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Was ist bei Schäden durch Kinder?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 30. Dezember 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei Schäden durch Kinder kommt es auf die Art des Schadens an: Unbeabsichtigte Beschädigungen wie Displaybruch oder Wasserschäden sind in modernen Handyversicherungen meist abgedeckt. Mutwillige Zerstörung und grobe Fahrlässigkeit (z. B.

Bei Schä­den durch Kin­der kommt es auf die Art des Scha­dens an: Unbe­ab­sich­tig­te Beschä­di­gun­gen wie Dis­play­bruch oder Was­ser­schä­den sind in moder­nen Han­dy­ver­si­che­run­gen meist abge­deckt. Mut­wil­li­ge Zer­stö­rung und gro­be Fahr­läs­sig­keit (z. B. unbe­auf­sich­tig­tes Lie­gen las­sen) sind dage­gen typi­scher­wei­se aus­ge­schlos­sen. Die genaue Abde­ckung hängt von Dei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen ab.

Wel­che Schä­den durch Kin­der sind versichert?

Die meis­ten Han­dy­ver­si­che­run­gen mit Ele­men­tar­schutz decken unbe­ab­sich­tig­te Schä­den ab, die Kin­der ver­ur­sa­chen. Dazu gehören:

  • Sturz- und Dis­play­schä­den: Das Han­dy fällt aus Kin­der­hän­den und das Dis­play zerbricht
  • Flüs­sig­keits­schä­den: Kin­der ver­schüt­ten Geträn­ke oder das Gerät lan­det in der Toilette
  • Krat­zer und ober­fläch­li­che Beschä­di­gun­gen: Durch Spiel­zeug oder raue Behand­lung ent­ste­hen­de Kratzer
  • Druck­schä­den: Das Han­dy wird ver­se­hent­lich im Ruck­sack gequetscht

Wich­tig: Vie­le Ver­si­che­rer unter­schei­den zwi­schen dem Ver­si­che­rungs­neh­mer und Drit­ten. Schä­den, die Dein eige­nes Kind ver­ur­sacht, sind meist abge­deckt – sofern es sich um Unacht­sam­keit und nicht um absicht­li­che Zer­stö­rung handelt.

Aus­schlüs­se und Gren­zen beim Kinderschaden

Nicht alle durch Kin­der ver­ur­sach­ten Schä­den sind ver­si­chert. Typi­sche Aus­schlüs­se sind:

  • Mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen: Wenn ein Kind das Han­dy absicht­lich wirft oder zer­stört, zahlt die Ver­si­che­rung nicht
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Schä­den bei man­geln­der Auf­sicht oder wenn Du das Gerät wie­der­holt Kin­dern über­lässt, ohne Schutz­maß­nah­men zu treffen
  • Schä­den durch frem­de Kin­der: Hier greift übli­cher­wei­se die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern ein
  • Beschä­di­gun­gen mit Selbst­be­tei­li­gung: Je nach Tarif (ca. 50–150 Euro) musst Du einen Eigen­an­teil tragen

Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen zusätz­lich Nach­wei­se, dass das Kind unbe­ab­sich­tigt han­del­te – eine doku­men­tier­te Aus­sa­ge kann hilf­reich sein.

Prak­ti­sche Check­lis­te bei Han­dy­schä­den durch Kinder

  • Sofort doku­men­tie­ren: Mache Fotos oder Vide­os des Scha­dens aus ver­schie­de­nen Winkeln
  • Scha­den zeit­nah mel­den: Infor­mie­re Dei­nen Ver­si­che­rer inner­halb weni­ger Tage (meist 14 Tage Frist)
  • Detail­liert beschrei­ben: Erklä­re genau, wie der Scha­den ent­stan­den ist – Hones­ti­tät ist wich­tig für die Regulierung
  • Unter­la­gen sam­meln: Hal­te Kauf­be­leg, Ver­si­che­rungs­po­li­ce und Rech­nun­gen bereit
  • Repa­ra­tur abklä­ren: Fra­ge den Ver­si­che­rer, ob Du das Han­dy repa­rie­ren las­sen darfst oder ob es ein­geshickt wer­den muss
  • Bei frem­den Kin­dern han­deln: Kon­tak­tie­re die Eltern des ver­ur­sa­chen­den Kin­des und deren Haftpflichtversicherer

Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men: So ver­mei­dest Du Schäden

  • Hoch­wer­ti­ge Schutz­aus­rüs­tung: Robus­te Han­dy­hül­le und Dis­play­schutz redu­zie­ren Schä­den um bis zu 70 Prozent
  • Kin­der­si­che­rer Umgang: Lage­re das Han­dy außer­halb der Reich­wei­te von Klein­kin­dern, wenn Du es nicht brauchst
  • Alters­ge­rech­te Nut­zung: Für Kin­der ab ca. 8 Jah­ren: Mit Regeln und unter Auf­sicht nut­zen lassen
  • Rich­ti­ger Ver­si­che­rungs­ta­rif: Wäh­le einen Tarif, der aus­drück­lich Fahr­läs­sig­keits­schä­den abdeckt, nicht nur Bruchschäden
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