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Was ist bei einer Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung versichert?

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung, auch bekannt als Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung, ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für Unter­neh­men, die sie vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten schützt, die durch eine tem­po­rä­re Betriebs­un­ter­bre­chung ent­ste­hen kön­nen. Die­se Art von Ver­si­che­rung ist essen­zi­ell für die Auf­recht­erhal­tung der finan­zi­el­len Sta­bi­li­tät eines Unter­neh­mens, wenn unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se den nor­ma­len Geschäfts­be­trieb stören.

Was deckt eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ab?

1. Ent­gan­ge­ne Gewin­ne: Die Ver­si­che­rung deckt den Gewinn, den das Unter­neh­men wäh­rend der Betriebs­un­ter­bre­chung nor­ma­ler­wei­se erwirt­schaf­tet hät­te. Dies wird oft auf der Basis der ver­gan­ge­nen Finanz­be­rich­te und Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen berechnet.

2. Lau­fen­de Betriebs­kos­ten: Vie­le fes­te Kos­ten lau­fen wei­ter, auch wenn der Betrieb vor­über­ge­hend ein­ge­stellt ist. Dazu gehö­ren Mie­ten, Gehäl­ter, Kre­dit­til­gun­gen und ande­re fixe Aus­ga­ben, die das Unter­neh­men auch wäh­rend der Schlie­ßung zu tra­gen hat.

3. Zusatz­kos­ten: Manch­mal ent­ste­hen zusätz­li­che Kos­ten, um den Betrieb wie­der­her­zu­stel­len oder einen vor­über­ge­hen­den Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten. Dies kann Kos­ten für die Anmie­tung von Ersatz­räu­men, zusätz­li­che Aus­rüs­tung oder beschleu­nig­te Ver­sand­kos­ten für benö­tig­te Mate­ria­li­en umfassen.

Typi­sche Ursa­chen für Betriebsunterbrechungen

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung tritt typi­scher­wei­se in Kraft, wenn die Betriebs­un­ter­bre­chung durch fol­gen­de Ereig­nis­se ver­ur­sacht wird:

  • Feu­er- und Was­ser­schä­den: Gro­ße Schä­den, die durch Feu­er oder Was­ser­ein­wir­kung ent­ste­hen, kön­nen einen Betrieb voll­stän­dig lahmlegen.
  • Natur­ka­ta­stro­phen: Erd­be­ben, Stür­me und ande­re Natur­er­eig­nis­se, die schwe­re Schä­den an den Betriebs­stät­ten verursachen.
  • Maschi­nen­aus­fäl­le: Schä­den an wich­ti­gen Maschi­nen oder Sys­te­men, die für den Pro­duk­ti­ons­pro­zess zen­tral sind, kön­nen eben­falls zu Betriebs­un­ter­bre­chun­gen führen.
  • Van­da­lis­mus oder kri­mi­nel­le Hand­lun­gen: Auch durch die­se kön­nen Betriebs­ab­läu­fe gestört werden.

Wer braucht eine Ertragsausfallversicherung?

Prak­tisch jedes Unter­neh­men, das von der kon­ti­nu­ier­li­chen Nut­zung sei­ner Räum­lich­kei­ten, Aus­rüs­tun­gen oder Maschi­nen abhän­gig ist, soll­te eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Dies umfasst:

  • Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men
  • Dienst­leis­tungs­sek­tor (z. B. Hotels, Restau­rants, IT-Dienstleister)
  • Han­dels­un­ter­neh­men
  • Frei­be­ruf­ler und Hand­wer­ker, die auf bestimm­te Aus­rüs­tun­gen ange­wie­sen sind

Abschlie­ßen­de Überlegungen

Eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ist eine klu­ge Inves­ti­ti­on für jedes Unter­neh­men, das durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se erheb­li­che Ein­kom­mens­ver­lus­te erlei­den könn­te. Sie hilft nicht nur, die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen die­ser Unter­bre­chun­gen zu mil­dern, son­dern unter­stützt auch eine schnel­le­re Erho­lung und Rück­kehr zum nor­ma­len Geschäftsbetrieb.

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