um­fang haben. Eini­ge Ver­si­che­run­gen kön­nen zusätz­li­che Optio­nen anbie­ten, um den Ver­si­che­rungs­schutz an Ihre spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se anzu­pas­sen. Bei­spiels­wei­se kön­nen Sie eine zusätz­li­che Deckung für spe­zi­el­le Glas­ge­gen­stän­de wie anti­ke Glas­wa­ren, Kunst­glas oder maß­ge­fer­tig­te Glas­ob­jek­te beantragen.

Es ist rat­sam, die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se Ihrer Glas­ver­si­che­rung zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Sie umfas­send geschützt sind. Bei Fra­gen zur Ver­si­che­rungs­ab­de­ckung kön­nen Sie sich jeder­zeit an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter wenden.

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