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Was ist eine Doppelversicherung in der Hundehaftpflicht?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine Doppelversicherung in der Hundehaftpflicht liegt vor, wenn ein Hund gleichzeitig bei mehreren Versicherern gegen dieselben Risiken versichert ist. Im Schadensfall zahlt nicht jeder Versicherer separat – stattdessen haften alle beteiligten Versicherer anteilig. Dadurch entstehen unnötige Kosten durch doppelte Prämien, ohne zusätzlichen Schutz zu bieten.

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung in der Hun­de­haft­pflicht liegt vor, wenn ein Hund gleich­zei­tig bei meh­re­ren Ver­si­che­rern gegen die­sel­ben Risi­ken ver­si­chert ist. Im Scha­dens­fall zahlt nicht jeder Ver­si­che­rer sepa­rat – statt­des­sen haf­ten alle betei­lig­ten Ver­si­che­rer antei­lig. Dadurch ent­ste­hen unnö­ti­ge Kos­ten durch dop­pel­te Prä­mi­en, ohne zusätz­li­chen Schutz zu bieten.

Wie ent­steht eine Dop­pel­ver­si­che­rung unbemerkt?

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung pas­siert häu­fig unab­sicht­lich und wird oft lan­ge nicht bemerkt. Die häu­figs­ten Aus­lö­ser sind:

  • Ver­si­che­rungs­wech­sel ohne recht­zei­ti­ge Kün­di­gung: Wenn die alte Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht zum Stich­tag gekün­digt wird, aber bereits eine neue Poli­ce aktiv ist, ent­steht auto­ma­tisch eine zeit­li­che Überschneidung.
  • Meh­re­re Hal­ter oder Fremd­hü­ter: Betreut ein Hun­de­sit­ter oder Fami­li­en­mit­glied den Hund regel­mä­ßig und schließt eben­falls eine Ver­si­che­rung ab, kann eine unbe­ab­sich­tig­te Dop­pel­de­ckung entstehen.
  • Unauf­merk­sam­keit beim Ver­trags­ab­schluss: Der Ver­si­che­rungs­neh­mer hat bereits eine Poli­ce und bemerkt nicht, dass der Hund bereits ver­si­chert ist.
  • Feh­ler­haf­te Ver­si­cher­er­nach­wei­se: Beson­ders bei Umzü­gen oder Mak­ler-Wech­seln gehen Unter­la­gen ver­lo­ren, wodurch bestehen­de Ver­si­che­run­gen über­se­hen werden.

Recht­li­che Fol­gen: Was regelt das Versicherungsvertragsgesetz?

Das deut­sche Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) schützt vor wirt­schaft­li­chen Nach­tei­len durch kla­re Regelungen:

  • § 78 VVG – Aus­schluss der Mehr­fach­leis­tung: Der Geschä­dig­te erhält nur den tat­säch­li­chen Scha­den, nie eine dop­pel­te Ent­schä­di­gung – unab­hän­gig davon, wie vie­le Poli­cen vor­han­den sind.
  • § 79 VVG – Antei­li­ge Haf­tung: Die Ver­si­che­rer tei­len sich die Scha­dens­re­gu­lie­rung pro­por­tio­nal zu ihren Deckungs­sum­men auf. Bei­spiel: Bei zwei gleich hohen Deckungs­sum­men trägt jeder 50 % des Schadens.
  • § 80 VVG – Kün­di­gungs­recht: Ent­de­cken Sie eine Dop­pel­ver­si­che­rung, kön­nen Sie eine der Poli­cen rück­wir­kend kün­di­gen, ohne zusätz­li­che Prä­mi­en für die Über­schnei­dung zah­len zu müssen.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Dop­pel­ver­si­che­rung vermeiden

  • Kün­di­gungs­frist beach­ten: Neue Poli­ce erst abschlie­ßen, nach­dem die alte schrift­lich zum ver­ein­bar­ten Ter­min gekün­digt ist.
  • Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen zusam­men­tra­gen: Über­prü­fen Sie alle bestehen­den Poli­cen Ihres Hun­des vor Neuabschlüssen.
  • Fremd­hü­ter­klau­sel nut­zen: Vie­le gute Hun­de­haft­pflicht-Tari­fe decken regel­mä­ßi­ge Hun­de­sit­ter mit ab – eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung ist dann unnötig.
  • Ver­si­che­rungs­re­gis­ter prü­fen: Im Zwei­fels­fall fra­gen Sie beim bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer nach, ob der Hund noch ange­mel­det ist.
  • Mak­ler nut­zen: Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler hilft beim Wech­sel und über­nimmt die Koor­di­na­ti­on zwi­schen Alt- und Neuversicherer.

Fazit: Eine Dop­pel­ver­si­che­rung kos­tet unnö­tig Geld, bringt aber kei­nen zusätz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz. Durch recht­zei­ti­ge Kün­di­gung und sorg­fäl­ti­ge Doku­men­ta­ti­on lässt sich dies leicht ver­mei­den. Ein Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den und beim Wech­sel den kor­rek­ten Ter­min zu beachten.

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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