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Was ist der Unter­schied zwi­schen Unfall­ver­si­che­rung und Invaliditätsversicherung?

Der Unter­schied zwi­schen einer Unfall­ver­si­che­rung und einer Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung liegt vor allem in der Art der abge­si­cher­ten Risi­ken und den Bedin­gun­gen, unter denen Leis­tun­gen gezahlt wer­den. Bei­de Ver­si­che­run­gen bie­ten eine finan­zi­el­le Absi­che­rung bei einer dau­er­haf­ten kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gung, aber ihre Ein­satz­be­rei­che und Deckun­gen unter­schei­den sich deutlich.

Unfall­ver­si­che­rung

Die Unfall­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell dar­auf aus­ge­rich­tet, finan­zi­el­le Leis­tun­gen zu erbrin­gen, wenn eine dau­er­haf­te Inva­li­di­tät infol­ge eines Unfalls ein­tritt. Ein Unfall im Sin­ne der Ver­si­che­rung ist ein plötz­li­ches, von außen auf den Kör­per ein­wir­ken­des Ereig­nis, das eine kör­per­li­che Schä­di­gung verursacht.

Wich­ti­ge Merk­ma­le der Unfallversicherung:

  • Leis­tung bei Unfäl­len: Die Ver­si­che­rung zahlt nur dann, wenn die Inva­li­di­tät durch einen Unfall ver­ur­sacht wurde.
  • Ein­mal­zah­lung oder Ren­te: Die Leis­tun­gen erfol­gen in Form einer ein­ma­li­gen Kapi­tal­zah­lung oder, sel­te­ner, als Unfallrente.
  • Welt­wei­ter Schutz: Meist bie­tet die Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung welt­wei­ten Schutz, unab­hän­gig davon, ob der Unfall im Berufs- oder Pri­vat­le­ben geschieht.
  • Zweck­mä­ßig­keit: Eine Unfall­ver­si­che­rung sinn­voll zu nut­zen, kann vor allem für Per­so­nen vor­teil­haft sein, die viel rei­sen oder risi­ko­rei­che Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten ausüben.

Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung

Die Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung (auch als Erwerbs- oder Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bezeich­net) deckt hin­ge­gen alle For­men von dau­er­haf­ten kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Beein­träch­ti­gun­gen ab, egal ob die­se durch einen Unfall, Krank­heit oder ande­re Ursa­chen entstehen.

Wich­ti­ge Merk­ma­le der Invaliditätsversicherung:

  • Leis­tung bei Krank­heit und Unfall: Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te oder eine Ein­mal­zah­lung, wenn eine Per­son auf­grund einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine Erwerbs­tä­tig­keit auszuüben.
  • Umfas­sen­de­re Deckung: Im Gegen­satz zur Unfall­ver­si­che­rung umfasst sie auch Erkran­kun­gen wie Krebs, psy­chi­sche Lei­den oder dege­ne­ra­ti­ve Krank­hei­ten, die zu einer dau­er­haf­ten Inva­li­di­tät füh­ren können.
  • Län­ge­re Lauf­zeit: Die Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung ist in der Regel so gestal­tet, dass sie bis zu einem fest­ge­leg­ten Alter – oft dem Ren­ten­ein­tritts­al­ter – Leis­tun­gen erbringt.

Haupt­un­ter­schie­de im Überblick:

  • Ursa­che der Inva­li­di­tät: Die Unfall­ver­si­che­rung leis­tet nur bei Unfäl­len, wäh­rend die Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung auch bei Krank­hei­ten und nicht-unfall­be­ding­ten Ursa­chen leistet.
  • Art der Leis­tung: Die Unfall­ver­si­che­rung zahlt in der Regel eine ein­ma­li­ge Sum­me, wäh­rend die Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung oft eine monat­li­che Ren­te über einen län­ge­ren Zeit­raum gewährt.
  • Deckungs­um­fang: Die Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung ist umfas­sen­der, da sie mehr Sze­na­ri­en abdeckt als die Unfall­ver­si­che­rung.

Fazit

Wäh­rend die Unfall­ver­si­che­rung ide­al ist, um sich spe­zi­ell gegen die finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls abzu­si­chern, bie­tet die Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung einen umfas­sen­de­ren Schutz, der sowohl Unfäl­le als auch Krank­hei­ten ein­be­zieht. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Dir, die bes­ten Kon­di­tio­nen zu fin­den und abzu­wä­gen, wel­che Ver­si­che­rung für Dei­ne Bedürf­nis­se am sinn­volls­ten ist.

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