Der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Bauleistungsversicherung liegt hauptsächlich in der Phase der Nutzung und den versicherten Risiken.
1. Wohngebäudeversicherung
- Zweck: Die Wohngebäudeversicherung schützt das fertiggestellte Gebäude vor verschiedenen Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie deckt Schäden ab, die am bestehenden Gebäude entstehen.
- Versicherungsschutz: Diese Versicherung gilt für das bewohnte oder vermietete Gebäude und umfasst in der Regel auch fest installierte Bauteile wie Heizungen, Sanitäranlagen und Fenster.
- Typische Risiken: Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Blitzschlag, manchmal auch zusätzliche Naturgefahren (z. B. durch eine Elementarschadenversicherung).
- Anwendungszeitraum: Die Wohngebäudeversicherung greift nach Fertigstellung des Gebäudes, also sobald das Gebäude vollständig gebaut und bewohnt oder genutzt wird.
2. Bauleistungsversicherung
- Zweck: Die Bauleistungsversicherung schützt das Gebäude während der Bauphase vor unvorhergesehenen Schäden oder Verlusten, die durch äußere Einflüsse oder Fehler während des Baus entstehen.
- Versicherungsschutz: Sie deckt Schäden am Bauvorhaben ab, wie zum Beispiel durch höhere Gewalt (z. B. Sturm oder Hagel), Vandalismus, Diebstahl von Baumaterialien und Fehler während der Bauausführung.
- Typische Risiken: Ungünstige Wetterbedingungen, Vandalismus, unvorhersehbare Schäden während der Bauarbeiten, Schäden durch Materialfehler oder Baufehler.
- Anwendungszeitraum: Die Bauleistungsversicherung greift während der Bauphase, also bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Sie endet in der Regel mit dem erfolgreichen Abschluss der Bauarbeiten.
Fazit:
- Wohngebäudeversicherung: Schützt das fertiggestellte, genutzte Gebäude vor Schäden.
- Bauleistungsversicherung: Schützt das Gebäude während der Bauphase vor unvorhersehbaren Schäden.
Beide Versicherungen haben unterschiedliche Anwendungsbereiche und Phasen, und in vielen Fällen kann es sinnvoll sein, während der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung abzuschließen und diese dann nach Fertigstellung durch eine Wohngebäudeversicherung zu ersetzen.