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Was ist alles in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versichert?

In der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind in der Regel Schä­den am Gebäu­de und an fest instal­lier­ten Gegen­stän­den wie Hei­zungs­an­la­gen, Sani­tär­an­la­gen und Elek­tro­in­stal­la­tio­nen ver­si­chert. Fol­gen­de Schä­den sind typi­scher­wei­se in einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt:

  1. Feu­er: Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implosion.
  2. Sturm und Hagel: Schä­den durch Sturm (Wind­ge­schwin­dig­keit ab 62 km/h) und Hagel.
  3. Lei­tungs­was­ser: Schä­den durch Rohr­bruch, Frost, Über­schwem­mun­gen oder Was­ser­aus­tritt aus Anla­gen wie Waschmaschinen.
  4. Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Schnee­druck, Lawi­nen oder Erdrutsche.

Je nach Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft kön­nen auch wei­te­re Risi­ken wie bei­spiels­wei­se Glas­bruch, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus mit­ver­si­chert werden.

Es ist jedoch wich­tig, die kon­kre­ten Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se in der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu über­prü­fen, da die­se je nach Anbie­ter unter­schied­lich sein kön­nen. In der Regel sind Schä­den durch Krieg, Ter­ro­ris­mus oder Kern­ener­gie jedoch nicht ver­si­chert.

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