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Was ist die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung bei einem Diebstahl?

Die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung bei einem Dieb­stahl in der Haus­rat­ver­si­che­rung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der Ver­si­che­rungs­sum­me, den Ent­schä­di­gungs­gren­zen für bestimm­te Gegen­stän­de und den ver­ein­bar­ten Ver­trags­be­din­gun­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung beeinflussen:

1. Ver­si­che­rungs­sum­me als Obergrenze

Die Ver­si­che­rungs­sum­me dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung bestimmt den maxi­ma­len Betrag, den die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall, also auch bei einem Dieb­stahl, ins­ge­samt aus­zahlt. Die­se Sum­me deckt den gesam­ten Wert des Haus­rats in dei­ner Woh­nung ab und bil­det die Ober­gren­ze für alle Erstattungen.

  • Bei­spiel: Wenn du eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro fest­ge­legt hast, ist dies der maxi­ma­le Betrag, den die Ver­si­che­rung ins­ge­samt für alle ver­si­cher­ten Schä­den, ein­schließ­lich Dieb­stahl, zah­len würde.

2. Ent­schä­di­gungs­gren­zen für bestimm­te Gegenstände

Für bestimm­te Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck, Bar­geld, Kunst­wer­ke oder Elek­tro­nik gel­ten in der Regel Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt sind. Die­se Gren­zen legen fest, bis zu wel­chem Betrag die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall für die­se spe­zi­el­len Gegen­stän­de zahlt, selbst wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me höher ist.

  • Schmuck: Für Schmuck gibt es oft eine Ent­schä­di­gungs­gren­ze von 20 bis 25 % der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, abhän­gig vom Tarif. Das bedeu­tet, dass bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro maxi­mal 10.000 bis 12.500 Euro für gestoh­le­nen Schmuck erstat­tet werden.
  • Bar­geld: Bar­geld ist oft nur bis zu einem bestimm­ten Betrag ver­si­chert, z. B. 1.000 bis 2.000 Euro. Die­se Gren­ze vari­iert je nach Ver­si­che­rer und Tarif.
  • Elek­tro­nik und Kunst­wer­ke: Für hoch­wer­ti­ge Elek­tronik­ge­rä­te oder Kunst­wer­ke kön­nen eben­falls geson­der­te Ent­schä­di­gungs­gren­zen gel­ten, die den Höchst­be­trag fest­le­gen, den die Ver­si­che­rung bei einem Dieb­stahl zahlt.

3. Höhe­re Deckung durch Zusatzbausteine

Du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung durch Zusatz­bau­stei­ne erwei­tern, um die Ent­schä­di­gungs­gren­zen für bestimm­te Wert­ge­gen­stän­de zu erhö­hen. Dies kann sinn­voll sein, wenn du teu­re Elek­tro­nik, Schmuck oder Kunst­wer­ke besitzt.

  • Wert­sa­chen­ver­si­che­rung: Mit einem Wert­sa­chen­bau­stein kannst du die Ent­schä­di­gung für teu­re Gegen­stän­de wie Schmuck oder Kunst erhö­hen, sodass der vol­le Wert im Scha­dens­fall erstat­tet wird.
  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung: Bei teu­ren elek­tro­ni­schen Gerä­ten wie Lap­tops, Fern­se­hern oder Kame­ras kann eine Zusatz­ver­si­che­rung für Elek­tronik­ge­rä­te abge­schlos­sen wer­den, um deren vol­len Wert abzusichern.

4. Dieb­stahl­ar­ten und maxi­ma­le Entschädigung

Die Art des Dieb­stahls beein­flusst eben­falls die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung, die die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn der Dieb­stahl durch einen Ein­bruch erfolgt, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung voll­stän­dig. Hier gel­ten die all­ge­mei­nen Ent­schä­di­gungs­gren­zen und die Ver­si­che­rungs­sum­me als Obergrenze.
  • Raub: Bei einem Raub, also einem Dieb­stahl unter Gewalt­an­wen­dung, greift eben­falls die vol­le Ver­si­che­rung. Auch hier gel­ten die fest­ge­leg­ten Ent­schä­di­gungs­gren­zen für bestimm­te Gegenstände.
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Ein ein­fa­cher Dieb­stahl, bei dem kei­ne Gewalt ange­wen­det wird und kein Ein­bruch vor­liegt (z. B. Taschen­dieb­stahl), ist in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Es gibt jedoch eini­ge Tari­fe, die auch sol­che Dieb­stäh­le in Aus­nah­me­fäl­len ver­si­chern. Wenn dies der Fall ist, gel­ten in der Regel nied­ri­ge­re Entschädigungsgrenzen.

5. Außen­ver­si­che­rung bei Dieb­stahl im Ausland

Wenn ein Dieb­stahl im Aus­land oder außer­halb der Woh­nung statt­fin­det, greift die soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung. Die­se deckt dei­nen Haus­rat auch bei vor­über­ge­hen­dem Auf­ent­halt außer­halb der Woh­nung, wie z. B. auf Rei­sen. Aller­dings sind hier die Ent­schä­di­gungs­gren­zen oft niedriger.

  • Gedeck­te Sum­me: In der Außen­ver­si­che­rung ist die Ent­schä­di­gungs­sum­me meist auf einen Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt, häu­fig zwi­schen 10 % und 20 %. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro wären im Aus­land also maxi­mal 5.000 bis 10.000 Euro versichert.
  • Gel­tungs­dau­er: Die Außen­ver­si­che­rung greift meist nur für einen begrenz­ten Zeit­raum, etwa für 90 Tage im Jahr, und nur in bestimm­ten Fäl­len wie Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub.

6. Selbst­be­tei­li­gung

Die Selbst­be­tei­li­gung ist der Betrag, den du im Scha­dens­fall selbst tra­gen musst. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to nied­ri­ger ist in der Regel dein Ver­si­che­rungs­bei­trag. Im Fall eines Dieb­stahls wird die Ent­schä­di­gungs­sum­me um die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung reduziert.

  • Bei­spiel: Wenn du eine Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro ver­ein­bart hast und der gestoh­le­ne Gegen­stand einen Wert von 1.000 Euro hat, zahlt die Ver­si­che­rung 850 Euro.

Fazit

Die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung bei einem Dieb­stahl hängt von der Ver­si­che­rungs­sum­me, den Ent­schä­di­gungs­gren­zen für spe­zi­el­le Gegen­stän­de und der Art des Dieb­stahls ab. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, aller­dings kön­nen für Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck, Bar­geld oder Elek­tro­nik sepa­ra­te Begren­zun­gen gel­ten. Um den Schutz zu erwei­tern, kannst du zusätz­li­che Bau­stei­ne wie eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Poli­ce für dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Gegen­stän­de im Fall eines Dieb­stahls umfas­send abge­si­chert sind.

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