Suche

Was ist die Kfz Steu­er für Lkw?

Die Kfz-Steu­er für Lkw unter­schei­det sich von der Steu­er für Pkw und wird in Deutsch­land haupt­säch­lich nach dem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht und den Emis­sio­nen des Fahr­zeugs berech­net. Die Kfz-Steu­er ist eine regel­mä­ßi­ge Abga­be, die bei der Zulas­sung eines Lkw fäl­lig wird und jähr­lich ent­rich­tet wer­den muss. Sie wird vom Zoll­amt fest­ge­setzt und in der Regel auto­ma­tisch vom Kon­to des Hal­ters eingezogen.

Berech­nung der Kfz-Steu­er für Lkw

Die Kfz-Steu­er für Lkw rich­tet sich nach dem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht des Fahr­zeugs. Dabei wer­den sowohl das Gewicht des Fahr­zeugs selbst als auch die even­tu­el­le Anhän­ge­last berück­sich­tigt. Je schwe­rer der Lkw, des­to höher fällt die Steu­er aus.

  • Bis 3,5 Ton­nen: Für Lkw bis 3,5 Ton­nen (oft auch als leich­te Nutz­fahr­zeu­ge oder Trans­por­ter bezeich­net) gel­ten ähn­li­che Rege­lun­gen wie für Pkw. Hier wird die Steu­er auf Basis des Hub­raums und der Emis­sio­nen berechnet.
  • Über 3,5 Ton­nen: Für Lkw über 3,5 Ton­nen wird die Kfz-Steu­er aus­schließ­lich auf Grund­la­ge des zuläs­si­gen Gesamt­ge­wichts und der Emis­si­ons­klas­se ermittelt.

Die Steu­er setzt sich aus einem Grund­be­trag je ange­fan­ge­ne 200 Kilo­gramm zuläs­si­gem Gesamt­ge­wicht und einem Zuschlag für Lkw, die nicht der neu­es­ten Euro-Norm ent­spre­chen, zusam­men. Fahr­zeu­ge mit bes­se­ren Abgas­wer­ten (z. B. Euro 6) zah­len weni­ger Steu­ern als älte­re Lkw mit höhe­ren Emissionen.

Bei­spiel für die Steu­er­be­rech­nung eines Lkw über 3,5 Tonnen

Neh­men wir als Bei­spiel einen Lkw mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 7,5 Tonnen:

  • Grund­be­trag: Pro ange­fan­ge­ne 200 Kilo­gramm fal­len 11,25 Euro an.
  • Berech­nung: 7.500 Kilo­gramm / 200 Kilo­gramm = 37,5 → gerun­det 38 x 11,25 Euro = 427,50 Euro.

Falls der Lkw eine schlech­te­re Emis­si­ons­klas­se hat (z. B. Euro 3), kann zusätz­lich ein Emis­si­ons­zu­schlag erho­ben werden.

Ein­fluss der Emissionsklasse

Je bes­ser die Emis­si­ons­klas­se des Lkw, des­to nied­ri­ger fällt die Steu­er aus. Fahr­zeu­ge, die der Euro 6‑Norm ent­spre­chen, zah­len den gerings­ten Steu­er­be­trag, wäh­rend Lkw mit schlech­te­ren Emis­si­ons­wer­ten wie Euro 4 oder Euro 5 einen Zuschlag zah­len müssen.

Steu­er für Anhänger

Bei Lkw mit Anhän­ger wird die Steu­er für das Gesamt­ge­wicht von Zug­ma­schi­ne und Anhän­ger berech­net. Auch hier spielt die Emis­si­ons­klas­se eine Rol­le, wobei moder­ne Fahr­zeu­ge mit gerin­ge­ren Emis­sio­nen steu­er­lich begüns­tigt werden.

Befrei­ung oder Ermä­ßi­gung der Kfz-Steuer

In bestimm­ten Fäl­len kön­nen Lkw von der Kfz-Steu­er befreit oder ermä­ßigt werden:

  • Land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge: Lkw, die in der Land­wirt­schaft oder im Forst­be­trieb genutzt wer­den, kön­nen von der Kfz-Steu­er befreit oder ermä­ßigt besteu­ert werden.
  • Fahr­zeu­ge mit alter­na­ti­ven Antrie­ben: Lkw mit alter­na­ti­ven Antrie­ben, wie Elek­tro-Lkw oder Lkw mit Was­ser­stoff­an­trieb, pro­fi­tie­ren von Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen oder voll­stän­di­ger Befrei­ung von der Kfz-Steuer.

Fazit

Die Kfz-Steu­er für Lkw wird auf Grund­la­ge des zuläs­si­gen Gesamt­ge­wichts und der Emis­si­ons­klas­se des Fahr­zeugs berech­net. Je schwe­rer der Lkw und je schlech­ter die Abgas­wer­te, des­to höher fällt die Steu­er aus. Durch die Wahl eines umwelt­freund­li­che­ren Fahr­zeugs mit einer bes­se­ren Emis­si­ons­klas­se kön­nen Sie die Steu­er­be­las­tung sen­ken. Fahr­zeu­ge mit alter­na­ti­ven Antrie­ben pro­fi­tie­ren oft von Steu­er­erleich­te­run­gen. Es ist wich­tig, sich über die aktu­el­len Steu­er­re­ge­lun­gen zu infor­mie­ren, um die jähr­li­che Belas­tung genau zu kalkulieren.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen