Suche

Was ist der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Der Mitwirkungsanteil in der privaten Unfallversicherung ist der prozentuale Anteil, um den der Versicherer die Invaliditätsleistung reduziert, wenn Vorerkrankungen neben dem Unfall zur Invalidität beigetragen haben. Der Versicherer prüft, inwieweit diese Vorerkrankungen ursächlich mitgewirkt haben, und mindert die Versicherungsleistung entsprechend – dies ist eine der häufigsten Quellen für Leistungskürzungen in der Praxis.

Der Mit­wir­kungs­an­teil in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist der pro­zen­tua­le Anteil, um den der Ver­si­che­rer die Inva­li­di­täts­leis­tung redu­ziert, wenn Vor­er­kran­kun­gen neben dem Unfall zur Inva­li­di­tät bei­getra­gen haben. Der Ver­si­che­rer prüft, inwie­weit die­se Vor­er­kran­kun­gen ursäch­lich mit­ge­wirkt haben, und min­dert die Ver­si­che­rungs­leis­tung ent­spre­chend – dies ist eine der häu­figs­ten Quel­len für Leis­tungs­kür­zun­gen in der Praxis.

Wie wird der Mit­wir­kungs­an­teil berechnet?

Bei einem Leis­tungs­fall ori­en­tiert sich der Unfall­ver­si­che­rer am Grad der Mit­ur­säch­lich­keit von Vor­er­kran­kun­gen. Typi­sche Bei­spie­le sind chro­ni­sche Rücken­lei­den, Arthro­se, neu­ro­lo­gi­sche Erkran­kun­gen, Dia­be­tes, Depres­si­on oder frü­he­re Frak­tu­ren, die die Gene­sung nach einem neu­en Unfall erheb­lich erschwe­ren. Der Ver­si­che­rer beauf­tragt in der Regel ein unab­hän­gi­ges ärzt­li­ches Gut­ach­ten, um den kau­sa­len Zusam­men­hang zwi­schen Vor­er­kran­kung und aktu­el­ler Inva­li­di­tät wis­sen­schaft­lich zu klären.

Die Bran­che berück­sich­tigt den Mit­wir­kungs­an­teil in der Pra­xis erst ab einer Höhe von min­des­tens 25 Pro­zent. Das bedeu­tet: Liegt die pro­zen­tua­le Mit­ur­säch­lich­keit einer Vor­er­kran­kung unter 25 Pro­zent, wird die­se typi­scher­wei­se nicht ange­rech­net. Ab 25 Pro­zent erfolgt eine ent­spre­chen­de Leis­tungs­kür­zung. Bei­spiel: Wird eine Inva­li­di­tät zu 40 Pro­zent durch eine Vor­er­kran­kung mit­ver­ur­sacht, zahlt der Ver­si­che­rer nur 60 Pro­zent der ver­ein­bar­ten Leis­tung aus.

Wich­ti­ge Unter­schie­de zwi­schen Ver­si­che­rern und Tarifvarianten

Beim Abschluss einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung müs­sen Sie Ihre medi­zi­ni­sche Vor­ge­schich­te voll­stän­dig und ehr­lich offen­ba­ren. Ver­si­che­rer fra­gen gezielt nach chro­ni­schen Erkran­kun­gen, Ope­ra­tio­nen, Psy­cho­the­ra­pie oder bekann­ten Gebre­chen. Unvoll­stän­di­ge oder fal­sche Anga­ben kön­nen zur voll­stän­di­gen Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren – auch rückwirkend.

Ent­schei­dend ist ein genau­er Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen: Pre­mi­um-Tari­fe set­zen oft höhe­re Frei­gren­zen (ab 30 oder sogar 50 Pro­zent statt 25 Pro­zent) oder bie­ten Zusatz­op­tio­nen ohne Mit­wir­kungs­an­rech­nung an – aller­dings gegen Mehr­prä­mi­en. Man­che Ver­si­che­rer gewäh­ren auch groß­zü­gi­ge­re Über­gangs­fris­ten (z.B. 5 Jah­re nach Abschluss) für neu hin­zu­kom­men­de Erkran­kun­gen. Die Unter­schie­de zwi­schen den Anbie­tern sind erheb­lich und kön­nen bei Leis­tungs­fäl­len tau­sen­de Euro ausmachen.

Check­lis­te: So schüt­zen Sie sich vor unan­ge­mes­se­nen Leistungskürzungen

  • For­dern Sie vor Ver­trags­ab­schluss die genau­en Bedin­gun­gen zur Mit­wir­kungs­an­rech­nung schrift­lich an – dif­fe­ren­zie­ren Sie zwi­schen Frei­gren­zen und tat­säch­li­chen Anrechnungssätzen
  • Doku­men­tie­ren Sie bei jedem Arzt­be­such Ihre Erkran­kun­gen, Befun­de und Medi­ka­tio­nen – die­se Unter­la­gen sind spä­ter im Streit­fall entscheidend
  • Ver­glei­chen Sie gezielt die Mit­wir­kungs­re­ge­lun­gen meh­re­rer Ver­si­che­rer – nut­zen Sie Ver­gleichs­tools für eine trans­pa­ren­te Gegenüberstellung
  • Ach­ten Sie auf Tari­fe mit höhe­ren Frei­gren­zen oder Malus-Ver­zicht in den ers­ten Jah­ren nach Abschluss
  • Las­sen Sie sich im Leis­tungs­fall bei unan­ge­mes­sen hoher Mit­wir­kungs­an­rech­nung ein unab­hän­gi­ges ärzt­li­ches Gegen­gut­ach­ten erstel­len – die Kos­ten kön­nen oft erstat­tet werden
  • Offen­ba­ren Sie bereits bei der Antrag­stel­lung alle bekann­ten Erkran­kun­gen, um spä­te­re Anspruchs­ver­wei­ge­run­gen wegen Antrags­feh­ler­haf­tig­keit zu vermeiden
  • Bewah­ren Sie alle Ärzt­li­chen Unter­la­gen und Befun­de auf – sie sind Ihre bes­te Doku­men­ta­ti­on gegen zu hohe Mitwirkungsanrechnung
Unfallversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen