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Was ist eine Allgefahrendeckung in der Gebäudeversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine Allgefahrendeckung in der Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor allen Schadensarten, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Anders als bei klassischen Standardtarifen, die nur benannte Gefahren wie Feuer oder Sturm abdecken, arbeitet die Allgefahrendeckung nach dem Umkehrprinzip: Versichert ist alles außer den schwarz auf weiß aufgelisteten Ausschlüssen. Das minimiert Versicherungslücken erheblich.

Eine All­ge­fah­ren­de­ckung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Gebäu­de vor allen Scha­dens­ar­ten, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind. Anders als bei klas­si­schen Stan­dard­ta­ri­fen, die nur benann­te Gefah­ren wie Feu­er oder Sturm abde­cken, arbei­tet die All­ge­fah­ren­de­ckung nach dem Umkehr­prin­zip: Ver­si­chert ist alles außer den schwarz auf weiß auf­ge­lis­te­ten Aus­schlüs­sen. Das mini­miert Ver­si­che­rungs­lü­cken erheblich.

Funk­ti­ons­wei­se und Unter­schied zur Standarddeckung

Das Prin­zip der All­ge­fah­ren­de­ckung ist prä­zi­se defi­niert: Jeder Scha­den ist ver­si­chert, außer denen in den Aus­schluss­klau­seln der Poli­ce. Die klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung funk­tio­niert gegen­sätz­lich – nur expli­zit benann­te Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel sind geschützt.

Mit All­ge­fah­ren­de­ckung erhal­ten Sie Schutz vor schwer vor­her­seh­ba­ren Schä­den: Glas­bruch durch Hagel­schlag, Schä­den durch Tier­bis­se, Van­da­lis­mus, Anfahr­schä­den durch Fahr­zeu­ge oder Beschä­di­gun­gen durch Glatt­eis auf dem Dach. Aus­ge­schlos­sen blei­ben dage­gen standardmäßig:

  • Ver­schleiß, Abnut­zung und man­geln­de Instandhaltung
  • Kriegs­er­eig­nis­se und ter­ro­ris­ti­sche Anschläge
  • Män­gel vor Versicherungsbeginn
  • Ele­men­tar­schä­den (Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Erd­be­ben) – las­sen sich aber durch Zusatz­ver­si­che­run­gen abdecken

Ver­füg­bar­keit und Kos­ten 2026

Ent­schei­dend: Nicht jedes Gebäu­de kann in All­ge­fah­ren­de­ckung auf­ge­nom­men wer­den. Die meis­ten Ver­si­che­rer set­zen fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen voraus:

  • Neu­bau­ten oder Immo­bi­li­en mit Bau­jahr nach 1980–1990
  • Letz­te grö­ße­re Renovierung/Sanierung maxi­mal 5–10 Jah­re zurückliegend
  • Soli­de Bau­wei­se und Dachart

Älte­re oder schlecht instand­ge­hal­te­ne Gebäu­de wer­den häu­fig abge­lehnt oder nur unter Auf­la­gen akzep­tiert. Die Prä­mi­en lie­gen je nach Tarif ca. 30–60% über der Stan­dard­de­ckung – die genaue Höhe hängt von Gebäu­de­al­ter, Bau­wei­se, regio­na­ler Lage und Ver­si­che­rer ab. Ein struk­tu­rier­ter Ver­gleich meh­re­rer Ange­bo­te ist daher unverzichtbar.

Check­lis­te für Ihre Entscheidung

  • Gebäu­de­al­ter klä­ren: Fra­gen Sie vor der Antrag­stel­lung bei meh­re­ren Ver­si­che­rern an, ob Ihre Immo­bi­lie für All­ge­fah­ren­de­ckung akzep­tiert wird.
  • Aus­schluss­klau­seln voll­stän­dig ver­glei­chen: Holen Sie von min­des­tens 3–4 Anbie­tern die genau­en Aus­schluss­ver­zeich­nis­se ein und ver­glei­chen Sie diese.
  • Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sepa­rat ein­pla­nen: Beson­ders in Hoch­was­ser- oder Erd­be­ben­ge­fähr­de­ten Regio­nen ist eine Zusatz­de­ckung wirt­schaft­lich sinnvoll.
  • Ver­si­che­rungs­wert prä­zi­se ermit­teln: Eine genaue Wert­be­rech­nung des Gebäu­des ist not­wen­dig, um Unter­ver­si­che­rung auszuschließen.
  • Selbst­be­hal­te über­prü­fen: All­ge­fah­ren-Tari­fe haben oft höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen pro Scha­dens­fall – die­se soll­ten in die Kal­ku­la­ti­on einfließen.
  • Mak­ler oder Ver­gleichs­por­ta­le nut­zen: Die Prä­mi­en­un­ter­schie­de zwi­schen Ver­si­che­rern sind erheb­lich – ein pro­fes­sio­nel­ler Ver­gleich spart oft meh­re­re hun­dert Euro pro Jahr.

Die All­ge­fah­ren­de­ckung bie­tet umfas­sen­den Schutz, ist aber an strik­te Gebäu­de­an­for­de­run­gen gekop­pelt und deut­lich teu­rer. Prü­fen Sie ehr­lich, ob die höhe­ren Kos­ten für Ihre Immo­bi­lie und Ihre per­sön­li­che Risi­ko­si­tua­ti­on gerecht­fer­tigt sind.

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