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Was ist der Unter­schied zwi­schen dem pri­va­ten und dem gewerb­li­chen Verkehrsrechtsschutz?

Der Unter­schied zwi­schen pri­va­tem und gewerb­li­chem Ver­kehrs­rechts­schutz liegt haupt­säch­lich im Nut­zungs­zweck und den ver­si­cher­ten Fahr­zeu­gen sowie den Rechts­be­rei­chen, die abge­deckt sind. Bei­de Arten von Ver­kehrs­rechts­schutz bie­ten Schutz vor den recht­li­chen Kon­se­quen­zen von Unfäl­len, Buß­geld­ver­fah­ren oder Ver­kehrs­strei­tig­kei­ten, aber sie sind auf unter­schied­li­che Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten: der pri­va­te Ver­kehrs­rechts­schutz deckt Situa­tio­nen ab, die im pri­va­ten Umfeld auf­tre­ten, wäh­rend der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz auf die geschäft­li­che Nut­zung von Fahr­zeu­gen und beruf­lich beding­te Ver­kehrs­kon­flik­te aus­ge­rich­tet ist.

Hier sind die wesent­li­chen Unter­schie­de im Detail:

1. Zweck und Nutzungsbereich

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Die­ser Schutz gilt für den pri­va­ten Gebrauch von Fahr­zeu­gen und deckt Rechts­strei­tig­kei­ten ab, die im Zusam­men­hang mit der pri­va­ten Nut­zung von Autos, Motor­rä­dern oder ande­ren pri­va­ten Ver­kehrs­mit­teln entstehen.
    • Typi­scher­wei­se ist der Schutz auf die eige­ne Per­son als Fah­rer sowie auf pri­va­te Fahr­zeu­ge und deren Mit­fah­rer begrenzt.
    • Es schützt bei Ver­kehrs­un­fäl­len, Buß­geld­ver­fah­ren oder Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem Kauf oder Ver­kauf eines pri­va­ten Fahrzeugs.
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz bezieht sich auf Fahr­zeu­ge, die geschäft­lich oder beruf­lich genutzt wer­den. Das kön­nen Fir­men­fahr­zeu­ge oder auch Fahr­zeu­ge sein, die für Dienst­fahr­ten oder Lie­fe­run­gen ein­ge­setzt werden.
    • Die­ser Schutz rich­tet sich an Unter­neh­men und Selb­stän­di­ge, die regel­mä­ßig Fahr­zeu­ge für geschäft­li­che Zwe­cke nutzen.
    • Er deckt auch beruf­lich beding­te Rechts­strei­tig­kei­ten ab, die durch die geschäft­li­che Nut­zung des Fahr­zeugs ent­ste­hen, z.B. bei Unfäl­len wäh­rend einer Dienst­rei­se oder bei Strei­tig­kei­ten über Lieferfahrten.

Bei­spiel:

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz: Du hast einen Unfall auf dem Weg zum Super­markt. Dei­ne pri­va­te Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Anwalt und Gericht.
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz: Du hast einen Unfall mit einem Fir­men­fahr­zeug wäh­rend der Anlie­fe­rung von Waren bei einem Kun­den. Der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz über­nimmt die Ver­tei­di­gungs­kos­ten oder hilft bei der Durch­set­zung von Ansprüchen.

2. Ver­si­cher­te Per­so­nen und Fahrzeuge

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Schützt in der Regel den Ver­si­che­rungs­neh­mer sowie die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder Mit­fah­rer bei pri­va­ten Fahrten.
    • Der Schutz gilt für die Nut­zung von pri­va­ten Fahr­zeu­gen (z.B. PKWs, Motor­rä­der) sowie für die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr als Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer oder Nut­zer öffent­li­cher Verkehrsmittel.
    • In man­chen Tari­fen kön­nen auch vor­über­ge­hend gelie­he­ne oder gemie­te­te Fahr­zeu­ge abge­deckt sein.
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz deckt vor allem Fir­men­fahr­zeu­ge ab, die für geschäft­li­che Zwe­cke genutzt wer­den, z.B. Dienst­wa­gen, Lie­fer­wa­gen oder Transportfahrzeuge.
    • Ver­si­chert sind oft auch Mit­ar­bei­ter, die die­se Fahr­zeu­ge geschäft­lich nut­zen, sowie der Unter­neh­mer selbst, wenn er mit einem Fir­men­fahr­zeug unter­wegs ist.
    • Der Schutz umfasst in der Regel auch Miet- oder Lea­sing­fahr­zeu­ge, die für den geschäft­li­chen Gebrauch ein­ge­setzt werden.

Bei­spiel:

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz: Dein pri­va­ter PKW ist in einen Unfall ver­wi­ckelt, und dei­ne Ver­si­che­rung hilft dir, den Scha­den recht­lich durchzusetzen.
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz: Ein Mit­ar­bei­ter hat mit einem Lie­fer­wa­gen einen Unfall wäh­rend einer Geschäfts­fahrt. Der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz deckt die recht­li­chen Kos­ten für das Unter­neh­men und den Mit­ar­bei­ter ab.

3. Rechts­be­rei­che und Anwendungsfälle

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Der Schutz erstreckt sich auf Ver­kehrs­de­lik­te, die im pri­va­ten Bereich auf­tre­ten, wie z.B. Buß­geld­be­schei­de, Unfäl­le, Strei­tig­kei­ten mit der Kfz-Werk­statt oder dem Autohändler.
    • Es wer­den auch Ord­nungs­wid­rig­kei­ten im Stra­ßen­ver­kehr abge­deckt, wie z.B. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, Rot­licht­ver­stö­ße oder Parkverstöße.
    • Auch Rechts­strei­tig­kei­ten bei Fahr­zeug­käu­fen, ‑ver­käu­fen oder ‑repa­ra­tu­ren fal­len in den pri­va­ten Ver­kehrs­rechts­schutz.
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz ist auf beruf­li­che Nut­zung und geschäft­li­che Ver­kehrs­vor­gän­ge aus­ge­rich­tet. Dazu gehö­ren Unfäl­le wäh­rend Dienst­fahr­ten, Strei­tig­kei­ten mit Lie­fe­ran­ten oder Ver­kehrs­de­lik­te, die wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit began­gen wurden.
    • Er deckt auch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen bei Fir­men­fahr­zeu­gen, z.B. Strei­tig­kei­ten über Lea­sing­ver­trä­ge oder bei Pro­ble­men mit der Zulassung.
    • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz greift auch bei Unfäl­len auf Geschäfts­rei­sen, z.B. wenn ein Mit­ar­bei­ter wäh­rend einer Dienst­fahrt in einen Unfall ver­wi­ckelt ist.

Bei­spiel:

4. Kos­ten und Prämienunterschiede

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz:
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Die Prä­mi­en für gewerb­li­chen Ver­kehrs­rechts­schutz sind in der Regel höher, da mehr Fahr­zeu­ge, Mit­ar­bei­ter und geschäft­li­che Risi­ken abge­deckt wer­den müssen.
    • Außer­dem kön­nen je nach Bran­che und Nut­zungs­in­ten­si­tät der Fahr­zeu­ge (z.B. bei viel Fahr­be­trieb oder häu­fi­gen Dienst­fahr­ten) die Kos­ten variieren.

Bei­spiel:

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz: Die Ver­si­che­rungs­kos­ten für den Schutz dei­nes pri­va­ten PKWs und dei­ner Fami­lie lie­gen bei etwa 100 bis 200 Euro pro Jahr, abhän­gig vom Ver­si­che­rer und Umfang des Schutzes.
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz: Die Kos­ten für eine gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung für meh­re­re Fir­men­fahr­zeu­ge kön­nen deut­lich höher sein, abhän­gig von der Anzahl der Fahr­zeu­ge und der Art der gewerb­li­chen Nutzung.

5. War­te­zei­ten und Deckungsumfang

  • Pri­va­ter Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • In der Regel gibt es kei­ne War­te­zeit beim Ver­kehrs­rechts­schutz. Das bedeu­tet, dass der Schutz meist sofort nach Ver­trags­ab­schluss gilt.
  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz:
    • Auch hier gibt es nor­ma­ler­wei­se kei­ne War­te­zeit, sodass der Schutz sofort greift, sobald der Ver­trag in Kraft tritt. Aller­dings kann es je nach Tarif Ein­schrän­kun­gen oder Spe­zi­al­klau­seln für bestimm­te Risi­ken geben.

Fazit: Unter­schied zwi­schen pri­va­tem und gewerb­li­chem Verkehrsrechtsschutz

Der pri­va­te Ver­kehrs­rechts­schutz bie­tet Schutz für Ein­zel­per­so­nen und Fami­li­en bei pri­va­ten Fahr­ten, deckt Ver­kehrs­un­fäl­le, Buß­geld­ver­fah­ren und Strei­tig­kei­ten beim Kauf oder Ver­kauf von Fahr­zeu­gen ab. Der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz hin­ge­gen ist auf Unter­neh­men und Selb­stän­di­ge aus­ge­rich­tet, die Fahr­zeu­ge beruf­lich nut­zen. Er schützt Fir­men­fahr­zeu­ge, Mit­ar­bei­ter und Unter­neh­mer bei Rechts­strei­tig­kei­ten, die im beruf­li­chen Kon­text auf­tre­ten, und umfasst auch recht­li­che Pro­ble­me, die durch geschäft­lich genutz­te Fahr­zeu­ge ver­ur­sacht werden.

Die Wahl zwi­schen pri­va­tem und gewerb­li­chem Ver­kehrs­rechts­schutz hängt also von der Art der Fahr­zeug­nut­zung ab: Wenn du Fahr­zeu­ge beruf­lich nutzt oder dei­ne Mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs sind, ist der gewerb­li­che Ver­kehrs­rechts­schutz der rich­ti­ge Schutz. Für rein pri­va­te Nut­zung reicht der pri­va­te Ver­kehrs­rechts­schutz aus.

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