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Was ist der Unter­schied zwi­schen Pfer­de­haft­pflicht und Reiterunfallversicherung?

Der Unter­schied zwi­schen der Pfer­de­haft­pflicht und der Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung liegt haupt­säch­lich dar­in, wel­che Schä­den und Risi­ken abge­deckt wer­den und wer ver­si­chert ist.

1. Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die das Pferd ver­ur­sacht, wenn es Per­so­nen oder Sach­wer­te ver­letzt bzw. beschä­digt. Sie schützt den Pfer­de­hal­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch das unvor­her­seh­ba­re Ver­hal­ten eines Pfer­des ent­ste­hen kön­nen. Da Pfer­de gesetz­lich als Flucht­tie­re gel­ten, kann der Hal­ter nach § 833 BGB für Schä­den haft­bar gemacht wer­den, die sein Pferd anrich­tet – egal ob im Stall, auf der Wei­de oder bei einem Ausritt.

  • Abde­ckung: Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, z. B. wenn das Pferd einen Unfall aus­löst, ein ande­res Tier ver­letzt oder frem­des Eigen­tum beschädigt.
  • Wer ist ver­si­chert?: Der Pfer­de­hal­ter und in man­chen Fäl­len auch Reit­be­tei­li­gun­gen oder Per­so­nen, die das Pferd vor­über­ge­hend füh­ren (je nach Tarif).
  • Bei­spiel: Dein Pferd tritt beim Aus­ritt einen Pas­san­ten oder beschä­digt einen Zaun. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Per­so­nen­scha­den und die Reparatur.

2. Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung

Die Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung sichert den Rei­ter selbst ab, wenn die­ser wäh­rend des Rei­tens oder im Umgang mit dem Pferd einen Unfall erlei­det und sich dabei ver­letzt. Die­se Ver­si­che­rung deckt die Fol­ge­kos­ten eines Unfalls ab, wie z. B. ärzt­li­che Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men oder eine Inva­li­di­täts­ren­te. Die Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung kann sowohl für Frei­zeit­rei­ter als auch für pro­fes­sio­nel­le Rei­ter sinn­voll sein.

  • Abde­ckung: Kos­ten im Zusam­men­hang mit Ver­let­zun­gen des Rei­ters, etwa Arzt­kos­ten, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Inva­li­di­täts­leis­tun­gen oder Todes­fall­ab­si­che­run­gen. Sie ist ver­gleich­bar mit einer all­ge­mei­nen Unfall­ver­si­che­rung, jedoch spe­zi­ell auf das Rei­ten und den Umgang mit Pfer­den abgestimmt.
  • Wer ist ver­si­chert?: Der Rei­ter, unab­hän­gig davon, ob es sich um das eige­ne oder ein frem­des Pferd handelt.
  • Bei­spiel: Du stürzt beim Rei­ten und brichst dir einen Arm. Die Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung über­nimmt die Behand­lungs­kos­ten und zahlt ggf. eine Inva­li­di­täts­ren­te, wenn blei­ben­de Schä­den auftreten.

Fazit:

  • Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt den Pfer­de­hal­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die ent­ste­hen, wenn das Pferd Per­so­nen oder Sach­schä­den verursacht.
  • Die Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung schützt den Rei­ter selbst und deckt die Kos­ten, die durch Unfäl­le und Ver­let­zun­gen beim Rei­ten entstehen.

Es kann sinn­voll sein, bei­de Ver­si­che­run­gen abzu­schlie­ßen, um sowohl das Pferd als auch den Rei­ter umfas­send abzu­si­chern. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dabei, die rich­ti­ge Poli­ce zu finden.

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