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Was ist bei Haft­pflicht­schä­den auf Ver­an­stal­tun­gen zu beachten?

Was ist bei Haft­pflicht­schä­den auf Ver­an­stal­tun­gen zu beachten?

Bei Haft­pflicht­schä­den, die auf Ver­an­stal­tun­gen ent­ste­hen, gibt es eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beach­ten, um sicher­zu­stel­len, dass du und die Ver­an­stal­tung aus­rei­chend ver­si­chert sind. Sol­che Schä­den kön­nen durch Teil­neh­mer, Orga­ni­sa­to­ren oder Hel­fer ver­ur­sacht wer­den und sowohl Per­so­nen­schä­den als auch Sach­schä­den umfas­sen. Abhän­gig von der Art der Ver­an­stal­tung und der Rol­le der betei­lig­ten Per­so­nen, gibt es unter­schied­li­che Ver­si­che­run­gen, die für die ent­stan­de­nen Schä­den auf­kom­men können.

1. Pri­va­te vs. öffent­li­che Veranstaltungen

Ein wich­ti­ger Fak­tor ist, ob es sich um eine pri­va­te oder eine öffent­li­che Ver­an­stal­tung handelt:

  • Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen: Wenn du eine pri­va­te Fei­er, wie z. B. einen Geburts­tag, eine Hoch­zeit oder eine Fami­li­en­fei­er, orga­ni­sierst, sind Schä­den, die du als Gast­ge­ber ver­ur­sachst, in der Regel durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Dies gilt auch für Schä­den, die ver­se­hent­lich durch dei­ne Gäs­te ver­ur­sacht werden. 
    • Bei­spiel: Bei dei­ner pri­va­ten Geburts­tags­par­ty beschä­digst du ver­se­hent­lich das Eigen­tum dei­nes Nach­barn, z. B. eine Gar­ten­mau­er. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de den Scha­den übernehmen.
  • Öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen: Bei öffent­li­chen oder kom­mer­zi­el­len Ver­an­stal­tun­gen (z. B. Kon­zer­te, Fir­men­fei­ern, Sport­ver­an­stal­tun­gen) greift in der Regel die Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch die Ver­an­stal­tung ent­ste­hen und die Haf­tung des Ver­an­stal­ters betreffen. 
    • Bei­spiel: Du orga­ni­sierst eine öffent­li­che Ver­an­stal­tung, und ein Teil­neh­mer ver­letzt sich auf­grund von man­geln­den Sicher­heits­vor­keh­run­gen. In die­sem Fall wür­de die Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den übernehmen.

2. Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wenn du eine öffent­li­che Ver­an­stal­tung orga­ni­sierst, soll­test du eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se Ver­si­che­rung schützt dich als Ver­an­stal­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die wäh­rend der Ver­an­stal­tung an Drit­ten ent­ste­hen. Sie deckt sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den ab und schützt dich vor hohen Forderungen.

  • Bei­spiel: Bei einem Open-Air-Kon­zert, das du orga­ni­sierst, ver­letzt sich ein Besu­cher durch eine umge­stürz­te Laut­spre­cher­box. Die Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und mög­li­che Schmerzensgeldansprüche.

Die Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich auch bei Schä­den, die durch Hel­fer oder Mit­ar­bei­ter der Ver­an­stal­tung ver­ur­sacht werden.

3. Miet­sach­schä­den

Wenn du für dei­ne Ver­an­stal­tung eine Loca­ti­on mie­test, z. B. eine Hal­le, einen Saal oder ein Restau­rant, soll­test du sicher­stel­len, dass Miet­sach­schä­den abge­deckt sind. Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen oder Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten eine Klau­sel für Miet­sach­schä­den, die Schä­den an gemie­te­ten Räum­lich­kei­ten abdeckt.

  • Bei­spiel: Wäh­rend einer Hoch­zeit in einer gemie­te­ten Loca­ti­on beschä­di­gen die Gäs­te ver­se­hent­lich das Par­kett. In die­sem Fall greift die Miet­sach­scha­den­klau­sel der Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder Privathaftpflichtversicherung.

4. Haf­tung für Gäs­te und Teilnehmer

Als Ver­an­stal­ter haf­test du auch für Schä­den, die durch Teil­neh­mer oder Gäs­te ver­ur­sacht wer­den, wenn du dei­ne Sicher­heits- und Auf­sichts­pflich­ten ver­nach­läs­sigst. Es ist daher wich­tig, dass du bei Ver­an­stal­tun­gen geeig­ne­te Sicher­heits­vor­keh­run­gen triffst und dafür sorgst, dass die Ver­an­stal­tung ord­nungs­ge­mäß orga­ni­siert ist, um Schä­den zu vermeiden.

  • Bei­spiel: Wenn ein Gast auf dei­ner Ver­an­stal­tung eine Stol­per­fal­le über­sieht und sich ver­letzt, könn­test du haft­bar gemacht wer­den, wenn die Unfall­ur­sa­che auf unzu­rei­chen­de Sicher­heits­vor­keh­run­gen zurück­zu­füh­ren ist.

5. Grob fahr­läs­si­ge oder vor­sätz­li­che Schäden

Die meis­ten Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken fahr­läs­si­ge Schä­den ab, nicht jedoch vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den. Wenn ein Teil­neh­mer oder Hel­fer wäh­rend einer Ver­an­stal­tung absicht­lich Schä­den ver­ur­sacht, wird die Ver­si­che­rung die Kos­ten nicht über­neh­men. In sol­chen Fäl­len muss der Ver­ur­sa­cher selbst für den Scha­den aufkommen.

  • Bei­spiel: Ein Gast beschä­digt absicht­lich das Mobi­li­ar der Ver­an­stal­tungs­lo­ca­ti­on. In die­sem Fall wird die Ver­si­che­rung nicht zah­len, und der Ver­ur­sa­cher muss den Scha­den pri­vat tragen.

6. Ver­an­stal­tun­gen im Freien

Wenn du eine Ver­an­stal­tung im Frei­en orga­ni­sierst, z. B. ein Stra­ßen­fest oder ein Sport­tur­nier, soll­test du zusätz­li­che Risi­ken wie Wet­ter­be­din­gun­gen oder Schä­den an der Umge­bung berück­sich­ti­gen. Auch hier ist eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung rat­sam, da sie Schä­den an öffent­li­chen Plät­zen oder der Infra­struk­tur (z. B. Strom­lei­tun­gen oder Bäu­me) abdeckt.

  • Bei­spiel: Bei einem Sport­event im Frei­en beschä­di­gen Teil­neh­mer ver­se­hent­lich einen Zaun oder eine städ­ti­sche Ein­rich­tung. Die Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Reparatur.

7. Absi­che­rung durch Ver­trä­ge und Vereinbarungen

Bei öffent­li­chen oder grö­ße­ren Ver­an­stal­tun­gen soll­test du auch Ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen mit den Betei­lig­ten (z. B. Tech­nik­fir­men, Cate­ring, Sicher­heits­diens­ten) abschlie­ßen, in denen Haf­tungs­fra­gen klar gere­gelt sind. Dies kann dir hel­fen, im Scha­dens­fall die Ver­ant­wort­lich­kei­ten ein­deu­tig zu klä­ren und mög­li­che Ansprü­che durchzusetzen.

Fazit

Bei Haft­pflicht­schä­den auf Ver­an­stal­tun­gen ist es ent­schei­dend, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung zu haben, um dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den zu schüt­zen. Wäh­rend bei pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen oft die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift, ist bei öffent­li­chen oder gewerb­li­chen Ver­an­stal­tun­gen eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung uner­läss­lich. Die­se deckt Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Miet­sach­schä­den ab, die wäh­rend der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen kön­nen. Es ist wich­tig, die rich­ti­ge Absi­che­rung zu wäh­len und bei Bedarf einen Ver­gleich der Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um den pas­sen­den Schutz zu finden.

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