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Was ist eine elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB) für Lkw?

Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB) ist ein digi­ta­ler Nach­weis, der zeigt, dass für einen Lkw eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Sie wird bei der Zulas­sung eines neu­en oder gebrauch­ten Lkw benö­tigt und ersetzt die frü­her ver­wen­de­te Ver­si­che­rungs­dop­pel­kar­te in Papier­form. Ohne die­se Bestä­ti­gung kann ein Lkw nicht zuge­las­sen oder umge­mel­det wer­den. Hier sind die wich­tigs­ten Details zur eVB und wie sie funktioniert:

1. Wofür wird die eVB-Num­mer benötigt?

Die eVB-Num­mer ist not­wen­dig, um einen Lkw bei der Zulas­sungs­stel­le zuzu­las­sen oder umzu­mel­den. Es han­delt sich um einen sie­ben­stel­li­gen Code, der bestä­tigt, dass für den Lkw eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht. Die Zulas­sungs­stel­le gibt die eVB-Num­mer in ihr Sys­tem ein und erhält von der Ver­si­che­rung die Infor­ma­ti­on, dass der ent­spre­chen­de Lkw ver­si­chert ist.

  • Zulas­sung eines neu­en Lkw: Sie benö­ti­gen die eVB-Num­mer, um einen neu­en Lkw zuzu­las­sen und das Kenn­zei­chen zu erhalten.
  • Ummel­dung eines gebrauch­ten Lkw: Bei einer Ummel­dung, z. B. nach einem Besit­zer­wech­sel oder Umzug, wird eben­falls die eVB-Num­mer benötigt.
  • Kurz­zeit­kenn­zei­chen: Wenn Sie ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen bean­tra­gen, benö­ti­gen Sie eine eVB für die vor­über­ge­hen­de Ver­si­che­rung des Fahrzeugs.

2. Wie erhal­te ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Num­mer erhal­ten Sie direkt von Ihrem Ver­si­che­rer, sobald Sie einen Ver­si­che­rungs­ver­trag für Ihren Lkw abge­schlos­sen haben. Dies kann ent­we­der online, tele­fo­nisch oder per­sön­lich gesche­hen. Die Num­mer wird Ihnen in der Regel sofort mit­ge­teilt, sodass Sie sie direkt für die Zulas­sung ver­wen­den können.

  • Online oder tele­fo­nisch: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die eVB-Num­mer online oder tele­fo­nisch zu bean­tra­gen und inner­halb weni­ger Minu­ten zu erhalten.
  • Gül­tig­keit: Eine eVB-Num­mer bleibt in der Regel für einen bestimm­ten Zeit­raum (meist bis zu sechs Mona­te) gül­tig, bis Sie sie bei der Zulas­sungs­stel­le verwenden.

3. Wel­che Infor­ma­tio­nen sind in der eVB enthalten?

Die eVB-Num­mer ent­hält alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zu Ihrem Lkw und Ihrer Ver­si­che­rung, die von der Zulas­sungs­stel­le benö­tigt wer­den. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den digi­tal über­mit­telt und geprüft:

  • Ver­si­che­rungs­sta­tus: Bestä­ti­gung, dass der Lkw haft­pflicht­ver­si­chert ist.
  • Fahr­zeug­da­ten: Anga­ben zu Mar­ke, Modell, Gewicht und Typ des Lkw.
  • Per­son des Ver­si­che­rungs­neh­mers: Name und Adres­se des Fahr­zeug­hal­ters, der die Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat.

4. Unter­schied­li­che Arten der eVB

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von eVB-Num­mern, abhän­gig davon, wofür Sie die Num­mer benötigen:

  • Zulas­sung eines neu­en Fahr­zeugs: Sie benö­ti­gen eine eVB-Num­mer für die Erst­an­mel­dung eines neu­en Lkw.
  • Ummel­dung nach Hal­ter­wech­sel: Eine neue eVB-Num­mer ist erfor­der­lich, wenn der Lkw den Besit­zer wechselt.
  • Sai­son­kenn­zei­chen: Für Lkw, die nur in bestimm­ten Mona­ten im Jahr gefah­ren wer­den, benö­ti­gen Sie eine eVB für ein Saisonkennzeichen.
  • Kurz­zeit­kenn­zei­chen: Wenn Sie ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen für einen Lkw benö­ti­gen (z. B. für Über­füh­rungs­fahr­ten oder Pro­be­fahr­ten), ist eine spe­zi­el­le eVB-Num­mer erforderlich.

5. Was pas­siert nach der Nut­zung der eVB?

Nach­dem die eVB-Num­mer bei der Zulas­sungs­stel­le ver­wen­det wur­de, wird sie deak­ti­viert. Das bedeu­tet, dass die­sel­be Num­mer nicht erneut ver­wen­det wer­den kann. Die Zulas­sungs­stel­le über­mit­telt die Infor­ma­tio­nen über die Fahr­zeug­zu­las­sung auto­ma­tisch an Ihren Ver­si­che­rer, und der Ver­si­che­rungs­ver­trag wird aktiviert.

  • Auto­ma­ti­sche Akti­vie­rung des Ver­si­che­rungs­ver­trags: Nach der Zulas­sung des Lkw und der Nut­zung der eVB-Num­mer tritt der Ver­si­che­rungs­ver­trag auto­ma­tisch in Kraft.
  • Sofor­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz: Sobald der Lkw zuge­las­sen ist, besteht Ver­si­che­rungs­schutz durch die abge­schlos­se­ne Haftpflichtversicherung.

6. Son­der­fäl­le und Gültigkeit

Die eVB-Num­mer hat in der Regel eine Gül­tig­keit von bis zu sechs Mona­ten. Wird die Num­mer in die­sem Zeit­raum nicht ver­wen­det, ver­fällt sie, und Sie müs­sen eine neue eVB-Num­mer bean­tra­gen. Bei spe­zi­el­len Zulas­sun­gen, wie etwa für Kurz­zeit­kenn­zei­chen oder Export­kenn­zei­chen, gibt es mög­li­cher­wei­se abwei­chen­de Gültigkeitszeiträume.

  • Ver­fall der eVB: Wenn Sie die eVB inner­halb der Gül­tig­keits­dau­er nicht bei der Zulas­sungs­stel­le ein­rei­chen, ver­fällt sie.
  • Neu­be­an­tra­gung: In die­sem Fall müs­sen Sie eine neue eVB-Num­mer bei Ihrem Ver­si­che­rer anfordern.

Fazit

Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB) ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Zulas­sungs­pro­zes­ses für einen Lkw. Sie ersetzt die frü­he­ren Ver­si­che­rungs­dop­pel­kar­ten und ermög­licht eine schnel­le und digi­ta­le Über­mitt­lung der Ver­si­che­rungs­da­ten an die Zulas­sungs­stel­le. Sie erhal­ten die eVB-Num­mer direkt von Ihrer Ver­si­che­rung, und sie ist zwin­gend erfor­der­lich, um Ihren Lkw anzu­mel­den oder umzu­mel­den. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Ver­si­che­rer zu fin­den, der Ihnen schnell und unkom­pli­ziert eine eVB-Num­mer zur Ver­fü­gung stellt.

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