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Was ist ein Wechselkennzeichen?

Ein Wech­sel­kenn­zei­chen in Deutsch­land ermög­licht es, dass zwei Fahr­zeu­ge (zum Bei­spiel ein Auto und ein Motor­rad oder zwei Autos) abwech­selnd, aber nicht gleich­zei­tig, mit dem­sel­ben Kenn­zei­chen gefah­ren wer­den kön­nen. Es ist ver­gleich­bar mit dem Sai­son­kenn­zei­chen, hat aber den Unter­schied, dass es nicht für einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum, son­dern für einen täg­li­chen Wech­sel gilt.

Jedes Fahr­zeug erhält dabei ein eige­nes Kenn­zei­chen, das aus einem gemein­sa­men und einem indi­vi­du­el­len Teil besteht. Der gemein­sa­me Teil ist für bei­de Fahr­zeu­ge gleich und wird vor­ne und hin­ten am Fahr­zeug ange­bracht. Der indi­vi­du­el­le Teil wird nur an dem Fahr­zeug ange­bracht, das gera­de genutzt wird.

Eine wich­ti­ge Ein­schrän­kung des Wech­sel­kenn­zei­chens ist, dass nur ein Fahr­zeug zur glei­chen Zeit benutzt wer­den darf. Das ande­re Fahr­zeug darf wäh­rend die­ser Zeit nicht auf öffent­li­chen Stra­ßen bewegt werden.

Es ist auch zu beach­ten, dass jedes Fahr­zeug sepa­rat ver­si­chert und besteu­ert wer­den muss. Die Kfz-Steu­er wird dabei für jedes Fahr­zeug ein­zeln berech­net, aber es gilt der nied­ri­ge­re der bei­den Steuersätze.

Die Ein­füh­rung des Wech­sel­kenn­zei­chens in Deutsch­land erfolg­te im Jahr 2012. Es hat sich jedoch bis­lang nicht weit­ge­hend durch­ge­setzt, da es in der Pra­xis eini­ge Ein­schrän­kun­gen gibt und die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en für das zwei­te Fahr­zeug oft ver­gleichs­wei­se hoch sind.

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