Die Kfz-Steuer für Lkw unterscheidet sich von der Steuer für Pkw und wird in Deutschland hauptsächlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und den Emissionen des Fahrzeugs berechnet. Die Kfz-Steuer ist eine regelmäßige Abgabe, die bei der Zulassung eines Lkw fällig wird und jährlich entrichtet werden muss. Sie wird vom Zollamt festgesetzt und in der Regel automatisch vom Konto des Halters eingezogen.
Berechnung der Kfz-Steuer für Lkw
Die Kfz-Steuer für Lkw richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Dabei werden sowohl das Gewicht des Fahrzeugs selbst als auch die eventuelle Anhängelast berücksichtigt. Je schwerer der Lkw, desto höher fällt die Steuer aus.
- Bis 3,5 Tonnen: Für Lkw bis 3,5 Tonnen (oft auch als leichte Nutzfahrzeuge oder Transporter bezeichnet) gelten ähnliche Regelungen wie für Pkw. Hier wird die Steuer auf Basis des Hubraums und der Emissionen berechnet.
- Über 3,5 Tonnen: Für Lkw über 3,5 Tonnen wird die Kfz-Steuer ausschließlich auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts und der Emissionsklasse ermittelt.
Die Steuer setzt sich aus einem Grundbetrag je angefangene 200 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und einem Zuschlag für Lkw, die nicht der neuesten Euro-Norm entsprechen, zusammen. Fahrzeuge mit besseren Abgaswerten (z. B. Euro 6) zahlen weniger Steuern als ältere Lkw mit höheren Emissionen.
Beispiel für die Steuerberechnung eines Lkw über 3,5 Tonnen
Nehmen wir als Beispiel einen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen:
- Grundbetrag: Pro angefangene 200 Kilogramm fallen 11,25 Euro an.
- Berechnung: 7.500 Kilogramm / 200 Kilogramm = 37,5 → gerundet 38 x 11,25 Euro = 427,50 Euro.
Falls der Lkw eine schlechtere Emissionsklasse hat (z. B. Euro 3), kann zusätzlich ein Emissionszuschlag erhoben werden.
Einfluss der Emissionsklasse
Je besser die Emissionsklasse des Lkw, desto niedriger fällt die Steuer aus. Fahrzeuge, die der Euro 6‑Norm entsprechen, zahlen den geringsten Steuerbetrag, während Lkw mit schlechteren Emissionswerten wie Euro 4 oder Euro 5 einen Zuschlag zahlen müssen.
Steuer für Anhänger
Bei Lkw mit Anhänger wird die Steuer für das Gesamtgewicht von Zugmaschine und Anhänger berechnet. Auch hier spielt die Emissionsklasse eine Rolle, wobei moderne Fahrzeuge mit geringeren Emissionen steuerlich begünstigt werden.
Befreiung oder Ermäßigung der Kfz-Steuer
In bestimmten Fällen können Lkw von der Kfz-Steuer befreit oder ermäßigt werden:
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Lkw, die in der Landwirtschaft oder im Forstbetrieb genutzt werden, können von der Kfz-Steuer befreit oder ermäßigt besteuert werden.
- Fahrzeuge mit alternativen Antrieben: Lkw mit alternativen Antrieben, wie Elektro-Lkw oder Lkw mit Wasserstoffantrieb, profitieren von Steuervergünstigungen oder vollständiger Befreiung von der Kfz-Steuer.
Fazit
Die Kfz-Steuer für Lkw wird auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts und der Emissionsklasse des Fahrzeugs berechnet. Je schwerer der Lkw und je schlechter die Abgaswerte, desto höher fällt die Steuer aus. Durch die Wahl eines umweltfreundlicheren Fahrzeugs mit einer besseren Emissionsklasse können Sie die Steuerbelastung senken. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben profitieren oft von Steuererleichterungen. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Steuerregelungen zu informieren, um die jährliche Belastung genau zu kalkulieren.