Der Unterschied zwischen der Pferdehaftpflicht und der Reiterunfallversicherung liegt hauptsächlich darin, welche Schäden und Risiken abgedeckt werden und wer versichert ist.
1. Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die das Pferd verursacht, wenn es Personen oder Sachwerte verletzt bzw. beschädigt. Sie schützt den Pferdehalter vor den finanziellen Folgen, die durch das unvorhersehbare Verhalten eines Pferdes entstehen können. Da Pferde gesetzlich als Fluchttiere gelten, kann der Halter nach § 833 BGB für Schäden haftbar gemacht werden, die sein Pferd anrichtet – egal ob im Stall, auf der Weide oder bei einem Ausritt.
- Abdeckung: Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Pferd verursacht werden, z. B. wenn das Pferd einen Unfall auslöst, ein anderes Tier verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt.
- Wer ist versichert?: Der Pferdehalter und in manchen Fällen auch Reitbeteiligungen oder Personen, die das Pferd vorübergehend führen (je nach Tarif).
- Beispiel: Dein Pferd tritt beim Ausritt einen Passanten oder beschädigt einen Zaun. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Personenschaden und die Reparatur.
2. Reiterunfallversicherung
Die Reiterunfallversicherung sichert den Reiter selbst ab, wenn dieser während des Reitens oder im Umgang mit dem Pferd einen Unfall erleidet und sich dabei verletzt. Diese Versicherung deckt die Folgekosten eines Unfalls ab, wie z. B. ärztliche Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Invaliditätsrente. Die Reiterunfallversicherung kann sowohl für Freizeitreiter als auch für professionelle Reiter sinnvoll sein.
- Abdeckung: Kosten im Zusammenhang mit Verletzungen des Reiters, etwa Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Invaliditätsleistungen oder Todesfallabsicherungen. Sie ist vergleichbar mit einer allgemeinen Unfallversicherung, jedoch speziell auf das Reiten und den Umgang mit Pferden abgestimmt.
- Wer ist versichert?: Der Reiter, unabhängig davon, ob es sich um das eigene oder ein fremdes Pferd handelt.
- Beispiel: Du stürzt beim Reiten und brichst dir einen Arm. Die Reiterunfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten und zahlt ggf. eine Invaliditätsrente, wenn bleibende Schäden auftreten.
Fazit:
- Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter vor den finanziellen Folgen, die entstehen, wenn das Pferd Personen oder Sachschäden verursacht.
- Die Reiterunfallversicherung schützt den Reiter selbst und deckt die Kosten, die durch Unfälle und Verletzungen beim Reiten entstehen.
Es kann sinnvoll sein, beide Versicherungen abzuschließen, um sowohl das Pferd als auch den Reiter umfassend abzusichern. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft dabei, die richtige Police zu finden.