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Was ist der Unter­schied zwi­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Bauwesenversicherung?

Der Haupt­un­ter­schied zwi­schen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und der Bau­we­sen­ver­si­che­rung (auch Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung genannt) liegt in der Art des Ver­si­che­rungs­schut­zes und dem Zeit­punkt, zu dem die­se Ver­si­che­run­gen greifen:

1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:

  • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das fer­tig­ge­stell­te Gebäu­de vor ver­schie­de­nen Risi­ken und Schä­den, die nach der Bau­pha­se auf­tre­ten. Sie deckt typi­sche Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm, Hagel und ande­re wet­ter­be­ding­te Ereig­nis­se ab. Die­se Ver­si­che­rung ist auf den Schutz des bewohn­ten oder nutz­ba­ren Gebäu­des aus­ge­rich­tet und greift ab dem Zeit­punkt, an dem der Bau abge­schlos­sen ist und das Gebäu­de genutzt wird.
  • Ziel: Absi­che­rung des fer­ti­gen Gebäu­des gegen Gefah­ren im all­täg­li­chen Gebrauch.

2. Bau­we­sen­ver­si­che­rung (Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung):

  • Die Bau­we­sen­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für die Bau­pha­se eines Gebäu­des ent­wi­ckelt wur­de. Sie schützt den Roh­bau und das Bau­ma­te­ri­al vor unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den wäh­rend der Bau­zeit, z. B. durch Unwet­ter, Van­da­lis­mus, Dieb­stahl oder mensch­li­che Feh­ler. Die­se Ver­si­che­rung greift wäh­rend des Bau­pro­zes­ses, um sicher­zu­stel­len, dass der Bau ohne finan­zi­el­le Ver­lus­te abge­schlos­sen wer­den kann, wenn unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se eintreten.
  • Ziel: Schutz vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten wäh­rend der Bau­pha­se auf­grund von Bau­un­fäl­len, Dieb­stäh­len oder Wettereinflüssen.

Ver­gleich im Überblick:

  • Zeit­punkt:
    • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Greift nach der Fer­tig­stel­lung des Gebäudes.
    • Bau­we­sen­ver­si­che­rung: Greift wäh­rend der Bauphase.
  • Schutz­um­fang:
    • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Deckt typi­sche Gefah­ren im nor­ma­len Gebäu­de­be­trieb, wie Feu­er, Was­ser oder Sturmschäden.
    • Bau­we­sen­ver­si­che­rung: Deckt unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den wäh­rend des Baus, ein­schließ­lich Wet­ter­ein­flüs­sen und Vandalismus.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sichert das fer­ti­ge Gebäu­de gegen all­täg­li­che Risi­ken ab, wäh­rend die Bau­we­sen­ver­si­che­rung den Bau­pro­zess und den Roh­bau schützt. Bei­de Ver­si­che­run­gen sind wich­tig, um umfas­sen­den Schutz sowohl wäh­rend der Bau­pha­se als auch im spä­te­ren Betrieb des Gebäu­des zu gewähr­leis­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen und eine Prü­fung der pas­sen­den Bau­we­sen­ver­si­che­rung stel­len sicher, dass das Gebäu­de in allen Pha­sen gut abge­si­chert ist.

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