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Was ist die Kün­di­gungs­frist bei der Hausratversicherung?

Was ist die Kün­di­gungs­frist bei der Hausratversicherung?

Die Kün­di­gungs­frist bei der Haus­rat­ver­si­che­rung beträgt in der Regel drei Mona­te vor Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res. Das bedeu­tet, dass Sie den Ver­trag bis spä­tes­tens drei Mona­te vor dem Ende der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit kün­di­gen müs­sen. Ansons­ten ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

Regu­lä­re Kündigung

Bei der regu­lä­ren Kün­di­gung gel­ten fol­gen­de Regeln:

  1. Kün­di­gungs­frist: Die Kün­di­gung muss spä­tes­tens drei Mona­te vor dem Ende der Ver­trags­lauf­zeit erfol­gen. Wenn Sie also eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit einer Lauf­zeit von einem Jahr haben, die bei­spiels­wei­se am 31. Dezem­ber endet, müs­sen Sie die Kün­di­gung spä­tes­tens bis zum 30. Sep­tem­ber einreichen.
  2. Auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung: Wenn kei­ne Kün­di­gung erfolgt, ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr zu den glei­chen Konditionen.
  3. Form der Kün­di­gung: Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen. Vie­le Ver­si­che­rer akzep­tie­ren eine Kün­di­gung per E‑Mail, Fax oder Brief. In jedem Fall ist es rat­sam, eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung vom Ver­si­che­rer anzu­for­dern, um sicher­zu­ge­hen, dass die Kün­di­gung kor­rekt ein­ge­gan­gen ist.

Son­der­kün­di­gungs­recht

Neben der regu­lä­ren Kün­di­gung gibt es auch beson­de­re Umstän­de, bei denen ein Son­der­kün­di­gungs­recht gilt. Dies erlaubt es Ihnen, die Haus­rat­ver­si­che­rung außer­halb der nor­ma­len Kün­di­gungs­fris­ten zu beenden:

  1. Nach einem Scha­dens­fall: Wenn ein grö­ße­rer Scha­den regu­liert wur­de, haben sowohl der Ver­si­cher­te als auch die Ver­si­che­rung das Recht, den Ver­trag zu kün­di­gen. Die Kün­di­gung muss inner­halb eines Monats nach Abschluss der Scha­dens­re­gu­lie­rung erfolgen.
  2. Bei­trags­er­hö­hung: Wenn der Ver­si­che­rer die Prä­mi­en erhöht, ohne gleich­zei­tig die Leis­tun­gen zu ver­bes­sern, haben Sie das Recht, den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung zu kündigen.
  3. Wohn­ort­wech­sel: Bei einem Umzug, ins­be­son­de­re wenn er mit einer Ände­rung der Wohn­ver­hält­nis­se (z. B. Umzug in eine grö­ße­re Woh­nung oder eine ande­re Stadt) ein­her­geht, haben Sie eben­falls das Recht, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Dies gilt beson­ders, wenn der Ver­si­che­rer auf­grund des Umzugs höhe­re Prä­mi­en verlangt.

Kün­di­gung bei Vertragsänderungen

Wenn der Ver­si­che­rer den Ver­trag ändert, zum Bei­spiel durch Erhö­hung der Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten oder Anpas­sung der Ver­trags­be­din­gun­gen, haben Sie das Recht, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Dies muss inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Ver­trags­än­de­rung geschehen.

For­mu­lie­rung einer Kündigung

Hier ist ein Bei­spiel für die For­mu­lie­rung einer schrift­li­chen Kündigung:


Betreff: Kün­di­gung mei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung, Ver­trags­num­mer: [Ver­trags­num­mer]

Sehr geehr­te Damen und Herren,

hier­mit kün­di­ge ich mei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung mit der Ver­trags­num­mer [Ver­trags­num­mer] frist­ge­recht zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt. Bit­te sen­den Sie mir eine schrift­li­che Bestä­ti­gung der Kün­di­gung sowie den Zeit­punkt des Ver­trags­en­des zu.

Vie­len Dank und freund­li­che Grüße,

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ort, Datum]
[Unter­schrift (bei Brief)]


Fazit

Die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist bei der Haus­rat­ver­si­che­rung beträgt drei Mona­te vor Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res. Es ist wich­tig, die­se Frist im Blick zu behal­ten, da sich der Ver­trag sonst auto­ma­tisch ver­län­gert. In bestimm­ten Fäl­len wie Bei­trags­er­hö­hun­gen oder nach einem Scha­dens­fall besteht ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, nach der Kün­di­gung die pas­sen­de neue Ver­si­che­rung mit den bes­ten Kon­di­tio­nen zu finden.

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