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Bei einem Brandschaden müssen Sie sofort handeln: Sicherheit gewährleisten, die Feuerwehr rufen, den Brand dokumentieren und die Versicherung schnellstmöglich benachrichtigen. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Feuer-, Rauch-, Ruß- und Löschwasserschäden ab und zahlt auf Basis des Neuwerts der beschädigten Gegenstände.
Bei einem Brandschaden müssen Sie sofort handeln: Sicherheit gewährleisten, die Feuerwehr rufen, den Brand dokumentieren und die Versicherung schnellstmöglich benachrichtigen. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Feuer‑, Rauch‑, Ruß- und Löschwasserschäden ab und zahlt auf Basis des Neuwerts der beschädigten Gegenstände.
Unmittelbar nach einem Brand ist schnelles Handeln entscheidend. Zunächst müssen Sie und alle anderen Personen den gefährdeten Bereich sofort verlassen und die Feuerwehr unter dem Notruf 112 alarmieren. Nach dem Löschen des Brandes sollten Sie mögliche Gefahrenquellen wie beschädigte Gas- oder Stromleitungen sichern.
Noch vor dem Aufräumen ist die lückenlose Dokumentation des Schadensumfangs essentiell. Fotografieren und filmen Sie alle betroffenen Gegenstände und beschädigten Bereiche aus verschiedenen Blickwinkeln. Diese Aufnahmen dienen als Nachweis für die Versicherung. Verstauen Sie beschädigte Gegenstände sicher – der Gutachter muss diese später inspizieren können. Notieren Sie parallel alle zerstörten oder beschädigten Gegenstände mit ihrem ursprünglichen Neuwert, falls Sie noch Kaufbelege oder Rechnungen finden.
Teilen Sie den Brandschaden Ihrer Versicherung innerhalb von 48 Stunden mit – viele Versicherer bieten 24/7‑Notfall-Hotlines an. Nennen Sie den genauen Schadenzeitpunkt, die Ursache und eine grobe Schadenshöhe. Bei Verdacht auf Fahrlässigkeit oder Brandstiftung sollten Sie zusätzlich Anzeige erstatten; der Polizeibericht unterstützt später die Schadensbearbeitung.
Bei Schäden über ca. 5.000 Euro beauftragt die Versicherung üblicherweise einen unabhängigen Gutachter. Stellen Sie dem Gutachter alle beschädigten Gegenstände zur Verfügung und übergeben Sie eine detaillierte Auflistung mit Neuwerten. Beginnen Sie nicht mit Aufräum- oder Reparaturarbeiten, bis der Gutachter den Schaden begutachtet hat – dies könnte Ihren Schadensersatzanspruch gefährden.
Achten Sie beim Abschluss darauf, dass Ihr Tarif einen Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit enthält. Dies ist 2026 Standard bei modernen Policen und schützt Sie, falls ein Brand durch fahrlässiges Verhalten (z. B. unbeaufsichtigte Kerzen) verursacht wurde. Ohne diese Klausel könnte die Versicherung Leistungen kürzen oder komplett verweigern.
Nicht abgedeckt sind Gebäudeschäden – diese fallen unter die Wohngebäudeversicherung – sowie vorsätzlich verursachte Brände. Auch Schäden an nicht versicherten Wertsachen (Bargeld, Schmuck über der Versicherungssumme) werden nicht reguliert, sofern keine entsprechenden Zusatzversicherungen abgeschlossen wurden.
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