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Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2024

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung (auch Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung oder Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung) schützt Unter­neh­men vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch vor­über­ge­hen­de Betriebs­still­stän­de. Sie deckt ent­gan­ge­ne Gewin­ne und lau­fen­de Fix­kos­ten ab, wenn Scha­dens­er­eig­nis­se wie Brän­de, Was­ser­schä­den oder Natur­ka­ta­stro­phen den Betrieb unterbrechen.

Leis­tun­gen einer Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Ver­si­che­rung ersetzt typi­scher­wei­se drei Kos­ten­ar­ten, die wäh­rend einer erzwun­ge­nen Betriebs­pau­se entstehen:

  • Ent­gan­ge­ner Gewinn: Basie­rend auf den durch­schnitt­li­chen Umsät­zen und der Gewinn­mar­ge wird der Gewinn erstat­tet, den das Unter­neh­men wäh­rend der Unter­bre­chung nicht erzie­len konnte.
  • Lau­fen­de Betriebs­kos­ten: Mie­te, Gehäl­ter, Lea­sing­ra­ten, Ver­si­che­rungs­prä­mi­en und Kre­dit­ra­ten wer­den wei­ter­ge­zahlt, auch wenn kei­ne Ein­nah­men gene­riert werden.
  • Mehr­auf­wen­dun­gen: Kos­ten für die Wie­der­auf­nah­me des Betriebs, etwa Mie­tung von Aus­weich­räu­men, Not­fall­re­pa­ra­tu­ren oder zusätz­li­che Per­so­nal­kos­ten, kön­nen über­nom­men werden.

Ver­si­cher­te Schadenereignisse

Die Ver­si­che­rung tritt ein, wenn die Betriebs­un­ter­bre­chung durch eines der in der Poli­ce defi­nier­ten Ereig­nis­se aus­ge­löst wird:

  • Feu­er und Explo­sio­nen: Brän­de, die die Betriebs­stät­te beschä­di­gen oder zerstören
  • Was­ser- und Natur­schä­den: Über­schwem­mun­gen, Rohr­ber­schä­di­gun­gen, Stür­me, Hagel, Schneedruck
  • Ein­bruch und Van­da­lis­mus: Kri­mi­nel­le Hand­lun­gen, die Betriebs­aus­fäl­le verursachen
  • Lie­fe­ran­ten­aus­fall: Bei Zusatz­ver­si­che­rung auch wenn kri­ti­sche Zulie­fe­rer ausfallen

Wich­ti­ge Ver­si­che­rungs­pa­ra­me­ter 2026

Bei der Wahl einer Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung soll­ten fol­gen­de Fak­to­ren sorg­fäl­tig geprüft werden:

  • Karenz­zeit (War­te­zeit): Meist 24 bis 72 Stun­den. Erst nach Ablauf die­ser Zeit beginnt die Ver­si­che­rung zu zah­len – dies spart Prä­mi­en, birgt aber Risiken.
  • Deckungs­dau­er: Wie lan­ge die Ver­si­che­rung Ver­lus­te erstat­tet (z. B. 6, 12 oder 24 Mona­te). Beson­ders für län­ge­re Wie­der­her­stel­lungs­zei­ten wichtig.
  • Ver­si­che­rungs­sum­me: Muss rea­lis­ti­sche Fix­kos­ten und Gewinn­erwar­tun­gen abde­cken – zu nied­rig gewähl­te Sum­men füh­ren zu Unterversicherung.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Je höher, des­to nied­ri­ger die Prä­mie, aber auch der Schutz im Schadensfall.
  • Betriebs­kos­ten­in­dex: Berück­sich­tigt Infla­ti­on und Kos­ten­stei­ge­run­gen wäh­rend der Betriebspause.

Für wen ist die­se Ver­si­che­rung sinnvoll?

Beson­ders Fer­ti­gungs­be­trie­be, Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te, Restau­rants, Büro­ge­bäu­de und spe­zia­li­sier­te Hand­werks­be­trie­be benö­ti­gen die­sen Schutz. Unter­neh­men mit engen Gewinn­mar­gen oder lan­gen Wie­der­her­stel­lungs­zei­ten pro­fi­tie­ren am meis­ten. Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung wird oft als Zusatz­ver­si­che­rung zur Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung oder Betriebs­haft­pflicht abge­schlos­sen – ein­zel­ne Ver­si­che­rer bie­ten ca. 30–50 % Rabatt bei Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Gewerbeversicherungen.

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