Ein Wechselkennzeichen in Deutschland ermöglicht es, dass zwei Fahrzeuge (zum Beispiel ein Auto und ein Motorrad oder zwei Autos) abwechselnd, aber nicht gleichzeitig, mit demselben Kennzeichen gefahren werden können. Es ist vergleichbar mit dem Saisonkennzeichen, hat aber den Unterschied, dass es nicht für einen festgelegten Zeitraum, sondern für einen täglichen Wechsel gilt.
Jedes Fahrzeug erhält dabei ein eigenes Kennzeichen, das aus einem gemeinsamen und einem individuellen Teil besteht. Der gemeinsame Teil ist für beide Fahrzeuge gleich und wird vorne und hinten am Fahrzeug angebracht. Der individuelle Teil wird nur an dem Fahrzeug angebracht, das gerade genutzt wird.
Eine wichtige Einschränkung des Wechselkennzeichens ist, dass nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit benutzt werden darf. Das andere Fahrzeug darf während dieser Zeit nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Es ist auch zu beachten, dass jedes Fahrzeug separat versichert und besteuert werden muss. Die Kfz-Steuer wird dabei für jedes Fahrzeug einzeln berechnet, aber es gilt der niedrigere der beiden Steuersätze.
Die Einführung des Wechselkennzeichens in Deutschland erfolgte im Jahr 2012. Es hat sich jedoch bislang nicht weitgehend durchgesetzt, da es in der Praxis einige Einschränkungen gibt und die Versicherungsprämien für das zweite Fahrzeug oft vergleichsweise hoch sind.