Suche

Was ist der Unter­schied zwi­schen Fir­men­rechts­schutz und Gewerberechtsschutz?

Der Unter­schied zwi­schen Fir­men­rechts­schutz und Gewer­be­rechts­schutz liegt vor allem in der Bezeich­nung und dem Fokus auf ver­schie­de­ne Unter­neh­mens­ar­ten und Tätig­keits­be­rei­che. Bei­de Begrif­fe beschrei­ben jedoch ähn­li­che Ver­si­che­run­gen, die dar­auf abzie­len, Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Risi­ken von Rechts­strei­tig­kei­ten zu schüt­zen. Hier ist eine detail­lier­te Erklä­rung der Unter­schie­de und Gemeinsamkeiten:

1. Fir­men­rechts­schutz

Der Begriff Fir­men­rechts­schutz bezieht sich auf Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen, die spe­zi­ell für mitt­le­re bis grö­ße­re Unter­neh­men (Fir­men) aus­ge­legt sind. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten Schutz vor den typi­schen recht­li­chen Kon­flik­ten, mit denen ein Unter­neh­men kon­fron­tiert sein kann. Der Fir­men­rechts­schutz deckt in der Regel meh­re­re Rechts­be­rei­che ab, wie etwa Ver­trags­recht, Arbeits­recht, Miet­recht und Steu­er­recht.

Typi­sche Merk­ma­le des Firmenrechtsschutzes:

  • Ziel­grup­pe: Vor allem mitt­le­re und grö­ße­re Unter­neh­men, die ein brei­tes Spek­trum an recht­li­chen Risi­ken abde­cken müssen.
  • Deckung: Abde­ckung von Ver­trags­strei­tig­kei­ten, Arbeits­recht (Kon­flik­te mit Mit­ar­bei­tern), Miet­recht (bei gemie­te­ten Gewer­be­im­mo­bi­li­en) und steu­er­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten.
  • Straf­rechts­schutz: Häu­fig auch straf­recht­li­cher Schutz, ins­be­son­de­re bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Geset­ze (z.B. Arbeits- oder Umweltschutzvorschriften).
  • Erwei­ter­te Bau­stei­ne: Fir­men­rechts­schutz bie­tet oft die Mög­lich­keit, spe­zi­el­le Erwei­te­run­gen hin­zu­zu­fü­gen, wie z.B. D&O‑Versicherung für Mana­ger­haf­tung, For­de­rungs­ma­nage­ment oder Mediation.

Typi­sche Versicherte:

  • Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMUs).
  • Groß­un­ter­neh­men mit kom­ple­xen recht­li­chen Struk­tu­ren und unter­schied­li­chen Abteilungen.
  • Unter­neh­men, die regel­mä­ßig inter­na­tio­na­le Geschäf­te täti­gen und mög­li­cher­wei­se auch Schutz im Aus­land benötigen.

2. Gewer­be­rechts­schutz

Der Gewer­be­rechts­schutz ist eben­falls eine Form der Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die sich spe­zi­ell an klei­ne­re Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler rich­tet. Im Wesent­li­chen schützt der Gewer­be­rechts­schutz den Unter­neh­mer vor den recht­li­chen Risi­ken, die sich aus der gewerb­li­chen Tätig­keit erge­ben. Die­se Art von Ver­si­che­rung ist oft fle­xi­bler gestal­tet, um die Bedürf­nis­se von klei­nen Betrie­ben, Hand­werks­be­trie­ben oder Ein­zel­un­ter­neh­mern abzudecken.

Typi­sche Merk­ma­le des Gewerberechtsschutzes:

  • Ziel­grup­pe: Klei­ne­re Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler. Die­se Ver­si­che­run­gen sind auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se von Gewer­be­trei­ben­den und Ein­zel­un­ter­neh­mern zugeschnitten.
  • Deckung: Ähn­lich wie beim Fir­men­rechts­schutz bie­tet der Gewer­be­rechts­schutz Schutz in Berei­chen wie Ver­trags­recht, Arbeits­recht, Miet­recht und Steu­er­recht.
  • Fle­xi­bi­li­tät: Gewer­be­rechts­schutz-Tari­fe sind oft modu­lar auf­ge­baut, sodass der Unter­neh­mer genau die Rechts­be­rei­che ver­si­chern kann, die für sein Geschäft rele­vant sind.
  • Kos­ten: Die Prä­mi­en sind in der Regel nied­ri­ger als beim Fir­men­rechts­schutz, da klei­ne­re Unter­neh­men in der Regel weni­ger recht­li­che Risi­ken haben und der Ver­si­che­rungs­um­fang an ihre Grö­ße ange­passt ist.

Typi­sche Versicherte:

  • Klein­un­ter­neh­mer, die ein Gewer­be betrei­ben, z.B. im Han­del, Hand­werk oder Dienstleistungssektor.
  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler in ver­schie­de­nen Berei­chen wie IT, Mar­ke­ting, Bera­tung oder Kreativwirtschaft.
  • Start-ups, die noch am Anfang ste­hen und recht­li­che Risi­ken kos­ten­güns­tig absi­chern möchten.

3. Gemein­sam­kei­ten zwi­schen Fir­men­rechts­schutz und Gewerberechtsschutz

Obwohl es Unter­schie­de in der Aus­rich­tung und Ziel­grup­pe gibt, bie­ten bei­de Ver­si­che­rungs­ar­ten in der Regel ähn­li­che Leis­tungs­bau­stei­ne, die auf die recht­li­chen Bedürf­nis­se von Unter­neh­men zuge­schnit­ten sind:

  • Ver­trags­rechts­schutz: Schutz bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern, die sich aus ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ergeben.
  • Arbeits­rechts­schutz: Abde­ckung von arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten, z.B. bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Gehalts­strei­tig­kei­ten oder Strei­tig­kei­ten um Arbeitsverträge.
  • Miet­rechts­schutz: Schutz bei Strei­tig­kei­ten um gemie­te­te Gewer­be­im­mo­bi­li­en, z.B. bei Miet­ver­trä­gen oder Nebenkostenabrechnungen.
  • Steu­er­rechts­schutz: Unter­stüt­zung bei Kon­flik­ten mit dem Finanz­amt, ins­be­son­de­re nach Betriebs­prü­fun­gen oder Ein­sprü­chen gegen Steuerbescheide.
  • Straf­rechts­schutz: Ver­tei­di­gung bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Geset­ze, z.B. im Bereich Arbeits­schutz oder Umweltschutz.

4. Unter­schie­de im Detail

  • Ziel­grup­pe: Der Fir­men­rechts­schutz rich­tet sich in der Regel an grö­ße­re Unter­neh­men, wäh­rend der Gewer­be­rechts­schutz vor allem für klei­ne­re Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler kon­zi­piert ist.
  • Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes: Der Fir­men­rechts­schutz bie­tet oft umfang­rei­che­ren Schutz und höhe­re Deckungs­sum­men, da grö­ße­re Unter­neh­men mit kom­ple­xe­ren und teu­re­ren Rechts­strei­tig­kei­ten kon­fron­tiert sind. Der Gewer­be­rechts­schutz ist oft fle­xi­bler gestal­tet und kann den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen von klei­ne­ren Unter­neh­men ange­passt werden.
  • Spe­zia­li­sie­rung: Wäh­rend der Fir­men­rechts­schutz oft auch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne wie D&O‑Versicherungen für Geschäfts­füh­rer oder Erwei­te­run­gen für inter­na­tio­na­le Geschäf­te bie­tet, ist der Gewer­be­rechts­schutz eher auf die loka­len und bran­chen­spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se von klei­nen Betrie­ben und Ein­zel­un­ter­neh­mern zugeschnitten.

Fazit: Unter­schied zwi­schen Fir­men­rechts­schutz und Gewerberechtsschutz

Der Fir­men­rechts­schutz rich­tet sich in ers­ter Linie an mit­tel­stän­di­sche und gro­ße Unter­neh­men, die ein brei­te­res Spek­trum an recht­li­chen Risi­ken abde­cken müs­sen. Der Gewer­be­rechts­schutz ist hin­ge­gen spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se von klei­ne­ren Unter­neh­men, Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern zuge­schnit­ten, die fle­xi­ble­re und oft kos­ten­güns­ti­ge­re Ver­si­che­run­gen benö­ti­gen. Bei­de Ver­si­che­rungs­ar­ten bie­ten jedoch einen ähn­li­chen Schutz in den zen­tra­len Rechts­be­rei­chen wie Ver­trags­recht, Arbeits­recht und Steu­er­recht. Der Haupt­un­ter­schied liegt also in der Ziel­grup­pe, der Fle­xi­bi­li­tät und dem Umfang des Versicherungsschutzes.

Vergleichen Sie die besten Firmenrechtsschutzversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Firmenrechtsschutz finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen