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Was ist der Zeitwert in der Gebäudeversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Der Zeitwert ist der aktuelle Marktwert eines Gebäudes zum Schadenzeitpunkt, vermindert um Alter und Verschleiß. Bei einer Zeitwertversicherung erhalten Sie im Schadensfall deutlich weniger Entschädigung als bei einer Neuwertversicherung, da die Versicherung nur für die tatsächliche Wertminderung aufkommt – nicht für vollständige Wiederherstellungskosten.

Der Zeit­wert ist der aktu­el­le Markt­wert eines Gebäu­des zum Scha­den­zeit­punkt, ver­min­dert um Alter und Ver­schleiß. Bei einer Zeit­wert­ver­si­che­rung erhal­ten Sie im Scha­dens­fall deut­lich weni­ger Ent­schä­di­gung als bei einer Neu­wert­ver­si­che­rung, da die Ver­si­che­rung nur für die tat­säch­li­che Wert­min­de­rung auf­kommt – nicht für voll­stän­di­ge Wiederherstellungskosten.

Wie wird der Zeit­wert berechnet?

Der Zeit­wert ergibt sich aus einer ein­fa­chen For­mel: Neu­wert des Gebäu­des abzüg­lich Abschrei­bung für Alter und Abnut­zung. Die Abschrei­bung vari­iert je nach Bau­zu­stand, Mate­ri­al, Bau­jahr und durch­ge­führ­ten Sanie­run­gen. Ver­si­che­run­gen nut­zen dabei stan­dar­di­sier­te Abschrei­bungs­ta­bel­len, die regel­mä­ßig aktua­li­siert werden.

Prak­ti­sches Bei­spiel: Ihr Haus hat einen Neu­wert von 500.000 Euro und wur­de vor 25 Jah­ren mit dama­li­gen Stan­dards gebaut. Bei einer geschätz­ten Wert­min­de­rung von 30 % wür­de der Zeit­wert etwa 350.000 Euro betra­gen. Im Brand­fall zahlt die Ver­si­che­rung dann maxi­mal die­se 350.000 Euro – unab­hän­gig davon, dass der Wie­der­auf­bau heu­te 500.000 Euro kostet.

Zeit­wert vs. Neu­wert­ver­si­che­rung – der ent­schei­den­de Unterschied

Die meis­ten moder­nen Gebäu­de­ver­si­che­run­gen arbei­ten mit Neu­wert­de­ckung, nicht mit Zeit­wert­de­ckung. Das ist ein wich­ti­ger Unter­schied: Eine Neu­wert­ver­si­che­rung erstat­tet die voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau­kos­ten zum aktu­el­len Preis­ni­veau – egal wie alt Ihr Gebäu­de ist. Sie zah­len zwar eine etwas höhe­re Prä­mie, sind aber gegen finan­zi­el­le Lücken geschützt.

Zeit­wert­ver­si­che­run­gen wer­den heu­te haupt­säch­lich für sehr alte oder stark reno­vie­rungs­be­dürf­ti­ge Immo­bi­li­en ange­bo­ten. Sie sind deut­lich güns­ti­ger in der Prä­mie, aber das Risi­ko einer Unter­ver­si­che­rung ist erheb­lich – beson­ders in Zei­ten stei­gen­der Bau­kos­ten wie 2025/2026.

Prak­ti­sche Tipps zur Wahl der rich­ti­gen Deckung

  • Neu­wert­ver­si­che­rung bevor­zu­gen: Für Wohn­ge­bäu­de ist Neu­wert­de­ckung die siche­re­re Vari­an­te. Prü­fen Sie, ob Ihr Ver­si­che­rer eine „Glei­ten­de Neu­wert­ver­si­che­rung” anbie­tet – die­se passt sich auto­ma­tisch an Preis­stei­ge­run­gen an.
  • Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig prü­fen: Las­sen Sie Ihr Gebäu­de alle 3–5 Jah­re neu bewer­ten, da Bau­kos­ten (auch 2026) kon­ti­nu­ier­lich steigen.
  • Trans­pa­renz­for­de­rung: Fra­gen Sie Ihren Ver­si­che­rer expli­zit, ob der Zeit­wert oder Neu­wert als Leis­tungs­maß­stab gilt – das muss ein­deu­tig im Ver­trag stehen.
  • Sanie­run­gen doku­men­tie­ren: Moder­ne Reno­vie­run­gen kön­nen den Zeit­wert erheb­lich erhö­hen und soll­ten der Ver­si­che­rung mit­ge­teilt werden.
  • Ver­gleich nut­zen: Neu­wert­ver­si­che­run­gen ver­schie­de­ner Anbie­ter unter­schei­den sich oft nur mar­gi­nal in der Prä­mie – ein Wech­sel lohnt sich häufig.
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