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Was ist bei der Scha­dens­mel­dung in der Haus­rat­ver­si­che­rung zu beachten?

Bei der Scha­dens­mel­dung in der Haus­rat­ver­si­che­rung gibt es wich­ti­ge Schrit­te und Details zu beach­ten, um sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den kor­rekt und zeit­nah regu­liert wird. Eine gut doku­men­tier­te und voll­stän­di­ge Scha­dens­mel­dung erleich­tert die Bear­bei­tung durch die Ver­si­che­rung und erhöht die Wahr­schein­lich­keit, dass du den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz erhältst.

Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du bei der Scha­dens­mel­dung beach­ten solltest:

1. Schnel­le Mel­dung des Schadens

Es ist wich­tig, den Scha­den so schnell wie mög­lich dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung zu mel­den. In den meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen wird gefor­dert, dass der Scha­den unver­züg­lich gemel­det wird. Das bedeu­tet, dass du nach Ent­de­ckung des Scha­dens nicht lan­ge war­ten soll­test, son­dern umge­hend Kon­takt zur Ver­si­che­rung aufnimmst.

  • Fris­ten ein­hal­ten: Mel­de den Scha­den inner­halb der vom Ver­si­che­rer fest­ge­leg­ten Frist, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefährden.
  • Scha­dens­mel­dung über ver­schie­de­ne Kanä­le: Die meis­ten Ver­si­che­run­gen bie­ten meh­re­re Mög­lich­kei­ten zur Scha­dens­mel­dung an, wie tele­fo­nisch, online oder per App. Nut­ze die schnells­te Metho­de, um den Scha­den zu melden.

2. Doku­men­ta­ti­on des Schadens

Eine gründ­li­che Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens ist ent­schei­dend, um den Umfang und die Ursa­che des Scha­dens nach­wei­sen zu kön­nen. Samm­le so vie­le Bewei­se wie mög­lich, um den Scha­den umfas­send darzustellen.

  • Fotos und Vide­os: Mache Fotos und, wenn mög­lich, Vide­os von den beschä­dig­ten Gegen­stän­den und den betrof­fe­nen Räu­men. Ach­te dar­auf, den Scha­den aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln festzuhalten.
  • Scha­dens­lis­te erstel­len: Erstel­le eine detail­lier­te Lis­te der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de, ein­schließ­lich des jewei­li­gen Wer­tes, des Kauf­da­tums und, falls vor­han­den, der Kauf­be­le­ge.
  • Kauf­be­le­ge und Rech­nun­gen: Samm­le Rech­nun­gen oder Kauf­be­le­ge für die beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de, um deren Wert nach­zu­wei­sen. Falls du kei­ne Bele­ge mehr hast, kön­nen Fotos des Gegen­stands oder eine Wert­schät­zung durch einen Exper­ten hilf­reich sein.

3. Poli­zei infor­mie­ren (bei Ein­bruch oder Diebstahl)

Wenn der Scha­den durch einen Ein­bruch oder Dieb­stahl ver­ur­sacht wur­de, ist es wich­tig, die Poli­zei zu infor­mie­ren und eine Anzei­ge zu erstat­ten. Der Poli­zei­be­richt ist ein wich­ti­ger Nach­weis für die Ver­si­che­rung und soll­te daher schnellst­mög­lich erstellt werden.

  • Poli­zei­be­richt: Der Poli­zei­be­richt dient als offi­zi­el­ler Nach­weis für den Ein­bruch oder Dieb­stahl und wird von der Ver­si­che­rung als Beweis­mit­tel benötigt.
  • Dieb­stahl­lis­te: Bei Dieb­stahl ist es hilf­reich, eine detail­lier­te Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de zu erstel­len, die der Poli­zei und der Ver­si­che­rung über­ge­ben wird.

4. Scha­dens­min­de­rungs­pflicht

Als Ver­si­che­rungs­neh­mer hast du die Pflicht, den Scha­den so gering wie mög­lich zu hal­ten. Das bedeu­tet, dass du nach einem Scha­dens­fall Sofort­maß­nah­men ergrei­fen soll­test, um eine Ver­schlim­me­rung des Scha­dens zu verhindern.

  • Bei­spiel: Bei einem Was­ser­scha­den soll­test du das Was­ser so schnell wie mög­lich abstel­len und beschä­dig­te Gegen­stän­de in Sicher­heit brin­gen. Bei einem Ein­bruch soll­test du vor­über­ge­hend für die Siche­rung von Fens­tern oder Türen sorgen.
  • Kei­ne eigen­mäch­ti­gen Repa­ra­tu­ren: Du darfst klei­ne­re Maß­nah­men zur Scha­dens­min­de­rung vor­neh­men, aber kei­ne grö­ße­ren Repa­ra­tu­ren durch­füh­ren, bevor der Scha­den durch die Ver­si­che­rung begut­ach­tet wur­de. Andern­falls könn­te es Schwie­rig­kei­ten bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung geben.

5. Gut­ach­ten und Schadensbegutachtung

In vie­len Fäl­len wird die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, der den Scha­den vor Ort prüft. Die­ser Sach­ver­stän­di­ge bewer­tet den Scha­den, stellt die Ursa­che fest und schätzt die Kos­ten für die Wie­der­be­schaf­fung oder Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Gegenstände.

  • Koope­ra­ti­on mit dem Gut­ach­ter: Stel­le sicher, dass du dem Gut­ach­ter alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te zur Ver­fü­gung stellst. Das erleich­tert die Scha­dens­be­wer­tung und beschleu­nigt die Regulierung.
  • Wert­fest­stel­lung: Der Gut­ach­ter prüft auch, ob die Anga­ben zu den beschä­dig­ten Gegen­stän­den (z. B. Kauf­da­tum, Wert) kor­rekt sind.

6. Neu­wert vs. Zeitwert

Die meis­ten moder­nen Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Neu­wert­ent­schä­di­gung an, das heißt, die Ver­si­che­rung erstat­tet dir den Betrag, der not­wen­dig ist, um die beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de neu zu kau­fen. In älte­ren Ver­trä­gen oder spe­zi­el­len Fäl­len wird mög­li­cher­wei­se nur der Zeit­wert erstat­tet, der den Wert­ver­lust durch Abnut­zung und Alter berücksichtigt.

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Der Neu­wert wird erstat­tet, um gleich­wer­ti­ge, neue Gegen­stän­de zu beschaffen.
  • Zeit­wert: Wenn die Poli­ce nur den Zeit­wert abdeckt, wird der aktu­el­le Markt­wert des beschä­dig­ten Gegen­stands nach Abzug der Abnut­zung erstattet.

7. Prü­fe den Ver­si­che­rungs­schutz und die Entschädigungsgrenzen

Über­prü­fe, ob der Scha­den unter den Ver­si­che­rungs­schutz dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung fällt und ob es even­tu­ell Ent­schä­di­gungs­gren­zen gibt, ins­be­son­de­re für Wert­sa­chen wie Schmuck, Kunst­ge­gen­stän­de oder Bargeld.

  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: Für bestimm­te Kate­go­rien von Gegen­stän­den (z. B. Wert­sa­chen) gel­ten oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die nur einen bestimm­ten Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me abde­cken. Ach­te dar­auf, dass du den tat­säch­li­chen Wert dei­nes Haus­rats in der Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigst, um eine Unter­ver­si­che­rung zu vermeiden.

8. Schrift­li­che Bestä­ti­gung der Schadensmeldung

Nach­dem du den Scha­den gemel­det hast, soll­test du eine schrift­li­che Bestä­ti­gung von der Ver­si­che­rung anfor­dern. Die­se ent­hält eine Scha­dens­num­mer, unter der der Vor­gang bear­bei­tet wird. Bewah­re die­se Bestä­ti­gung gut auf, um spä­ter bei Rück­fra­gen die Bear­bei­tung dei­nes Falls nach­ver­fol­gen zu können.

  • Scha­dens­num­mer: Die­se Num­mer ist wich­tig, um den Scha­den bei Rück­fra­gen oder der wei­te­ren Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung zu identifizieren.

9. Aus­zah­lung der Entschädigung

Nach der Prü­fung und Frei­ga­be des Scha­dens wird die Ver­si­che­rung die Ent­schä­di­gungs­sum­me aus­zah­len. Die Höhe der Ent­schä­di­gung hängt von der Scha­denser­mitt­lung, der Ver­si­che­rungs­sum­me und even­tu­el­len Selbst­be­tei­li­gun­gen ab, die im Ver­trag ver­ein­bart wurden.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Falls du eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart hast, wird die­se von der Gesamt­sum­me des Scha­dens abge­zo­gen. Der Rest wird von der Ver­si­che­rung übernommen.

Fazit

Bei der Scha­dens­mel­dung in der Haus­rat­ver­si­che­rung ist es ent­schei­dend, den Scha­den schnell und voll­stän­dig zu mel­den, eine gründ­li­che Doku­men­ta­ti­on vor­zu­le­gen und die Pflicht zur Scha­dens­min­de­rung zu beach­ten. Bei Dieb­stahl oder Ein­bruch ist der Poli­zei­be­richt not­wen­dig. Die Ver­si­che­rung wird in der Regel einen Gut­ach­ter schi­cken, der den Scha­den bewer­tet. Je nach Ver­trag bekommst du den Neu­wert oder den Zeit­wert der beschä­dig­ten Gegen­stän­de erstat­tet. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung mit opti­ma­lem Schutz und fai­ren Ent­schä­di­gungs­be­din­gun­gen zu finden.

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