Suche

Was ist bei einem Brandschaden zu beachten?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Bei einem Brandschaden müssen Sie sofort handeln: Sicherheit gewährleisten, die Feuerwehr rufen, den Brand dokumentieren und die Versicherung schnellstmöglich benachrichtigen. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Feuer-, Rauch-, Ruß- und Löschwasserschäden ab und zahlt auf Basis des Neuwerts der beschädigten Gegenstände.

Bei einem Brand­scha­den müs­sen Sie sofort han­deln: Sicher­heit gewähr­leis­ten, die Feu­er­wehr rufen, den Brand doku­men­tie­ren und die Ver­si­che­rung schnellst­mög­lich benach­rich­ti­gen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel Feuer‑, Rauch‑, Ruß- und Lösch­was­ser­schä­den ab und zahlt auf Basis des Neu­werts der beschä­dig­ten Gegenstände.

Sofort­maß­nah­men und Doku­men­ta­ti­on nach dem Brand

Unmit­tel­bar nach einem Brand ist schnel­les Han­deln ent­schei­dend. Zunächst müs­sen Sie und alle ande­ren Per­so­nen den gefähr­de­ten Bereich sofort ver­las­sen und die Feu­er­wehr unter dem Not­ruf 112 alar­mie­ren. Nach dem Löschen des Bran­des soll­ten Sie mög­li­che Gefah­ren­quel­len wie beschä­dig­te Gas- oder Strom­lei­tun­gen sichern.

Noch vor dem Auf­räu­men ist die lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens­um­fangs essen­ti­ell. Foto­gra­fie­ren und fil­men Sie alle betrof­fe­nen Gegen­stän­de und beschä­dig­ten Berei­che aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln. Die­se Auf­nah­men die­nen als Nach­weis für die Ver­si­che­rung. Ver­stau­en Sie beschä­dig­te Gegen­stän­de sicher – der Gut­ach­ter muss die­se spä­ter inspi­zie­ren kön­nen. Notie­ren Sie par­al­lel alle zer­stör­ten oder beschä­dig­ten Gegen­stän­de mit ihrem ursprüng­li­chen Neu­wert, falls Sie noch Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen finden.

Ver­si­che­rungs­mel­dung und Schadensregulierung

Tei­len Sie den Brand­scha­den Ihrer Ver­si­che­rung inner­halb von 48 Stun­den mit – vie­le Ver­si­che­rer bie­ten 24/7‑­Not­fall-Hot­lines an. Nen­nen Sie den genau­en Scha­den­zeit­punkt, die Ursa­che und eine gro­be Scha­dens­hö­he. Bei Ver­dacht auf Fahr­läs­sig­keit oder Brand­stif­tung soll­ten Sie zusätz­lich Anzei­ge erstat­ten; der Poli­zei­be­richt unter­stützt spä­ter die Schadensbearbeitung.

Bei Schä­den über ca. 5.000 Euro beauf­tragt die Ver­si­che­rung übli­cher­wei­se einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter. Stel­len Sie dem Gut­ach­ter alle beschä­dig­ten Gegen­stän­de zur Ver­fü­gung und über­ge­ben Sie eine detail­lier­te Auf­lis­tung mit Neu­wer­ten. Begin­nen Sie nicht mit Auf­räum- oder Repa­ra­tur­ar­bei­ten, bis der Gut­ach­ter den Scha­den begut­ach­tet hat – dies könn­te Ihren Scha­dens­er­satz­an­spruch gefährden.

Leis­tungs­um­fang der Haus­rat­ver­si­che­rung bei Brandschäden

  • Brand­schä­den: Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung von Möbeln, Elek­tro­nik, Klei­dung und per­sön­li­chen Gegenständen
  • Rauch- und Ruß­schä­den: Auch indi­rek­te Schä­den durch Rauch­ent­wick­lung sind eingeschlossen
  • Lösch­was­ser­schä­den: Schä­den durch Lösch­was­ser, durch­näss­te Gegen­stän­de und Möbel
  • Neben­kos­ten: Je nach Tarif Auf­räum­kos­ten, Not­un­ter­künf­te, oder Kos­ten zur Dokumentenwiederherstellung
  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die Ver­si­che­rung zahlt den Betrag für einen gleich­wer­ti­gen Neu­kauf, nicht den Zeitwert

Wich­ti­ge Schutz­klau­seln und Ausnahmen

Ach­ten Sie beim Abschluss dar­auf, dass Ihr Tarif einen Ver­zicht auf Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit ent­hält. Dies ist 2026 Stan­dard bei moder­nen Poli­cen und schützt Sie, falls ein Brand durch fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten (z. B. unbe­auf­sich­tig­te Ker­zen) ver­ur­sacht wur­de. Ohne die­se Klau­sel könn­te die Ver­si­che­rung Leis­tun­gen kür­zen oder kom­plett verweigern.

Nicht abge­deckt sind Gebäu­de­schä­den – die­se fal­len unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – sowie vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Brän­de. Auch Schä­den an nicht ver­si­cher­ten Wert­sa­chen (Bar­geld, Schmuck über der Ver­si­che­rungs­sum­me) wer­den nicht regu­liert, sofern kei­ne ent­spre­chen­den Zusatz­ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen wurden.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Brandschäden

  • Sicher­heit prü­fen, Feu­er­wehr rufen (Not­ruf 112)
  • Fotos und Vide­os aller beschä­dig­ten Berei­che und Gegen­stän­de machen
  • Poli­zei­be­richt erstat­ten (bei Ver­dacht auf Fahr­läs­sig­keit oder Brandstiftung)
  • Ver­si­che­rer inner­halb von 48 Stun­den benachrichtigen
  • Detail­lier­te Lis­te beschä­dig­ter Gegen­stän­de mit Neu­wer­ten erstellen
  • Kauf­be­le­ge und Rech­nun­gen sammeln
  • Auf Gut­ach­t­er­ter­min war­ten und kei­ne Auf­räum­ar­bei­ten beginnen
  • Gut­ach­ter Zugang zu allen beschä­dig­ten Gegen­stän­den gewähren
  • Alle Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung dokumentieren
  • Ent­schä­di­gungs­zah­lung über­prü­fen und ggf. Nach­for­de­run­gen einreichen
Hausratversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen