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Was ist bei der Ver­si­che­rung von Wohn­mo­bi­len im Aus­land zu beachten?

Was ist bei der Ver­si­che­rung von Wohn­mo­bi­len im Aus­land zu beachten?

Wenn du dein Wohn­mo­bil im Aus­land nut­zen oder dort ver­si­chern möch­test, gibt es eini­ge wich­ti­ge Aspek­te, die du berück­sich­ti­gen soll­test. Eine Ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le im Aus­land erfor­dert genaue Pla­nung und Kennt­nis der jewei­li­gen län­der­spe­zi­fi­schen Rege­lun­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten soll­test, um sicher­zu­stel­len, dass du im Aus­land gut abge­si­chert bist.

1. Gül­tig­keit der deut­schen Wohn­mo­bil­ver­si­che­rung im Ausland

In den meis­ten Fäl­len gilt dei­ne Wohn­mo­bil­ver­si­che­rung auch im Aus­land, ins­be­son­de­re inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on (EU) und der Euro­päi­schen Wirt­schafts­ge­mein­schaft (EWR). Es gibt jedoch eini­ge Beson­der­hei­ten, die du beach­ten solltest:

  • EU und EWR: Inner­halb der EU und des EWR (z. B. Nor­we­gen, Island, Liech­ten­stein) gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auto­ma­tisch. Dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die du in die­sen Län­dern an Drit­ten verursachst.
  • Nicht-EU-Län­der: Für Län­der außer­halb der EU oder des EWR benö­tigst du mög­li­cher­wei­se eine spe­zi­el­le grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te, die als Nach­weis für den Ver­si­che­rungs­schutz dient. Die­se Kar­te wird von dei­ner Ver­si­che­rung aus­ge­stellt und ist in vie­len Län­dern ein Pflichtdokument.
  • Aus­lands­scha­den­schutz: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten einen erwei­ter­ten Aus­lands­scha­den­schutz an, der sicher­stellt, dass du im Aus­land den­sel­ben Ver­si­che­rungs­schutz wie in Deutsch­land genießt. Die­ser Schutz ist beson­ders wich­tig in Län­dern, in denen der Ver­si­che­rungs­schutz der Unfall­geg­ner mög­li­cher­wei­se nicht aus­rei­chend ist.

2. Anfor­de­run­gen an die Kfz-Ver­si­che­rung im Ausland

Wenn du dein Wohn­mo­bil im Aus­land dau­er­haft ver­si­chern oder nut­zen möch­test, gel­ten oft ande­re Rege­lun­gen als in Deutsch­land. Fol­gen­de Punk­te soll­test du beachten:

  • Zulas­sung und Ver­si­che­rungs­pflicht: In den meis­ten Län­dern muss ein Fahr­zeug dort ver­si­chert wer­den, wo es zuge­las­sen ist. Das bedeu­tet, wenn du dein Wohn­mo­bil in einem ande­ren Land dau­er­haft nutzt, musst du es in die­sem Land zulas­sen und dort auch versichern.
  • Min­dest­de­ckungs­sum­men: Die vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­de­ckungs­sum­men für Haft­pflicht­schä­den kön­nen in ande­ren Län­dern von den deut­schen Anfor­de­run­gen abwei­chen. Es ist wich­tig sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Ver­si­che­rung im Aus­land die dort gefor­der­ten Min­dest­de­ckungs­sum­men erfüllt.
  • Tem­po­rä­re Nut­zung: Wenn du dein Wohn­mo­bil nur vor­über­ge­hend im Aus­land nutzt (z. B. für Urlaubs­rei­sen), ist es rat­sam, eine tem­po­rä­re Erwei­te­rung der Deckung oder eine Grenz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, falls du in Län­der außer­halb der EU reist.

3. Schutz­brief und Pan­nen­hil­fe im Ausland

Ein Schutz­brief ist eine sinn­vol­le Zusatz­ver­si­che­rung, die dir bei Pan­nen oder Unfäl­len im Aus­land wert­vol­le Diens­te leis­ten kann. Der Schutz­brief bie­tet eine Viel­zahl von Leis­tun­gen, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se von Rei­sen­den zuge­schnit­ten sind.

Leis­tun­gen des Schutz­briefs im Ausland:

  • Pan­nen­hil­fe vor Ort: Vor-Ort-Hil­fe bei Pan­nen wie Rei­fen­wech­sel oder Starthilfe.
  • Abschlepp­dienst: Orga­ni­sa­ti­on und Kos­ten­über­nah­me für das Abschlep­pen des Wohn­mo­bils zur nächs­ten Werkstatt.
  • Ber­gung: Unter­stüt­zung bei der Ber­gung dei­nes Wohn­mo­bils nach einem Unfall.
  • Rück­trans­port des Fahr­zeugs: Wenn dein Wohn­mo­bil im Aus­land nicht repa­riert wer­den kann, sorgt der Schutz­brief für den Rück­trans­port nach Deutschland.
  • Hotel­kos­ten: Über­nah­me der Kos­ten für Hotel­über­nach­tun­gen, wenn du auf­grund einer Pan­ne oder eines Unfalls nicht wei­ter­rei­sen kannst.

Ein Schutz­brief für Wohn­mo­bi­le ist beson­ders emp­feh­lens­wert, wenn du regel­mä­ßig lan­ge Rei­sen ins Aus­land unternimmst.

4. Zusätz­li­che Ver­si­che­rung für wert­vol­le Gegenstände

Wenn du teu­re Aus­rüs­tung oder per­sön­li­che Wert­ge­gen­stän­de in dei­nem Wohn­mo­bil trans­por­tierst, kann es sinn­voll sein, eine Gepäck­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die auch im Aus­land gilt. Die­se schützt dein Eigen­tum im Fal­le von Dieb­stahl oder Beschädigung.

Gepäck­ver­si­che­rung im Ausland:

  • Dieb­stahl­schutz: Schutz vor dem Ver­lust oder Dieb­stahl von per­sön­li­chen Gegen­stän­den wie Kame­ras, Lap­tops und Campingausrüstung.
  • Schutz bei Beschä­di­gung: Abde­ckung von Schä­den an dei­nem Gepäck und dei­ner Aus­rüs­tung, die wäh­rend der Rei­se auftreten.

5. Ver­si­che­rung bei Lang­zeit­auf­ent­hal­ten oder Wohn­sitz im Ausland

Falls du planst, dein Wohn­mo­bil dau­er­haft im Aus­land zu nut­zen oder dei­nen Wohn­sitz ins Aus­land zu ver­le­gen, gel­ten spe­zi­el­le Anforderungen:

  • Zulas­sung und Ver­si­che­rung im Wohn­sitz­land: Wenn du dei­nen Wohn­sitz dau­er­haft ins Aus­land ver­legst, musst du dein Wohn­mo­bil in der Regel in die­sem Land zulas­sen und ver­si­chern. Jede Nati­on hat eige­ne Vor­schrif­ten bezüg­lich der Kfz-Zulas­sung und Ver­si­che­rung, die du beach­ten musst.
  • Grenz­ver­si­che­run­gen: In eini­gen Län­dern, ins­be­son­de­re außer­halb der EU, ist es erfor­der­lich, an der Gren­ze eine tem­po­rä­re Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die für die Dau­er dei­nes Auf­ent­halts gilt. Dies wird oft als Grenz­ver­si­che­rung bezeichnet.

6. Ver­si­che­rung außer­halb der EU

Falls du mit dei­nem Wohn­mo­bil in Län­der außer­halb der EU oder des EWR rei­sen möch­test, benö­tigst du oft eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung. Dies gilt ins­be­son­de­re für außer­eu­ro­päi­sche Län­der wie die Tür­kei, Russ­land oder nord­afri­ka­ni­sche Staaten.

Wich­ti­ge Punk­te bei Rei­sen außer­halb der EU:

  • Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te: Die­se Kar­te ist in vie­len Län­dern außer­halb der EU Pflicht und bestä­tigt, dass du eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung hast.
  • Grenz­ver­si­che­rung: Eini­ge Län­der ver­lan­gen bei der Ein­rei­se den Abschluss einer tem­po­rä­ren Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die oft direkt an der Gren­ze abge­schlos­sen wird.
  • Zusätz­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz: In man­chen außer­eu­ro­päi­schen Län­dern ist der Ver­si­che­rungs­schutz des Unfall­geg­ners mög­li­cher­wei­se nicht aus­rei­chend. Hier kann ein erwei­ter­ter Aus­lands­scha­den­schutz hilf­reich sein.

Fazit

Wenn du dein Wohn­mo­bil im Aus­land ver­si­chern oder dort nut­zen möch­test, gibt es eini­ge wich­ti­ge Aspek­te zu beach­ten. Inner­halb der EU und des EWR bleibt dein Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel bestehen, und es gibt Optio­nen für zusätz­li­chen Aus­lands­schutz. In Län­dern außer­halb der EU soll­test du dich recht­zei­tig über die Anfor­de­run­gen an die Ver­si­che­rung und die Zulas­sung dei­nes Wohn­mo­bils infor­mie­ren. Ein Schutz­brief kann dir zusätz­li­chen Schutz auf Rei­sen bie­ten, ins­be­son­de­re bei Pan­nen oder Unfäl­len. Wenn du dau­er­haft im Aus­land unter­wegs bist oder dei­nen Wohn­sitz ver­la­gern möch­test, soll­test du über eine loka­le Zulas­sung und Ver­si­che­rung nach­den­ken. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dir, die bes­ten Tari­fe und Optio­nen für dei­ne Aus­lands­rei­sen zu finden.

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