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Was ist der Unter­schied zwi­schen einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge und einer für Freiberufler?

Der Unter­schied zwi­schen einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge und einer für Frei­be­ruf­ler liegt pri­mär in den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, der Bran­chen­zu­ge­hö­rig­keit und den spe­zi­fi­schen Risi­ken, die ver­si­chert wer­den müs­sen. Wäh­rend die Ver­si­che­rung für bei­de Grup­pen grund­sätz­lich ähn­li­che Leis­tun­gen bie­tet, sind die Deckungs­schwer­punk­te je nach Art der Tätig­keit und recht­li­chen Anfor­de­run­gen unterschiedlich.

Hier ist eine detail­lier­te Über­sicht der Unter­schie­de und Gemeinsamkeiten:

1. Selb­stän­di­ge vs. Frei­be­ruf­ler: Recht­li­cher Rahmen

Der Haupt­un­ter­schied zwi­schen Selb­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern besteht in ihrer recht­li­chen Ein­ord­nung und den Tätig­keits­be­rei­chen, in denen sie arbeiten:

  • Selb­stän­di­ge:
    • Arbei­ten in der gewerb­li­chen Wirt­schaft und sind im Han­del, Pro­duk­ti­on, Dienst­leis­tung oder ande­ren gewerb­li­chen Bran­chen tätig.
    • Sie benö­ti­gen oft Gewer­be­an­mel­dun­gen und unter­lie­gen gewerb­li­chen Vor­schrif­ten, wie z.B. der Gewerbeordnung.
    • Unter­neh­men und Selb­stän­di­ge haben oft Mit­ar­bei­ter und füh­ren grö­ße­re Geschäfts­pro­zes­se durch.
    • Typi­sche Bran­chen: Han­del, Hand­werk, Gas­tro­no­mie, IT-Dienstleistungen.
  • Frei­be­ruf­ler:
    • Üben eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit aus, die in der Regel einer spe­zi­el­len Berufs­grup­pe ange­hört und kei­ne Gewer­be­an­mel­dung erfordert.
    • Sie arbei­ten oft in krea­ti­ven, wis­sen­schaft­li­chen oder künst­le­ri­schen Beru­fen sowie in bera­ten­den Berufen.
    • Frei­be­ruf­ler haben kei­ne Gewer­be­steu­er­pflicht und wer­den von den Finanz­be­hör­den als beson­de­re Berufs­grup­pe anerkannt.
    • Typi­sche Beru­fe: Ärz­te, Archi­tek­ten, Anwäl­te, Jour­na­lis­ten, Desi­gner, Bera­ter, Künstler.

2. Deckungs­un­ter­schie­de bei der Rechtsschutzversicherung

Die Unter­schie­de in der beruf­li­chen Tätig­keit füh­ren dazu, dass die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler unter­schied­li­che Schwer­punk­te set­zen kann. Hier sind die Haupt­un­ter­schie­de in den ver­si­cher­ten Bereichen:

Für Selb­stän­di­ge:

Selb­stän­di­ge benö­ti­gen in der Regel eine brei­te­re Absi­che­rung, die ver­schie­de­ne gewerb­li­che Aspek­te ihrer Tätig­keit abdeckt:

  • Ver­trags­rechts­schutz: Schutz bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern über Lie­fer­ver­trä­ge, Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge oder Geschäfts­ab­schlüs­se.
  • Arbeits­rechts­schutz: Abde­ckung von arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­tern, z.B. bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Gehaltsstreitigkeiten.
  • Miet­rechts­schutz: Rechts­schutz bei Strei­tig­kei­ten um Gewer­be­räu­me, z.B. bei Kün­di­gun­gen oder Mieterhöhungen.
  • Steu­er­rechts­schutz: Unter­stüt­zung bei steu­er­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt, ins­be­son­de­re nach Betriebs­prü­fun­gen oder Nachforderungen.
  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Schutz bei recht­li­chen Pro­ble­men im Zusam­men­hang mit Fir­men­fahr­zeu­gen oder beruf­li­cher Reisetätigkeit.

Für Frei­be­ruf­ler:

Frei­be­ruf­ler haben oft spe­zi­fi­sche­re, berufs­be­ding­te recht­li­che Risi­ken, die sich auf ihre frei­be­ruf­li­che Tätig­keit beziehen:

  • Berufs­rechts­schutz: Absi­che­rung von Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit der beruf­li­chen Aus­übung, z.B. bei Strei­tig­kei­ten um Hono­rar­zah­lun­gen oder Leis­tungs­strei­tig­kei­ten mit Auftraggebern.
  • Ver­trags­rechts­schutz: Schutz bei Strei­tig­kei­ten über frei­be­ruf­li­che Ver­trä­ge mit Auf­trag­ge­bern oder Kun­den, z.B. über Hono­ra­re oder die Erfül­lung von Projekten.
  • Hono­rar­strei­tig­kei­ten: Beson­ders wich­tig für Frei­be­ruf­ler, die häu­fig auf Hono­rar­ba­sis arbei­ten und auf die pünkt­li­che Bezah­lung ange­wie­sen sind.
  • Urhe­ber­rechts­schutz: Frei­be­ruf­ler im krea­ti­ven Bereich (z.B. Desi­gner, Foto­gra­fen) benö­ti­gen oft einen erwei­ter­ten Urhe­ber­rechts­schutz, um sich gegen unbe­fug­te Nut­zung ihrer Wer­ke zu schützen.
  • Straf­rechts­schutz: Für Frei­be­ruf­ler, die in bera­ten­den oder heil­be­ruf­li­chen Berei­chen tätig sind (z.B. Ärz­te, Archi­tek­ten), ist der Straf­rechts­schutz beson­ders wich­tig, um sich gegen fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße oder Fehl­be­ra­tun­gen zu verteidigen.

3. Mit­ar­bei­ter und Arbeitsrechtsschutz

Ein wesent­li­cher Unter­schied liegt in der Anzahl der Mit­ar­bei­ter und dem damit ver­bun­de­nen Arbeits­rechts­schutz:

  • Selb­stän­di­ge:
    • Haben oft Mit­ar­bei­ter, was das Risi­ko von arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen erhöht (z.B. Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Strei­tig­kei­ten um Arbeitsverträge).
    • Sie benö­ti­gen daher einen umfas­sen­de­ren Arbeits­rechts­schutz, um sich gegen For­de­run­gen von Arbeit­neh­mern zu verteidigen.
  • Frei­be­ruf­ler:
    • Frei­be­ruf­ler haben in der Regel kei­ne oder nur weni­ge Mit­ar­bei­ter. Wenn sie freie Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen, sind die­se oft nicht im sel­ben recht­li­chen Rah­men ange­stellt wie gewerb­li­che Arbeitnehmer.
    • Der Bedarf an Arbeits­rechts­schutz ist gerin­ger, da vie­le Frei­be­ruf­ler als Ein­zel­per­so­nen tätig sind.

4. Miet­rechts­schutz

Der Miet­rechts­schutz ist beson­ders für Selb­stän­di­ge rele­vant, die häu­fig Gewer­be­räu­me mie­ten, wie Büros, Geschäf­te oder Werk­stät­ten. Frei­be­ruf­ler arbei­ten oft von zu Hau­se aus oder in Co-Working-Spaces und haben daher sel­te­ner Bedarf an einem gewerb­li­chen Mietrechtsschutz.

  • Selb­stän­di­ge:
    • Benö­ti­gen häu­fig Schutz bei gewerb­li­chen Miet­ver­trä­gen, z.B. bei Strei­tig­kei­ten um Miet­erhö­hun­gen oder Kün­di­gun­gen von Geschäftsräumen.
  • Frei­be­ruf­ler:
    • Arbei­ten oft von zu Hau­se oder in fle­xi­bel nutz­ba­ren Büros, sodass der gewerb­li­che Miet­rechts­schutz weni­ger wich­tig ist.

5. Steu­er­rechts­schutz

Bei­de Grup­pen, sowohl Selb­stän­di­ge als auch Frei­be­ruf­ler, haben regel­mä­ßig mit dem Finanz­amt zu tun. Die Steu­er­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt ab, z.B. nach Steu­er­prü­fun­gen oder bei Strei­tig­kei­ten über Steu­er­be­schei­de.

  • Selb­stän­di­ge:
    • Haben oft grö­ße­re Unter­neh­men, die regel­mä­ßig Betriebs­prü­fun­gen unter­lie­gen, und benö­ti­gen daher einen umfas­sen­de­ren Steu­er­rechts­schutz.
  • Frei­be­ruf­ler:
    • Benö­ti­gen in der Regel eben­falls Steu­er­rechts­schutz, aber der Umfang der Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt kann auf­grund der gerin­ge­ren Kom­ple­xi­tät ihrer Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten weni­ger umfang­reich sein.

6. Ver­trags­recht

Sowohl Selb­stän­di­ge als auch Frei­be­ruf­ler pro­fi­tie­ren von einem Ver­trags­rechts­schutz, der ihnen bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Auf­trag­ge­bern oder Geschäfts­part­nern hilft.

  • Selb­stän­di­ge:
    • Benö­ti­gen häu­fig Unter­stüt­zung bei Lie­fer­ver­trä­gen, Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen oder Geschäfts­ver­trä­gen mit grö­ße­ren Geschäftspartnern.
  • Frei­be­ruf­ler:
    • Haben häu­fi­ger Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Pro­jekt­ver­trä­gen, Hono­ra­ren oder der Erfül­lung frei­be­ruf­li­cher Auf­ga­ben. Hier kann es um Aus­ein­an­der­set­zun­gen über nicht erfüll­te oder bean­stan­de­te Leis­tun­gen gehen.

7. Kos­ten­un­ter­schie­de und Versicherungsbedarf

Der Umfang des benö­tig­ten Schut­zes und damit die Kos­ten der Rechts­schutz­ver­si­che­rung kön­nen zwi­schen Selb­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern unter­schied­lich sein.

  • Selb­stän­di­ge:
    • Da Selb­stän­di­ge oft einen brei­te­ren Ver­si­che­rungs­schutz benö­ti­gen (z.B. Arbeits­recht, Miet­recht, Ver­trags­recht), sind die Prä­mi­en für eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung in der Regel höher als bei Freiberuflern.
  • Frei­be­ruf­ler:
    • Frei­be­ruf­ler haben oft einen gerin­ge­ren Ver­si­che­rungs­be­darf und kön­nen in der Regel güns­ti­ge­re Tari­fe nut­zen, die spe­zi­ell auf ihre frei­be­ruf­li­che Tätig­keit zuge­schnit­ten sind.

Fazit: Unter­schie­de zwi­schen Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge und Freiberufler

Wäh­rend Selb­stän­di­ge einen brei­te­ren Schutz benö­ti­gen, der gewerb­li­che Aspek­te wie Ver­trags­recht, Arbeits­recht und Miet­recht abdeckt, sind Frei­be­ruf­ler eher auf den Schutz ihrer berufs­spe­zi­fi­schen Rechts­ri­si­ken ange­wie­sen, wie Hono­rar­strei­tig­kei­ten, Urhe­ber­rechts­schutz und Ver­trags­recht im frei­be­ruf­li­chen Kon­text. Bei­de Grup­pen pro­fi­tie­ren von einem maß­ge­schnei­der­ten Rechts­schutz, aber die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen und der Umfang der Ver­si­che­rung unter­schei­den sich je nach Art der Tätig­keit. Frei­be­ruf­ler haben oft gerin­ge­re Kos­ten und weni­ger Risi­ken im Arbeits- und Miet­recht, wäh­rend Selb­stän­di­ge umfas­sen­de­ren Schutz benö­ti­gen, ins­be­son­de­re wenn sie Mit­ar­bei­ter haben oder gewerb­lich genutz­te Räu­me anmieten.

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