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Bei reinem Verlust des Handys zahlt die Versicherung in den meisten Fällen nicht, da dies als Eigenverschulden gilt. Ausnahme: Wird das Gerät nachweislich gestohlen (mit Polizeianzeige), übernehmen viele Handyversicherungen die Kosten. Spezielle Premium-Tarife bieten optional auch Verlustschutz an – diese sind aber deutlich teurer.
Bei reinem Verlust des Handys zahlt die Versicherung in den meisten Fällen nicht, da dies als Eigenverschulden gilt. Ausnahme: Wird das Gerät nachweislich gestohlen (mit Polizeianzeige), übernehmen viele Handyversicherungen die Kosten. Spezielle Premium-Tarife bieten optional auch Verlustschutz an – diese sind aber deutlich teurer.
Für Versicherungen ist eine klare Unterscheidung entscheidend:
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Versicherungen Verlust als fahrlässig einstufen, während Diebstahl ein fremdes Verschulden darstellt. Stand 2026 bieten etablierte Versicherer wie Allianz, HanseMerkur oder spezialisierte Anbieter teilweise erweiterte Tarife, die auch Verlust abdecken – allerdings mit ca. 5–15 % höheren Monatsbeiträgen je nach Gerätwert.
Manche Handyversicherungen bieten eine Verlustabsicherung als optionales Add-on an. Wichtige Details:
Besonders für teure Smartphones (iPhone, Samsung Galaxy Ultra) kann sich der Verlustschutz rechnen. Vergleiche Tarife gezielt nach dieser Zusatzleistung.
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