Unter dem Mitwirkungsanteil in der privaten Unfallversicherung versteht man die prozentuale Anrechnung von bestehenden Erkrankungen und Gebrechen der versicherten Person, welche eine Invalidität mit verursacht haben können.
Im Leistungsfall prüft der Unfallversicherer in welcher Höhe diese Vorerkrankungen mit ursächlich für die Invalidität sind und reduziert die Leistung dann entsprechend anteilig.
Üblicherweise berücksichtigen die Unfallversicherer den Mitwirkungsanteil erst ab einer Höhe von mindestens 25% an.