Ein Wasserschaden durch Rohrbruch kann erhebliche Schäden am Hausrat und an der Bausubstanz verursachen. Die Hausratversicherung deckt in der Regel die Schäden am Hausrat, während die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Bausubstanz zuständig ist. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch beachten solltest:
1. Sofortmaßnahmen bei einem Rohrbruch
Wenn du einen Rohrbruch entdeckst, solltest du schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen und die Versicherung ordnungsgemäß zu informieren:
- Wasser abstellen: Schalte sofort den Hauptwasserhahn ab, um weiteren Wasseraustritt zu verhindern.
- Elektrizität ausschalten: Um Kurzschlüsse oder andere Gefahren zu vermeiden, solltest du in den betroffenen Räumen den Strom abstellen.
- Schaden dokumentieren: Mache Fotos und Videos von den Schäden am Hausrat, an Möbeln und an der Wohnung. Dies ist wichtig für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
2. Versicherungsschutz bei Wasserschäden durch Rohrbruch
Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an deinem Hausrat, die durch das ausgetretene Wasser verursacht wurden. Dazu zählen:
- Möbel: Wasserschäden an Sofas, Betten, Schränken und anderen Einrichtungsgegenständen.
- Elektronik: Beschädigte elektronische Geräte wie Fernseher, Computer oder Haushaltsgeräte.
- Kleidung und Textilien: Nasse oder beschädigte Kleidung, Teppiche und andere Textilien.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an der Bausubstanz, die durch den Rohrbruch entstanden sind, wie zum Beispiel:
- Wände und Decken: Reparaturen von nassen oder beschädigten Wänden und Decken.
- Fußböden: Schäden an Parkett, Fliesen oder Teppichböden.
3. Schaden melden
Melde den Wasserschaden so schnell wie möglich deiner Hausratversicherung und gegebenenfalls der Wohngebäudeversicherung. Es ist wichtig, den Schaden unverzüglich zu melden, um Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
- Versicherer kontaktieren: Viele Versicherer bieten eine Hotline oder eine Online-Schadensmeldung an, über die du den Schaden melden kannst.
- Schadensanzeige: Reiche eine Schadensanzeige ein, in der du den Vorfall und die betroffenen Gegenstände genau beschreibst.
4. Gutachter und Schadensregulierung
In vielen Fällen wird die Versicherung einen Gutachter schicken, um den Schaden zu begutachten und die Schadenshöhe zu ermitteln. Der Gutachter bewertet den Schaden und stellt fest, welche Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Hausrats übernommen werden.
- Warte mit der Reparatur: Du solltest mit der Reparatur oder dem Austausch beschädigter Gegenstände warten, bis der Gutachter den Schaden bewertet hat, es sei denn, es handelt sich um Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung (z. B. Abpumpen von Wasser).
- Belege sammeln: Sammle Kaufbelege und andere Nachweise für die beschädigten Gegenstände, um die Höhe des Schadens bei der Versicherung nachzuweisen.
5. Selbstbeteiligung und Deckungshöhe
Die Schadensregulierung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Höhe der Entschädigung kann durch eine Selbstbeteiligung reduziert werden, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist. Typische Selbstbeteiligungen liegen zwischen 150 und 500 Euro.
6. Abgrenzung zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Es ist wichtig, zwischen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden, da beide Versicherungen für unterschiedliche Teile des Schadens verantwortlich sind:
- Hausratversicherung: Deckt Schäden am Hausrat, also an allen beweglichen Gegenständen in der Wohnung, die durch das Wasser beschädigt wurden.
- Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden an der Bausubstanz (z. B. Wände, Decken, Bodenbeläge) sowie an fest eingebauten Gegenständen wie Einbauküchen und Sanitäranlagen.
Wenn du Mieter bist, musst du in der Regel nur den Schaden an deinem Hausrat melden. Der Vermieter muss die Wohngebäudeversicherung kontaktieren, um die Schäden an der Bausubstanz regulieren zu lassen.
7. Was ist nicht versichert?
Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Versicherungsschutz möglicherweise nicht greift oder eingeschränkt ist:
- Grobe Fahrlässigkeit: Wenn der Wasserschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, kann die Versicherung die Entschädigung kürzen oder sogar verweigern. Einige Versicherer bieten jedoch den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit an, sodass auch in solchen Fällen der Schaden reguliert wird.
- Undichte Dächer oder Fenster: Schäden durch Wasser, das durch undichte Dächer oder Fenster eindringt, werden in der Regel nicht von der Hausratversicherung übernommen, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasser.
8. Zusatzschutz: Elementarversicherung
Falls der Wasserschaden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen verursacht wurde, brauchst du den Elementarbaustein in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Ohne diesen Zusatzbaustein sind Schäden durch solche Ereignisse nicht abgedeckt.
Fazit
Bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch ist es wichtig, schnell zu handeln, den Schaden zu dokumentieren und die Hausratversicherung sowie die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Die Hausratversicherung deckt die Schäden am Hausrat, während die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Bausubstanz zuständig ist. Eine schnelle Meldung und umfassende Dokumentation des Schadens sind entscheidend, um die Schadensregulierung reibungslos abzuwickeln. Ein Hausratversicherung Vergleich kann dir helfen, die richtige Police zu finden, die auch Wasserschäden umfassend abdeckt, und deine Hausratversicherung Kosten optimal zu gestalten.