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Was ist der Unter­schied zwi­schen pri­va­tem und beruf­li­chem Rechts­schutz für Selbständige?

Der Unter­schied zwi­schen pri­va­tem und beruf­li­chem Rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge liegt in den abge­deck­ten Rechts­be­rei­chen und den Situa­tio­nen, in denen der Ver­si­che­rungs­schutz greift. Wäh­rend der pri­va­te Rechts­schutz für all­täg­li­che, pri­va­te recht­li­che Kon­flik­te gedacht ist, bie­tet der beruf­li­che (gewerb­li­che) Rechts­schutz Absi­che­rung bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die direkt mit der beruf­li­chen Tätig­keit des Selbst­stän­di­gen zusammenhängen.

Hier eine detail­lier­te Gegen­über­stel­lung der bei­den Versicherungsarten:

1. Pri­va­ter Rechts­schutz für Selbstständige

Der pri­va­te Rechts­schutz schützt Selbst­stän­di­ge in ihrem Pri­vat­le­ben vor den Kos­ten recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Er ist ver­gleich­bar mit dem Rechts­schutz für Ange­stell­te und deckt typi­sche Kon­flik­te ab, die jeder Mensch im All­tag erle­ben kann. Selbst­stän­di­ge benö­ti­gen oft auch einen pri­va­ten Rechts­schutz, um außer­halb ihrer beruf­li­chen Tätig­keit abge­si­chert zu sein.

Abge­deck­te Rechts­be­rei­che im pri­va­ten Rechtsschutz:

  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Schutz bei Ver­kehrs­de­lik­ten, wie Unfäl­len oder Bußgeldbescheiden.
  • Pri­vat­rechts­schutz: Unter­stüt­zung bei pri­va­ten Strei­tig­kei­ten, wie Kon­flik­ten mit Nach­barn, im pri­va­ten Ver­trags­recht (z.B. beim Kauf von Konsumgütern).
  • Miet­rechts­schutz für pri­va­te Immo­bi­li­en: Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Rah­men des pri­va­ten Miet­rechts, wie Strei­tig­kei­ten mit dem Vermieter.
  • Straf­rechts­schutz (pri­vat): Unter­stüt­zung bei straf­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen im pri­va­ten Umfeld, etwa bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen im Straßenverkehr.
  • Arbeits­rechts­schutz (nur als Arbeit­neh­mer): Falls der Selbst­stän­di­ge neben­be­ruf­lich eine Anstel­lung hat, deckt der pri­va­te Rechts­schutz Kon­flik­te aus dem Arbeits­ver­hält­nis ab.

Wann greift der pri­va­te Rechtsschutz?

  • Kon­flik­te im Pri­vat­le­ben, z.B. Strei­tig­kei­ten mit Hand­wer­kern oder Nachbarn.
  • Ver­kehrs­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, z.B. bei Ver­kehrs­un­fäl­len oder Bußgeldern.
  • Kauf­ver­trag­li­che Strei­tig­kei­ten im pri­va­ten Bereich, etwa bei Pro­ble­men mit Online-Käufen.
  • Kon­flik­te mit Ver­si­che­run­gen im Rah­men pri­va­ter Policen.

Bei­spiel:

Ein Selbst­stän­di­ger hat einen Auto­un­fall auf dem Weg zum Super­markt. Der pri­va­te Rechts­schutz greift in die­sem Fall, um die Anwalts- und Gerichts­kos­ten zu decken, falls es zu Strei­tig­kei­ten über die Schuld­fra­ge oder Scha­dens­re­gu­lie­rung kommt.

2. Beruf­li­cher (gewerb­li­cher) Rechts­schutz für Selbstständige

Der beruf­li­che Rechts­schutz schützt Selbst­stän­di­ge in ihrer Tätig­keit als Unter­neh­mer vor recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die sich aus ihrer beruf­li­chen Tätig­keit erge­ben. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, da Selbst­stän­di­ge häu­fig Ver­trags­strei­tig­kei­ten, Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­tern, Kun­den oder Geschäfts­part­nern haben, die erheb­li­che finan­zi­el­le Risi­ken mit sich brin­gen können.

Abge­deck­te Rechts­be­rei­che im beruf­li­chen Rechtsschutz:

  • Ver­trags­rechts­schutz: Schutz bei Strei­tig­kei­ten aus Geschäfts­ver­trä­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäftspartnern.
  • Arbeits­rechts­schutz (für Arbeit­ge­ber): Schutz bei Kon­flik­ten mit Mit­ar­bei­tern, etwa bei Kün­di­gun­gen oder Gehaltsstreitigkeiten.
  • Steu­er­rechts­schutz: Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt, etwa nach Betriebs­prü­fun­gen oder bei Ein­sprü­chen gegen Steuerbescheide.
  • Miet­rechts­schutz (gewerb­li­che Immo­bi­li­en): Schutz bei Strei­tig­kei­ten um gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en, z.B. Kon­flik­te über Miet­ver­trä­ge oder Nebenkostenabrechnungen.
  • Straf­rechts­schutz (beruf­lich): Unter­stüt­zung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen im Rah­men der Geschäfts­tä­tig­keit, z.B. bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Arbeits­schutz- oder Umweltvorschriften.
  • Scha­den­er­satz­rechts­schutz: Absi­che­rung gegen unbe­rech­tig­te Scha­den­er­satz­for­de­run­gen oder zur Gel­tend­ma­chung eige­ner Ansprüche.
  • Ver­wal­tungs­rechts­schutz: Schutz bei Kon­flik­ten mit Behör­den, etwa bei Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren oder behörd­li­chen Auflagen.

Wann greift der beruf­li­che Rechtsschutz?

  • Strei­tig­kei­ten mit Kun­den über Lie­fe­run­gen, Dienst­leis­tun­gen oder Zahlungen.
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­tern, etwa bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Strei­tig­kei­ten über Arbeitsverträge.
  • Kon­flik­te mit dem Finanz­amt, z.B. bei steu­er­li­chen Nach­for­de­run­gen nach einer Betriebsprüfung.
  • Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­mie­ter von Gewer­be­im­mo­bi­li­en, etwa über Miet­ver­trä­ge oder Nebenkostenabrechnungen.
  • Ver­tei­di­gung gegen fahr­läs­si­ge straf­recht­li­che Vor­wür­fe, z.B. im Bereich des Arbeitsschutzes.

Bei­spiel:

Ein Selbst­stän­di­ger erhält nach einer Betriebs­prü­fung eine Nach­for­de­rung vom Finanz­amt. Der beruf­li­che Rechts­schutz greift, um die Kos­ten für Anwäl­te und ein poten­zi­el­les Gerichts­ver­fah­ren zu decken, wenn der Selbst­stän­di­ge Ein­spruch einlegt.

3. Haupt­un­ter­schie­de zwi­schen pri­va­tem und beruf­li­chem Rechtsschutz

Merk­mal Pri­va­ter Rechtsschutz Beruf­li­cher Rechtsschutz
Ver­si­cher­te Bereiche Pri­va­tes Leben, z.B. Verkehrs‑, Miet‑, Straf- und Vertragsrecht Geschäfts­tä­tig­keit, z.B. Vertrags‑, Steuer‑, Arbeits- und Mietrecht
Anwen­dungs­be­reich Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Alltag Rechts­kon­flik­te im Rah­men der beruf­li­chen Tätigkeit
Rele­van­te Beispiele Strei­tig­kei­ten mit pri­va­ten Ver­käu­fern, Verkehrsunfälle Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Mit­ar­bei­tern oder dem Finanzamt
Gewerb­li­che Nutzung Nicht für den beruf­li­chen All­tag geeignet Spe­zi­ell auf beruf­li­che Risi­ken und Kon­flik­te für Selbst­stän­di­ge zugeschnitten
Kos­ten­über­nah­me Anwalts- und Gerichts­kos­ten im pri­va­ten Bereich Anwalts- und Gerichts­kos­ten im beruf­li­chen Kontext

4. Kom­bi­na­ti­on von pri­va­tem und beruf­li­chem Rechtsschutz

Vie­le Selbst­stän­di­ge ent­schei­den sich für eine Kom­bi­na­ti­on aus pri­va­tem und beruf­li­chem Rechts­schutz, um sowohl pri­vat als auch beruf­lich umfas­send abge­si­chert zu sein. Die­se Kom­bi­na­ti­on deckt alle wich­ti­gen recht­li­chen Risi­ken ab und bie­tet so den größt­mög­li­chen Schutz. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Kom­bi­ta­ri­fe an, die bei­de Berei­che abde­cken, was oft güns­ti­ger ist als der Abschluss ein­zel­ner Policen.

Fazit:

Der pri­va­te Rechts­schutz schützt Selbst­stän­di­ge im All­tag vor recht­li­chen Kon­flik­ten im pri­va­ten Bereich, wäh­rend der beruf­li­che Rechts­schutz sie vor den spe­zi­fi­schen recht­li­chen Risi­ken schützt, die im Zusam­men­hang mit ihrer beruf­li­chen Tätig­keit ste­hen. Für Selbst­stän­di­ge, die sowohl pri­vat als auch beruf­lich umfas­send abge­si­chert sein möch­ten, kann es sinn­voll sein, bei­de Ver­si­che­run­gen zu kombinieren.

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