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Was ist eine Einmalzahlung bei der Unfallversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 03. November 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine Einmalzahlung bei der Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalleistung, die nach einem anerkannten Unfall mit Invalidität gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad. Diese Leistung ermöglicht es Dir, schnell finanzielle Folgen des Unfalls auszugleichen – etwa durch medizinische Behandlungen, behindertengerechte Umbauten oder Rehabilitation.

Eine Ein­mal­zah­lung bei der Unfall­ver­si­che­rung ist eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­leis­tung, die nach einem aner­kann­ten Unfall mit Inva­li­di­tät gezahlt wird. Die Höhe rich­tet sich nach der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me und dem Inva­li­di­täts­grad. Die­se Leis­tung ermög­licht es Dir, schnell finan­zi­el­le Fol­gen des Unfalls aus­zu­glei­chen – etwa durch medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, behin­der­ten­ge­rech­te Umbau­ten oder Rehabilitation.

Wie wird die Ein­mal­zah­lung berechnet?

Die Berech­nung der Ein­mal­zah­lung basiert auf zwei Fak­to­ren: der Ver­si­che­rungs­sum­me (die Du beim Ver­trags­ab­schluss wählst) und dem Inva­li­di­täts­grad. Letz­te­rer wird durch die soge­nann­te Glie­derta­xe bestimmt – eine stan­dar­di­sier­te Tabel­le, die fest­legt, wel­cher Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me bei Beein­träch­ti­gung oder Ver­lust bestimm­ter Kör­per­tei­le oder Funk­tio­nen gezahlt wird.

  • 100 % Inva­li­di­tät: Die gesam­te Ver­si­che­rungs­sum­me wird aus­ge­zahlt (z. B. bei voll­stän­di­ger Lähmung).
  • Teil­in­va­li­di­tät (z. B. 50 %): Ent­spre­chend wird ein Anteil der Ver­si­che­rungs­sum­me gezahlt (z. B. bei Unter­schen­kel­am­pu­ta­ti­on ca. 60 % der Sum­me je nach Gliedertaxe).
  • Dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung: Auch funk­tio­nel­le Ein­schrän­kun­gen (z. B. redu­zier­te Seh­kraft) wer­den berücksichtigt.

Ein­mal­zah­lung ver­sus Unfall­ren­te – wel­ches Sys­tem passt zu Dir?

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Wahl zwi­schen rei­ner Ein­mal­zah­lung, rei­ner Unfall­ren­te (monat­li­che Zah­lung) oder einer Kom­bi­na­ti­on aus bei­den. Die Ein­mal­zah­lung bie­tet maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät und Kon­trol­le über die Mit­tel, wäh­rend eine Unfall­ren­te finan­zi­el­le Sicher­heit über län­ge­re Zeit hin­weg gewähr­leis­tet. Im Jahr 2026 ent­schei­den sich vie­le Ver­si­cher­te für ein hybri­des Modell: eine Ein­mal­zah­lung für unmit­tel­ba­re Kos­ten plus eine klei­ne­re monat­li­che Ren­te für lau­fen­de Mehrausgaben.

Prak­ti­sche Anwen­dungs­bei­spie­le und Tipps

  • Sofort­mass­nah­men abde­cken: Nut­ze die Ein­mal­zah­lung für Spe­zi­al­be­hand­lun­gen, Ope­ra­tio­nen oder hoch­wer­ti­ge Reha­bi­li­ta­ti­on, die nicht von der Kran­ken­kas­se über­nom­men werden.
  • Woh­nungs­an­pas­sung finan­zie­ren: Roll­stuhl­ge­rech­te Ram­pen, Auf­zü­ge oder bar­rie­re­freie Bade­zim­mer erfor­dern oft fünf­stel­li­ge Inves­ti­tio­nen – die Ein­mal­zah­lung puf­fert die­se Kos­ten ab.
  • Ver­si­che­rungs­sum­me rich­tig wäh­len: Ach­te dar­auf, dass Dei­ne Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­ti­sche Kos­ten für Dei­ne Situa­ti­on abdeckt. Je nach Beruf und Alter: ca. 100.000–500.000 Euro sind üblich.
  • Glie­derta­xe ver­glei­chen: Unter­schied­li­che Ver­si­che­rer haben unter­schied­li­che Glie­derta­xen – ein Ver­gleich kann erheb­li­che Unter­schie­de ausmachen.
  • Kom­bi­nie­ren mit Unfall­ren­te: Beson­ders bei kör­per­lich anspruchs­vol­len Beru­fen ist eine zusätz­li­che monat­li­che Ren­te sinn­voll, um Ein­kom­mes­aus­fäl­le zu kompensieren.
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