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Was ist eine All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung für Gebäude?

Eine All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung für Gebäu­de, auch als All-Risk-Ver­si­che­rung bekannt, bie­tet einen beson­ders umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz, der deut­lich über die Stan­dard­de­ckung der her­kömm­li­chen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­aus­geht. Die­se Art von Ver­si­che­rung deckt alle Schä­den und Risi­ken ab, die nicht expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag aus­ge­schlos­sen sind. Im Gegen­satz zu einer klas­si­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die nur bestimm­te, benann­te Risi­ken (wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel) abdeckt, schützt die All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung vor einer Viel­zahl unvor­her­seh­ba­rer Ereignisse.

Was deckt die All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung ab?

  1. Unvor­her­seh­ba­re Schä­den:
    • Deckt Schä­den ab, die durch unvor­her­ge­se­he­ne und unbe­nann­te Ereig­nis­se ent­ste­hen, z. B. durch Van­da­lis­mus, Dieb­stahl von fest instal­lier­ten Gebäu­de­tei­len, oder Kon­struk­ti­ons­män­gel, die erst spä­ter Schä­den verursachen.
  2. Natur­ge­fah­ren:
    • Schließt auch Natur­ka­ta­stro­phen wie Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche, und ande­re sel­te­ne Natur­er­eig­nis­se ein, die nor­ma­ler­wei­se nur durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt werden.
  3. Schä­den durch mensch­li­ches Ver­sa­gen:
    • Ver­si­chert gegen Schä­den, die durch Fahr­läs­sig­keit oder unbe­ab­sich­tig­te Hand­lun­gen ver­ur­sacht wer­den. Zum Bei­spiel, wenn ein Hand­wer­ker ver­se­hent­lich Gebäu­de­tei­le beschädigt.

Was ist ausgeschlossen?

  • Trotz der brei­ten Deckung sind eini­ge Schä­den expli­zit aus­ge­schlos­sen. Zu den typi­schen Aus­schlüs­sen gehö­ren vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Abnut­zung und Alte­rung des Gebäu­des sowie Schä­den durch Krie­ge oder nuklea­re Ereig­nis­se.

Vor­tei­le der Allgefahrenversicherung:

  • Maxi­ma­le Absi­che­rung: Sie bie­tet den umfas­sends­ten Schutz, da sie alle Risi­ken abdeckt, die nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen sind.
  • Ver­ein­fa­chung: Im Scha­dens­fall muss nicht geprüft wer­den, ob das Ereig­nis in den Bedin­gun­gen auf­ge­führt ist – es wird nur geprüft, ob es expli­zit aus­ge­schlos­sen ist.

Fazit:

Die All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung für Gebäu­de bie­tet einen umfas­sen­den Schutz gegen eine Viel­zahl von Risi­ken, die in einer nor­ma­len Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht abge­deckt sind. Sie ist ide­al für Per­so­nen, die sich gegen mög­lichst vie­le Even­tua­li­tä­ten absi­chern möch­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die den Anfor­de­run­gen und dem gewünsch­ten Deckungs­um­fang entspricht.

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