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Was ist ein einfacher Diebstahl?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Einfacher Diebstahl ist die rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums ohne Gewaltanwendung oder Bedrohung – zum Beispiel Taschendiebstahl, Ladendiebstahl oder das Entwenden von Gegenständen aus unverschlossenen Räumen. Die Hausratversicherung deckt einfache Diebstähle innerhalb der Wohnung standardmäßig ab, verlangt aber üblicherweise, dass Türen und Fenster ordnungsgemäß verschlossen waren – bloßes Anlehnen genügt nicht.

Ein­fa­cher Dieb­stahl ist die rechts­wid­ri­ge Aneig­nung frem­den Eigen­tums ohne Gewalt­an­wen­dung oder Bedro­hung – zum Bei­spiel Taschen­dieb­stahl, Laden­dieb­stahl oder das Ent­wen­den von Gegen­stän­den aus unver­schlos­se­nen Räu­men. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt ein­fa­che Dieb­stäh­le inner­halb der Woh­nung stan­dard­mä­ßig ab, ver­langt aber übli­cher­wei­se, dass Türen und Fens­ter ord­nungs­ge­mäß ver­schlos­sen waren – blo­ßes Anleh­nen genügt nicht.

Unter­schied zwi­schen ein­fa­chem Dieb­stahl und schwe­ren Diebstahlformen

Ein­fa­che Dieb­stäh­le unter­schei­den sich deut­lich von ande­ren Straf­tat­be­stän­den: Beim Raub oder räu­be­ri­schen Dieb­stahl wird Gewalt ein­ge­setzt oder mit Gewalt gedroht. Der Ein­bruch­dieb­stahl (Woh­nungs­ein­bruch) zeich­net sich durch gewalt­sa­mes Ein­drin­gen aus – mit sicht­ba­ren Auf­bruch­spu­ren an Türen, Fens­tern oder Schlös­sern. Ver­si­che­rungs­tech­nisch ist ein Ein­bruch­schutz-Tarif oft bes­ser geeig­net, da die­ser gezielt für sol­che Fäl­le mit Gewalt­ein­wir­kung kon­zi­piert ist. Dane­ben gibt es spe­zia­li­sier­te Rege­lun­gen für Dieb­stäh­le aus Kraft­fahr­zeu­gen oder von Fahr­rä­dern, die von der nor­ma­len Haus­rat­ver­si­che­rung häu­fig nicht oder nur ein­ge­schränkt gedeckt sind. Trotz feh­len­der Gewalt kön­nen ein­fa­che Dieb­stäh­le erheb­li­che finan­zi­el­le Ver­lus­te ver­ur­sa­chen – ins­be­son­de­re bei wert­vol­len Gegen­stän­den wie Schmuck, Elek­tro­nik oder Sammlungen.

Ver­si­che­rungs­de­ckung: Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen 2026

Die meis­ten moder­nen Haus­rat­ver­si­che­run­gen ver­si­chern ein­fa­che Dieb­stäh­le des Woh­nungs­in­halts zuver­läs­sig. Aller­dings exis­tie­ren wich­ti­ge Bedin­gun­gen: Ver­si­che­rer zah­len nur, wenn Fens­ter und Türen ord­nungs­ge­mäß ver­schlos­sen waren – „ord­nungs­ge­mäß” bedeu­tet abge­sperrt, nicht ange­lehnt oder leicht offen. Der Selbst­be­halt liegt je nach Tarif zwi­schen 0 und ca. 500 Euro pro Scha­dens­fall. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten optio­na­le Zusatz­de­ckun­gen an, etwa für Raub auf der Stra­ße oder Dieb­stahl außer Haus. Nicht ver­si­chert sind dage­gen Dieb­stäh­le durch Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge, Betreu­er oder Per­so­nal. Dieb­stäh­le aus Kel­lern, Dach­bö­den oder Gara­gen kön­nen sepa­ra­te Klau­seln haben. Beson­ders wich­tig: Wert­ge­gen­stän­de über ca. 1.000–3.000 Euro benö­ti­gen oft eine sepa­ra­te Ver­ein­ba­rung oder eine teu­re­re Deckungs­sum­me. Ein genau­es Stu­di­um der aktu­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ist daher unerlässlich.

Prak­ti­sche Schutz­maß­nah­men und Versicherungstipps

  • Stu­die­ren Sie Ihre Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf Aus­nah­men, Selbst­be­hal­te und räum­li­che Einschränkungen
  • Sper­ren Sie alle Fens­ter und Türen ord­nungs­ge­mäß ab – ange­lehn­te Fens­ter kön­nen zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen
  • Erstel­len Sie eine detail­lier­te Inven­tar­lis­te mit Fotos und Kauf­be­le­gen – im Scha­dens­fall unverzichtbar
  • Wäh­len Sie einen Tarif mit sinn­vol­len Zusatz­leis­tun­gen wie Raub, Dieb­stahl außer Haus oder erhöh­ter Deckung für Wertgegenstände
  • Hin­ter­le­gen Sie hoch­wer­ti­ge Gegen­stän­de wie Schmuck oder grö­ße­re Bar­men­gen im Bank­schließ­fach statt im Heim-Safe
  • Erstat­ten Sie Dieb­stäh­le sofort der Poli­zei Anzei­ge – der Poli­zei­be­richt ist für die Ver­si­che­rungs­leis­tung erforderlich
  • Rei­chen Sie alle Bele­ge, Kauf­quit­tun­gen und Nach­wei­se schnellst­mög­lich bei Ihrer Ver­si­che­rung ein
  • Ver­glei­chen Sie Tari­fe regel­mä­ßig, um opti­mal abge­si­chert zu sein – die Deckungs­sum­me soll­te dem Wert Ihres Haus­rats entsprechen
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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