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Was ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Was ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist ein optio­na­ler Bau­stein inner­halb der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, der Schä­den absi­chert, die durch Natur­ge­wal­ten oder soge­nann­te Ele­men­tar­ge­fah­ren ent­ste­hen. Wäh­rend die Grund­de­ckung einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel umfasst, schützt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung das Gebäu­de vor wei­te­ren, häu­fig exis­ten­zi­el­len Natur­ge­fah­ren, die in bestimm­ten Regio­nen eine erheb­li­che Bedro­hung dar­stel­len können.

Wel­che Schä­den deckt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ab?

Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sichert das Gebäu­de gegen Natur­ka­ta­stro­phen und extre­me Wet­ter­ereig­nis­se ab, die in der Grund­de­ckung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten sind. Zu den abge­deck­ten Risi­ken gehören:

  1. Über­schwem­mung und Hoch­was­ser: Schä­den, die durch über die Ufer tre­ten­de Flüs­se, Seen oder durch Stark­re­gen ent­ste­hen, der zu einer Über­schwem­mung des Grund­stücks führt, sind durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgedeckt.
  2. Erd­be­ben: In Regio­nen, in denen Erd­be­ben ein Risi­ko dar­stel­len, bie­tet die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung Schutz gegen Schä­den, die durch Erschüt­te­run­gen und die Zer­stö­rung von Gebäu­de­struk­tu­ren ent­ste­hen können.
  3. Erd­rutsch und Erd­sen­kung: Erd­rut­sche oder Erd­ab­sen­kun­gen, die das Gebäu­de beschä­di­gen oder zum Ein­sturz brin­gen kön­nen, sind durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung eben­falls abgedeckt.
  4. Lawi­nen und Schnee­druck: Schä­den, die durch Lawi­nen oder die enor­me Last von Schnee auf dem Dach ent­ste­hen, wer­den durch die Ver­si­che­rung gedeckt. Schnee­druck kann zu schwe­ren Gebäu­de­schä­den füh­ren, ins­be­son­de­re in schnee­rei­chen Gebieten.
  5. Vul­kan­aus­brü­che: Zwar sind Vul­kan­aus­brü­che in Deutsch­land sel­ten, aber in eini­gen Regio­nen Euro­pas kann die­ses Risi­ko bestehen. Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bie­tet auch Schutz für sol­che Naturkatastrophen.
  6. Stark­re­gen und Rück­stau: Schä­den, die durch Stark­re­gen und den damit ver­bun­de­nen Rück­stau von Was­ser in das Gebäu­de ent­ste­hen, sind eben­falls durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgedeckt.

War­um ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung wichtig?

Die Risi­ken, die durch Natur­ka­ta­stro­phen ent­ste­hen, sind in den letz­ten Jah­ren auf­grund des Kli­ma­wan­dels gestie­gen. Immer häu­fi­ger kommt es zu extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen wie Stark­re­gen, Über­schwem­mun­gen und Hoch­was­ser, die erheb­li­che Schä­den an Gebäu­den ver­ur­sa­chen kön­nen. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ohne Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bie­tet in sol­chen Fäl­len kei­nen Schutz.

In Regio­nen, die als Risi­ko­ge­bie­te für Natur­ge­fah­ren gel­ten, wie bei­spiels­wei­se Hoch­was­ser­ge­bie­te oder erd­be­ben­ge­fähr­de­te Zonen, ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung fast uner­läss­lich. Aber auch in Gebie­ten, die bis­her nicht als beson­ders gefähr­det gal­ten, kann sich der Abschluss einer sol­chen Zusatz­ver­si­che­rung loh­nen, da Natur­ka­ta­stro­phen unvor­her­seh­bar sind und auch neue Gebie­te betref­fen können.

Wie wer­den die Kos­ten für die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung berechnet?

Die Kos­ten für die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung hän­gen stark von der Lage des Gebäu­des und den spe­zi­fi­schen Risi­ken in der Regi­on ab. Gebäu­de in Hoch­ri­si­ko­ge­bie­ten, wie zum Bei­spiel in der Nähe von Flüs­sen oder in Erd­be­ben­zo­nen, haben höhe­re Prä­mi­en, da das Scha­dens­ri­si­ko grö­ßer ist. Ver­si­che­rer bewer­ten das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al anhand soge­nann­ter ZÜRS-Zonen (Zonie­rungs­sys­tem für Über­schwem­mungs­ri­si­ko und Stark­re­gen), die eine Ein­stu­fung des Risi­kos vornehmen.

Zusätz­lich spie­len Fak­to­ren wie die Grö­ße des Gebäu­des, des­sen Bau­art und der gewünsch­te Deckungs­um­fang eine Rol­le bei der Berech­nung der Prämien.

Was ist nicht durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgedeckt?

Obwohl die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung umfas­sen­den Schutz vor Natur­ge­fah­ren bie­tet, gibt es eini­ge Scha­dens­ar­ten, die nicht abge­deckt sind. Dazu gehören:

  • Schä­den durch ste­hen­des Grund­was­ser: Die­se Schä­den fal­len nicht unter die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, da sie in der Regel als Instand­hal­tungs­pro­blem gelten.
  • Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen: Schä­den, die durch vor­sätz­li­ches Han­deln ent­ste­hen, sind eben­falls ausgeschlossen.
  • Schä­den durch man­geln­de Wartung: Wenn das Gebäu­de durch Ver­nach­läs­si­gung beschä­digt wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten nicht.

Fazit: Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als sinn­vol­le Ergänzung

Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist eine wert­vol­le Ergän­zung zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, ins­be­son­de­re in Regio­nen, die von Natur­ge­fah­ren bedroht sind. Sie bie­tet umfas­sen­den Schutz gegen extre­me Wet­ter­ereig­nis­se und Natur­ka­ta­stro­phen, die erheb­li­che Schä­den an einem Gebäu­de ver­ur­sa­chen kön­nen. Da die­se Risi­ken in den letz­ten Jah­ren zuge­nom­men haben, ist es sinn­voll, den Ver­si­che­rungs­schutz ent­spre­chend zu erwei­tern. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den bes­ten Tarif mit den pas­sen­den Zusatz­bau­stei­nen zu finden.

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