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Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung, auch als Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung oder Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung bekannt, ist eine spe­zi­el­le Form der Geschäfts­ver­si­che­rung, die dar­auf aus­ge­rich­tet ist, Unter­neh­men vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schüt­zen, die infol­ge einer vor­über­ge­hen­den Unter­bre­chung des betrieb­li­chen Ablaufs ent­ste­hen. Die­se Art von Ver­si­che­rung ist essen­ti­ell für die Auf­recht­erhal­tung der finan­zi­el­len Sta­bi­li­tät eines Unter­neh­mens wäh­rend unvor­her­seh­ba­rer Ereig­nis­se, die den nor­ma­len Betrieb beein­träch­ti­gen können.

Haupt­merk­ma­le der Betriebsunterbrechungsversicherung

1. Abde­ckung finan­zi­el­ler Ver­lus­te: Die­se Ver­si­che­rung deckt den ent­gan­ge­nen Gewinn ab, der nor­ma­ler­wei­se wäh­rend des regu­lä­ren Geschäfts­be­triebs erzielt wor­den wäre. Dies basiert auf den vor­he­ri­gen Ein­nah­men des Unternehmens.

2. Deckung fes­ter Betriebs­kos­ten: Sie über­nimmt die wei­ter­lau­fen­den fes­ten Kos­ten, wie Mie­ten, Gehäl­ter, Kre­dit­ra­ten und ande­re ver­trag­li­che Zah­lun­gen, die auch ohne Umsät­ze anfallen.

3. Zusätz­li­che Betriebs­kos­ten: Oft wer­den auch zusätz­li­che Kos­ten erstat­tet, die ent­ste­hen, um den Betrieb mög­lichst schnell wie­der­her­zu­stel­len oder auf­recht­zu­er­hal­ten, zum Bei­spiel durch die Anmie­tung von tem­po­rä­ren Geschäfts­räu­men oder den Kauf zusätz­li­cher Ausrüstung.

Aus­lö­ser für eine Betriebsunterbrechung

Die Ver­si­che­rung tritt in Kraft, wenn die Unter­bre­chung durch bestimm­te, in der Poli­ce defi­nier­te Ereig­nis­se ver­ur­sacht wird:

  • Feu­er­schä­den: Ein Brand im Betriebs­ge­bäu­de kann zu einer tem­po­rä­ren Schlie­ßung führen.
  • Was­ser­schä­den: Über­schwem­mun­gen oder Lei­tungs­was­ser­schä­den, die Betriebs­stät­ten unbrauch­bar machen.
  • Natur­ka­ta­stro­phen: Erd­be­ben, Stür­me und ande­re Natur­er­eig­nis­se, die direk­te Schä­den an der Betriebs­stät­te oder den Zugangs­we­gen verursachen.
  • Kri­mi­nel­le Hand­lun­gen: Ein­brü­che oder Van­da­lis­mus, die den Geschäfts­be­trieb beeinträchtigen.

Wich­ti­ge Über­le­gun­gen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Ver­si­che­rungs­sum­me und Selbst­be­halt: Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me und die fest­ge­leg­te Selbst­be­tei­li­gung sind ent­schei­dend für den Umfang des Schut­zes und die Höhe der Prämie.
  • War­te­zeit: Vie­le Poli­cen beinhal­ten eine War­te­zeit, die ver­strei­chen muss, bevor die Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen greifen.
  • Dau­er der Abde­ckung: Die Ver­si­che­rung deckt in der Regel einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum ab, der für die Wie­der­her­stel­lung des nor­ma­len Betriebs erfor­der­lich ist.

Ziel­grup­pe

Fast jedes Unter­neh­men kann von einer Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren, ins­be­son­de­re sol­che, die stark von phy­si­schen Betriebs­stät­ten oder kon­ti­nu­ier­li­chen Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen abhän­gig sind, wie Fer­ti­gungs­un­ter­neh­men, Han­dels­be­trie­be und Dienstleistungsanbieter.

Fazit

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Risi­ko­ma­nage­ments für Unter­neh­men. Sie stellt sicher, dass ein Unter­neh­men nach einem unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis finan­zi­ell über­le­ben und sei­nen Betrieb so schnell wie mög­lich wie­der auf­neh­men kann, ohne signi­fi­kan­te finan­zi­el­le Ein­bu­ßen hin­neh­men zu müssen.

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