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Was ist der Mit­wir­kungs­an­teil in der Unfallversicherung?

Unter dem Mit­wir­kungs­an­teil in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ver­steht man die pro­zen­tua­le Anrech­nung von bestehen­den Erkran­kun­gen und Gebre­chen der ver­si­cher­ten Per­son, wel­che eine Inva­li­di­tät mit ver­ur­sacht haben können.

Im Leis­tungs­fall prüft der Unfall­ver­si­che­rer in wel­cher Höhe die­se Vor­er­kran­kun­gen mit ursäch­lich für die Inva­li­di­tät sind und redu­ziert die Leis­tung dann ent­spre­chend anteilig.

Übli­cher­wei­se berück­sich­ti­gen die Unfall­ver­si­che­rer den Mit­wir­kungs­an­teil erst ab einer Höhe von min­des­tens 25% an.

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