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Was ist ein Elementarschaden?

Ein Ele­men­tar­scha­den ist ein Scha­den, der durch Natur­ge­wal­ten ver­ur­sacht wird, die nicht zu den klas­si­schen Risi­ken wie Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­schä­den zäh­len. Die­se Schä­den wer­den durch soge­nann­te ele­men­ta­re Natur­er­eig­nis­se aus­ge­löst und sind oft beson­ders schwer­wie­gend. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Ele­men­tar­schä­den in der Regel nicht auto­ma­tisch ab; hier­für ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung erfor­der­lich, die als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann.

Typi­sche Elementarschäden

Zu den Ele­men­tar­schä­den gehö­ren Schä­den, die durch fol­gen­de Natur­er­eig­nis­se entstehen:

  1. Über­schwem­mung:
    • Schä­den, die durch über­tre­ten­de Flüs­se, Stark­re­gen oder stei­gen­de Was­ser­pe­gel ent­ste­hen. Dazu zählt auch das Ein­drin­gen von Was­ser in Kel­ler oder Erdgeschoss.
  2. Rück­stau:
    • Wenn bei star­ken Regen­fäl­len das Abwas­ser­sys­tem über­las­tet ist und Was­ser von unten in das Gebäu­de ein­dringt, spricht man von einem Rück­stau. Die­se Schä­den sind beson­ders in Gebie­ten mit alter oder unzu­rei­chen­der Kana­li­sa­ti­on verbreitet.
  3. Erd­be­ben:
    • Schä­den durch Erd­be­ben oder Bodenerschütterungen.
  4. Erd­rutsch:
    • Bewe­gun­gen der Erd­ober­flä­che, die zu Beschä­di­gun­gen an Gebäu­den oder Haus­rat führen.
  5. Lawi­nen und Schnee­druck:
    • In ber­gi­gen Regio­nen kön­nen Lawi­nen oder das Gewicht von Schnee­mas­sen zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren, wenn Dächer oder Struk­tu­ren dem Druck nicht standhalten.
  6. Vul­kan­aus­bruch:
    • Schä­den, die durch Lava­mas­sen oder vul­ka­ni­sche Asche ent­ste­hen, fal­len eben­falls unter Elementarschäden.
  7. Erd­sen­kung:
    • Wenn der Boden absackt und dadurch Schä­den an Häu­sern oder Infra­struk­tur verursacht.

Wel­che Ver­si­che­run­gen decken Ele­men­tar­schä­den ab?

Um gegen Ele­men­tar­schä­den abge­si­chert zu sein, benö­ti­gen Sie in der Regel eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung. Die­se kann als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung oder zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Die Art der Deckung hängt davon ab, wel­che Ver­si­che­rung Sie wählen:

  • Haus­rat­ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­schutz:
    • Die­se erwei­tert den Schutz auf Schä­den am Haus­rat, die durch Natur­ge­wal­ten ver­ur­sacht wer­den. So wer­den Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung und ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de, die durch Über­schwem­mung oder ande­re Natur­ka­ta­stro­phen beschä­digt wur­den, ersetzt.
  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­schutz:
    • Die­se deckt Schä­den am Gebäu­de selbst ab, die durch Ele­men­tar­ge­wal­ten wie Über­schwem­mun­gen, Schnee­druck oder Erd­be­ben ver­ur­sacht wer­den. Das umfasst den Schutz von Wän­den, Dächern, Fens­tern, Türen und ande­ren fes­ten Bestand­tei­len des Gebäudes.

Wann ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll, wenn Sie in einer Regi­on woh­nen, die anfäl­lig für Natur­ge­fah­ren ist. Dazu gehören:

  • Über­schwem­mungs­ge­bie­te in der Nähe von Flüs­sen oder Seen
  • Berg­re­gio­nen mit Lawi­nen­ge­fahr oder star­kem Schneefall
  • Regio­nen, die zu Erd­rut­schen oder Erd­be­ben neigen
  • Gegen­den mit einer unzu­rei­chen­den Abwas­ser­ver­sor­gung, die Rückstau­schä­den begünstigt

In vie­len Fäl­len ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung drin­gend zu emp­feh­len, da die Kos­ten für Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se extrem hoch sein kön­nen und die Repa­ra­tur oder der Ersatz des beschä­dig­ten Haus­rats oder des Gebäu­des schnell in die zehn­tau­sen­de Euro gehen kann.

Wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen bei der Elementarschadenversicherung

Auch bei einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung gibt es bestimm­te Ein­schrän­kun­gen:

  1. Selbst­be­tei­li­gung:
    • Bei vie­len Poli­cen müs­sen Sie im Scha­dens­fall eine Selbst­be­tei­li­gung zah­len. Die Höhe vari­iert je nach Ver­si­che­rer und Vertragsbedingungen.
  2. Schutz­vor­keh­run­gen:
    • Eini­ge Ver­si­che­rer ver­lan­gen, dass Sie Sicher­heits­vor­keh­run­gen tref­fen, z. B. den Ein­bau von Rück­stau­klap­pen oder die Instal­la­ti­on von Pum­pen, um Schä­den durch Rück­stau zu mini­mie­ren. Wer­den die­se Vor­ga­ben nicht erfüllt, kann die Ent­schä­di­gung gekürzt oder ver­wei­gert werden.
  3. Gefähr­dungs­zo­nen:
    • In bestimm­ten Regio­nen, die als beson­ders gefähr­det gel­ten, kann es schwie­ri­ger sein, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ver­si­che­rer bie­ten in die­sen Fäl­len ent­we­der kei­ne Deckung an oder ver­lan­gen sehr hohe Prämien.

Fazit

Ein Ele­men­tar­scha­den ist ein Scha­den, der durch Natur­ge­wal­ten wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Erd­rut­sche oder Lawi­nen ver­ur­sacht wird. Die­se Schä­den sind nicht stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten, son­dern müs­sen durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den. Die­se kann als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, um den Haus­rat oder das Gebäu­de gegen Natur­ge­fah­ren zu schüt­zen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die rich­ti­ge Poli­ce mit Ele­men­tar­schutz zu fin­den und Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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