Ein einfacher Diebstahl ist ein Diebstahl, bei dem keine Gewalt oder Bedrohung eingesetzt wurde. Es handelt sich um einen Diebstahl, der ohne Einbruch oder Einbruchspuren, beispielsweise durch Taschendiebstahl oder Entwendung von Gegenständen aus unverschlossenen Räumlichkeiten oder von einem ungesicherten Grundstück aus, begangen wird.
Im Gegensatz zum Raub oder Einbruchdiebstahl wird bei einem einfachen Diebstahl keine Gewalt angewendet oder angedroht. Ein einfacher Diebstahl kann jedoch genauso schwerwiegende Auswirkungen haben und hohe Verluste oder Schäden verursachen.
In der Regel sind einfache Diebstähle durch eine Hausratversicherung abgedeckt, wenn die Bedingungen und Einschlüsse der Versicherung dies zulassen.