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Was ist bei einem Brand­scha­den zu beachten?

Ein Brand­scha­den ist ein schwer­wie­gen­der Ver­si­che­rungs­fall, der in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt ist. Um den Scha­den kor­rekt abzu­wi­ckeln und sicher­zu­stel­len, dass du eine voll­stän­di­ge Ent­schä­di­gung erhältst, gibt es jedoch wich­ti­ge Schrit­te und Aspek­te, die du beach­ten solltest.

1. Sofort­maß­nah­men nach dem Brand

Unmit­tel­bar nach einem Brand­scha­den ist es wich­tig, schnell zu han­deln, um wei­te­re Schä­den zu ver­hin­dern und den Scha­den bei der Ver­si­che­rung ord­nungs­ge­mäß zu melden.

  • Sicher­heit geht vor: Ach­te dar­auf, dass du und alle ande­ren Per­so­nen in Sicher­heit sind. Infor­mie­re sofort die Feu­er­wehr und lass den Brand löschen.
  • Gefahr abwen­den: Nach dem Löschen des Bran­des soll­ten mög­li­che Gefah­ren­quel­len (z. B. Gas­lei­tun­gen oder elek­tri­sche Gerä­te) gesi­chert wer­den, um Fol­ge­schä­den zu vermeiden.
  • Scha­den doku­men­tie­ren: Bevor du mit Auf­räum­ar­bei­ten beginnst, soll­test du den Scha­den mög­lichst doku­men­tie­ren. Mache Fotos und Vide­os von den betrof­fe­nen Gegen­stän­den und den beschä­dig­ten Berei­chen, damit du der Ver­si­che­rung den Scha­den voll­stän­dig nach­wei­sen kannst.

2. Brand­scha­den bei der Ver­si­che­rung melden

Ein Brand­scha­den soll­te so schnell wie mög­lich bei der Haus­rat­ver­si­che­rung gemel­det wer­den. Fol­gen­de Infor­ma­tio­nen sind wich­tig für die Schadensmeldung:

  • Scha­dens­mel­dung: Mel­de den Scha­den umge­hend bei dei­ner Ver­si­che­rung. Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten eine Hot­line für Scha­dens­fäl­le an oder ermög­li­chen die Scha­dens­mel­dung online.
  • Poli­zei­be­richt: In man­chen Fäl­len, ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren Brän­den oder wenn Ver­dacht auf Fahr­läs­sig­keit oder Brand­stif­tung besteht, soll­te der Vor­fall auch bei der Poli­zei gemel­det wer­den. Der Poli­zei­be­richt kann als Nach­weis dienen.
  • Lis­te der beschä­dig­ten Gegen­stän­de: Stel­le eine detail­lier­te Lis­te der durch den Brand zer­stör­ten oder beschä­dig­ten Gegen­stän­de zusam­men. Die­se Lis­te soll­te den Wert der Gegen­stän­de sowie Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen ent­hal­ten, falls die­se ver­füg­bar sind.

3. Was deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Brand­schä­den ab?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel fol­gen­de Schä­den ab, die durch einen Brand ent­stan­den sind:

  • Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung des Haus­rats: Alle durch den Brand beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de, die zum ver­si­cher­ten Haus­rat gehö­ren, wer­den ersetzt. Dies umfasst Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung, Schmuck und ande­re per­sön­li­che Gegenstände.
  • Rauch- und Ruß­schä­den: Auch Schä­den, die durch Rauch­ent­wick­lung oder Ruß ent­stan­den sind, wer­den von der Haus­rat­ver­si­che­rung übernommen.
  • Lösch­was­ser­schä­den: Schä­den, die durch das Lösch­was­ser ver­ur­sacht wur­den (z. B. durch­näss­te Möbel), sind eben­falls abgedeckt.
  • Neben­kos­ten: In eini­gen Tari­fen deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Auf­räum­kos­ten, Not­un­ter­künf­te oder die Wie­der­her­stel­lung von Doku­men­ten, die durch den Brand ver­lo­ren gegan­gen sind.

4. Was ist bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung wichtig?

Um die Scha­dens­re­gu­lie­rung erfolg­reich abzu­schlie­ßen, gibt es eini­ge wich­ti­ge Schritte:

  • Gut­ach­t­er­ter­min: Bei grö­ße­ren Schä­den wird die Ver­si­che­rung in der Regel einen Gut­ach­ter schi­cken, um den Scha­den zu begut­ach­ten und den Umfang der Ent­schä­di­gung fest­zu­le­gen. Sor­ge dafür, dass der Gut­ach­ter alle beschä­dig­ten Berei­che und Gegen­stän­de zu sehen bekommt.
  • Scha­den nicht behe­ben: War­te mit der Besei­ti­gung des Scha­dens oder der Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Gegen­stän­de, bis der Gut­ach­ter den Scha­den begut­ach­tet hat. Ent­fer­ne nichts, was spä­ter noch wich­tig sein könn­te, um den Scha­den nachzuweisen.
  • Doku­men­ta­ti­on: Hal­te alle Infor­ma­tio­nen, Rech­nun­gen und Bele­ge bereit, die den Wert der beschä­dig­ten Gegen­stän­de nach­wei­sen kön­nen. Eine Inven­tar­lis­te mit den Neu­wer­ten der Gegen­stän­de kann hier hilf­reich sein.

5. Ent­schä­di­gung und Wiederbeschaffung

Die Ent­schä­di­gung für einen Brand­scha­den erfolgt in der Regel auf Basis des Neu­werts der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung den Betrag erstat­tet, der benö­tigt wird, um einen gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stand zu kaufen.

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt in der Regel den Neu­wert, also den Preis für einen gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stand, und nicht den Zeit­wert (den Wert, den der Gegen­stand zum Zeit­punkt des Scha­dens hatte).
  • Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten: Wenn Gegen­stän­de durch den Brand beschä­digt, aber nicht voll­stän­dig zer­stört wur­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten oder die Wie­der­her­stel­lung der betrof­fe­nen Gegenstände.

6. Vor­sicht bei gro­ber Fahrlässigkeit

Ein wich­ti­ger Punkt bei einem Brand­scha­den ist die Fra­ge, ob der Scha­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de. In der Ver­gan­gen­heit haben vie­le Ver­si­che­rer die Leis­tun­gen gekürzt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Brand durch fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten ver­ur­sacht hat (z. B. das unbe­auf­sich­tig­te Bren­nen­las­sen von Kerzen).

  • Klau­sel zur gro­ben Fahr­läs­sig­keit: Moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch oft eine Klau­sel zum Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit an. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rer den Scha­den auch dann regu­liert, wenn gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­liegt, solan­ge die­se Klau­sel im Ver­trag ent­hal­ten ist.

7. Was ist nicht versichert?

Es gibt bestimm­te Schä­den, die von der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht abge­deckt werden:

  • Gebäu­de­schä­den: Schä­den am Gebäu­de selbst (z. B. Wän­de, Dach, Fens­ter) sind durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Wenn der Brand absicht­lich ver­ur­sacht wur­de, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht.

Fazit

Bei einem Brand­scha­den ist es wich­tig, schnell zu han­deln, den Scha­den umfas­send zu doku­men­tie­ren und den Ver­si­che­rer umge­hend zu infor­mie­ren. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel sowohl Schä­den durch das Feu­er selbst als auch durch Rauch, Ruß und Lösch­was­ser ab. Ein Gut­ach­ter wird den Scha­den oft begut­ach­ten, und die Ent­schä­di­gung erfolgt auf Basis des Neu­werts der beschä­dig­ten Gegen­stän­de. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif zu fin­den, der umfas­sen­den Schutz bei Brand­schä­den bie­tet, und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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