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Was ist der Unter­schied zwi­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Bauleistungsversicherung?

Der Unter­schied zwi­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung liegt haupt­säch­lich in der Pha­se der Nut­zung und den ver­si­cher­ten Risiken.

1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Zweck: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das fer­tig­ge­stell­te Gebäu­de vor ver­schie­de­nen Schä­den wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Sie deckt Schä­den ab, die am bestehen­den Gebäu­de entstehen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz: Die­se Ver­si­che­rung gilt für das bewohn­te oder ver­mie­te­te Gebäu­de und umfasst in der Regel auch fest instal­lier­te Bau­tei­le wie Hei­zun­gen, Sani­tär­an­la­gen und Fenster.
  • Typi­sche Risi­ken: Feu­er, Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser, Blitz­schlag, manch­mal auch zusätz­li­che Natur­ge­fah­ren (z. B. durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung).
  • Anwen­dungs­zeit­raum: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift nach Fer­tig­stel­lung des Gebäu­des, also sobald das Gebäu­de voll­stän­dig gebaut und bewohnt oder genutzt wird.

2. Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung

  • Zweck: Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de wäh­rend der Bau­pha­se vor unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den oder Ver­lus­ten, die durch äuße­re Ein­flüs­se oder Feh­ler wäh­rend des Baus entstehen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz: Sie deckt Schä­den am Bau­vor­ha­ben ab, wie zum Bei­spiel durch höhe­re Gewalt (z. B. Sturm oder Hagel), Van­da­lis­mus, Dieb­stahl von Bau­ma­te­ria­li­en und Feh­ler wäh­rend der Bauausführung.
  • Typi­sche Risi­ken: Ungüns­ti­ge Wet­ter­be­din­gun­gen, Van­da­lis­mus, unvor­her­seh­ba­re Schä­den wäh­rend der Bau­ar­bei­ten, Schä­den durch Mate­ri­al­feh­ler oder Baufehler.
  • Anwen­dungs­zeit­raum: Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung greift wäh­rend der Bau­pha­se, also bis zur Fer­tig­stel­lung des Gebäu­des. Sie endet in der Regel mit dem erfolg­rei­chen Abschluss der Bauarbeiten.

Fazit:

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Schützt das fer­tig­ge­stell­te, genutz­te Gebäu­de vor Schäden.
  • Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung: Schützt das Gebäu­de wäh­rend der Bau­pha­se vor unvor­her­seh­ba­ren Schäden.

Bei­de Ver­si­che­run­gen haben unter­schied­li­che Anwen­dungs­be­rei­che und Pha­sen, und in vie­len Fäl­len kann es sinn­voll sein, wäh­rend der Bau­zeit eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen und die­se dann nach Fer­tig­stel­lung durch eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu ersetzen.

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