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Was ist eine erwei­ter­te Glie­derta­xe bei der Unfallversicherung?

Eine erwei­ter­te Glie­derta­xe in der Unfall­ver­si­che­rung beschreibt eine spe­zi­el­le Rege­lung, bei der die Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen für den Ver­lust oder die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gung bestimm­ter Kör­per­tei­le oder Sin­nes­or­ga­ne höher aus­fal­len als bei einer Stan­dard-Glie­derta­xe. Die Glie­derta­xe ist eine Tabel­le, die fest­legt, wel­cher Inva­li­di­täts­grad (in Pro­zent) bei der Beein­träch­ti­gung eines Kör­per­teils oder Sin­nes­or­gans ange­rech­net wird.


Unter­schie­de zwi­schen Stan­dard- und erwei­ter­ter Gliedertaxe

  • Stan­dard-Glie­derta­xe: Die Leis­tun­gen rich­ten sich nach einer fest­ge­leg­ten Tabel­le, die bei den meis­ten Ver­si­che­run­gen ähn­lich ist. Bei­spiels­wei­se wird der Ver­lust eines Armes mit 70 % Inva­li­di­täts­grad bewertet.
  • Erwei­ter­te Glie­derta­xe: Hier wird der Inva­li­di­täts­grad für bestimm­te Kör­per­tei­le oder Sin­nes­or­ga­ne höher ange­setzt. So kann der Ver­lust eines Arms statt mit 70 % mit bis zu 80 % oder mehr bewer­tet wer­den. Dies führt zu einer höhe­ren Aus­zah­lung bei Invalidität.

Vor­tei­le der erwei­ter­ten Gliedertaxe

  1. Höhe­re Ent­schä­di­gung: Ver­si­cher­te erhal­ten eine deut­lich höhe­re Aus­zah­lung im Ver­gleich zur Stan­dard-Glie­derta­xe, da der Inva­li­di­täts­grad für bestimm­te Ver­let­zun­gen über­durch­schnitt­lich ange­rech­net wird.
  2. Bes­se­re Absi­che­rung: Beson­ders bei schwe­ren Ver­let­zun­gen sorgt die erwei­ter­te Glie­derta­xe für eine umfas­sen­de­re finan­zi­el­le Unterstützung.
  3. Indi­vi­du­el­le Anpas­sung: Die erwei­ter­te Glie­derta­xe berück­sich­tigt die erhöh­te Bedeu­tung bestimm­ter Kör­per­tei­le, z. B. der Hän­de für hand­werk­li­che Berufe.

Bei­spiel für eine erwei­ter­te Gliedertaxe

Körperteil/Sinnesorgan Stan­dard-Glie­derta­xe Erwei­ter­te Gliedertaxe
Ver­lust eines Arms 70 % 80 %
Ver­lust eines Beins 60 % 70 %
Ver­lust eines Auges 50 % 60 %
Ver­lust eines Daumens 20 % 25 %

Ange­nom­men, Du hast eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro und ver­lierst durch einen Unfall ein Bein:

  • Stan­dard-Glie­derta­xe: 60 % von 100.000 Euro = 60.000 Euro Auszahlung
  • Erwei­ter­te Glie­derta­xe: 70 % von 100.000 Euro = 70.000 Euro Auszahlung

Für wen ist eine erwei­ter­te Glie­derta­xe sinnvoll?

  • Berufs­tä­ti­ge mit hohen kör­per­li­chen Anfor­de­run­gen: Beru­fe, die stark auf die Funk­ti­on von Glied­ma­ßen ange­wie­sen sind, wie Hand­wer­ker, pro­fi­tie­ren beson­ders von der höhe­ren Bewer­tung bestimm­ter Körperteile.
  • Sport­ler: Für Men­schen, die regel­mä­ßig sport­li­che Akti­vi­tä­ten betrei­ben, bie­tet die erwei­ter­te Glie­derta­xe bes­se­ren Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls.
  • Fami­li­en: Eltern kön­nen ihre Kin­der durch eine Unfall­ver­si­che­rung mit erwei­ter­ter Glie­derta­xe beson­ders gut absichern.

Fazit

Eine erwei­ter­te Glie­derta­xe in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung bie­tet einen höhe­ren finan­zi­el­len Schutz, indem sie die Inva­li­di­täts­gra­de für bestimm­te Ver­let­zun­gen über­durch­schnitt­lich ansetzt. Dadurch wird die Ent­schä­di­gungs­sum­me im Fal­le einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung deut­lich erhöht. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Dir, die bes­ten Tari­fe mit erwei­ter­ter Glie­derta­xe zu fin­den, die Dei­nen indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen entsprechen.

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