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Was ist der Unter­schied zwi­schen Grund­sum­me und Pro­gres­si­on in der Unfallversicherung?

Der Unter­schied zwi­schen Grund­sum­me und Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung ist essen­zi­ell, um die poten­zi­el­len Leis­tun­gen im Scha­dens­fall zu ver­ste­hen. Bei­de Begrif­fe bezie­hen sich auf die Berech­nung der Aus­zah­lung bei einer dau­er­haf­ten Inva­li­di­tät, sind aber in ihrer Funk­ti­on und Berech­nung unterschiedlich.

1. Grund­sum­me

Die Grund­sum­me ist der Betrag, den du als Ver­si­che­rungs­neh­mer im Ver­trag fest­legst und der als Basis für die Berech­nung der Aus­zah­lung dient, wenn eine Inva­li­di­tät infol­ge eines Unfalls fest­ge­stellt wird. Sie stellt den Betrag dar, der bei einem Inva­li­di­täts­grad von 100 % ohne wei­te­re Erhö­hun­gen oder Anpas­sun­gen aus­ge­zahlt wird.

Bei­spiel: Wenn die ver­ein­bar­te Grund­sum­me 100.000 Euro beträgt und eine Inva­li­di­tät von 50 % fest­ge­stellt wird, erhältst du 50 % der Grund­sum­me, also 50.000 Euro.

2. Pro­gres­si­on

Die Pro­gres­si­on ist eine Zusatz­op­ti­on in der Unfall­ver­si­che­rung, die bei schwer­wie­gen­den Inva­li­di­täts­gra­den eine über­pro­por­tio­na­le Erhö­hung der Aus­zah­lung bewirkt. Die­se wird in Pro­zent­zah­len ange­ge­ben, z. B. 225 %, 350 % oder 500 %. Sie dient dazu, die finan­zi­el­le Absi­che­rung bei hohen Inva­li­di­täts­gra­den deut­lich zu stei­gern, um den zusätz­li­chen Bedarf an Unter­stüt­zung und Anpas­sun­gen zu decken, die durch schwer­wie­gen­de Beein­träch­ti­gun­gen entstehen.

Bei­spiel: Wenn du eine Grund­sum­me von 100.000 Euro und eine Pro­gres­si­on von 350 % ver­ein­bart hast und eine Inva­li­di­tät von 100 % fest­ge­stellt wird, erhöht sich die Aus­zah­lung durch die Pro­gres­si­on auf das 3,5‑fache der Grund­sum­me, also auf 350.000 Euro.

3. Wie funk­tio­niert die Berech­nung mit Progression?

Die Aus­zah­lung mit Pro­gres­si­on beginnt bei leich­ten Inva­li­di­täts­gra­den ohne Erhö­hung und steigt bei höhe­ren Gra­den über­pro­por­tio­nal an. Die genau­en Staf­fe­lun­gen sind im Ver­si­che­rungs­ver­trag definiert.

Bei­spiel für eine Pro­gres­si­ons­staf­fe­lung:

  • Inva­li­di­täts­grad 25 %: 25 % der Grund­sum­me wer­den ausgezahlt.
  • Inva­li­di­täts­grad 50 %: 50 % der Grund­sum­me, ggf. leich­te Erhö­hung durch Progression.
  • Inva­li­di­täts­grad 100 %: Erhö­hung der Aus­zah­lung auf das Mehr­fa­che der Grund­sum­me (z. B. 350 % bei 350 % Progression).

4. War­um ist die Pro­gres­si­on wichtig?

Die Pro­gres­si­on ist beson­ders sinn­voll, wenn du dich gegen schwer­wie­gen­de Unfäl­le absi­chern möch­test, die erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen mit sich brin­gen. Bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den ent­ste­hen oft zusätz­li­che Kos­ten für Pfle­ge, Wohn­raum­an­pas­sun­gen oder Hilfs­mit­tel. Die über­pro­por­tio­na­le Aus­zah­lung hilft, die­se finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen bes­ser zu bewältigen.

5. Unter­schied­li­che Anwendungsbereiche

  • Grund­sum­me: Gilt als Basis­be­trag und wird unab­hän­gig vom Inva­li­di­täts­grad gezahlt. Die Höhe der Grund­sum­me soll­te aus­rei­chend gewählt sein, um bei leich­ten bis mitt­le­ren Inva­li­di­tä­ten eine ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung zu bieten.
  • Pro­gres­si­on: Greift bei hohen Inva­li­di­täts­gra­den und sorgt dafür, dass die finan­zi­el­le Absi­che­rung über­pro­por­tio­nal ansteigt. Sie ist beson­ders rele­vant für Men­schen, die ein hohes Maß an Sicher­heit und Schutz bei schwe­ren Unfäl­len wünschen.

Fazit

Die Grund­sum­me in der Unfall­ver­si­che­rung ist der Basis­be­trag, der für die Berech­nung der Aus­zah­lung ver­wen­det wird. Die Pro­gres­si­on hin­ge­gen stei­gert die Aus­zah­lung bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den über­pro­por­tio­nal und bie­tet so eine höhe­re finan­zi­el­le Absi­che­rung bei schwe­ren Unfäl­len. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­den Tari­fe zu fin­den, die sowohl eine ange­mes­se­ne Grund­sum­me als auch sinn­vol­le Pro­gres­si­ons­stu­fen ent­hal­ten, um dich opti­mal abzusichern.

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