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Was ist eine erwei­ter­te Privathaftpflichtversicherung?

Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz und deckt Risi­ken ab, die über die stan­dard­mä­ßi­gen Leis­tun­gen einer nor­ma­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­aus­ge­hen. Wäh­rend die klas­si­sche Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den im pri­va­ten All­tag abdeckt, bie­tet die erwei­ter­te Vari­an­te spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne und Erwei­te­run­gen, die auf indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se und beson­de­re Lebens­um­stän­de zuge­schnit­ten sind. Hier sind die wich­tigs­ten Aspek­te einer erwei­ter­ten Privathaftpflichtversicherung:

1. Deckung für delikt­un­fä­hi­ge Kinder

  • Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Schä­den abde­cken, die durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (Kin­der unter 7 Jah­ren bzw. unter 10 Jah­ren im Stra­ßen­ver­kehr) ver­ur­sacht wer­den. Da die­se Kin­der per Gesetz nicht haft­bar gemacht wer­den kön­nen, greift eine nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht immer. Die erwei­ter­te Vari­an­te über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die trotz­dem begli­chen wer­den sol­len, um mög­li­che Kon­flik­te zu vermeiden.
  • Bei­spiel: Dein 5‑jähriges Kind beschä­digt beim Spie­len im Gar­ten die Fens­ter­schei­be eines Nach­barn. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te den Scha­den auch bei Delikt­un­fä­hig­keit des Kin­des übernehmen.

2. Gefäl­lig­keits­schä­den

  • In einer erwei­ter­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind häu­fig Gefäl­lig­keits­schä­den ent­hal­ten. Das sind Schä­den, die ent­ste­hen, wenn du jeman­dem bei einer unent­gelt­li­chen Hil­fe­leis­tung hilfst, z. B. beim Umzug oder Reno­vie­rungs­ar­bei­ten, und dabei ver­se­hent­lich etwas beschädigst.
  • Bei­spiel: Du hilfst einem Freund beim Umzug und lässt ver­se­hent­lich sei­nen Fern­se­her fal­len. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Scha­den, auch wenn du die Hil­fe­leis­tung frei­wil­lig und ohne Bezah­lung erbracht hast.

3. Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegenständen

  • Nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken in der Regel kei­ne Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den ab. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht kann jedoch genau die­se Schä­den mit­ver­si­chern, was beson­ders hilf­reich ist, wenn du oft Din­ge aus­leihst oder mietest.
  • Bei­spiel: Du leihst dir von einem Freund ein teu­res Werk­zeug, das du ver­se­hent­lich beschä­digst. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te den Scha­den übernehmen.

4. Miet­sach­schä­den

  • Vie­le erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten zusätz­li­chen Schutz für Miet­sach­schä­den. Das sind Schä­den, die du in einer gemie­te­ten Woh­nung oder einem gemie­te­ten Haus ver­ur­sachst. Stan­dard­ta­ri­fe decken oft nur die fes­ten Bestand­tei­le der Miet­woh­nung ab, aber eine erwei­ter­te Vari­an­te kann auch Schä­den an gemie­te­ten Möbeln oder ande­ren Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den abdecken.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst in dei­ner gemie­te­ten Woh­nung ver­se­hent­lich einen Was­ser­scha­den, der die Wän­de und den Boden­be­lag betrifft. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te die­sen Scha­den übernehmen.

5. For­de­rungs­aus­fall­de­ckung

  • Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist ein zusätz­li­cher Schutz, der in vie­len erwei­ter­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten ist. Sie greift, wenn du selbst von einer ande­ren Per­son geschä­digt wirst, die kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat und nicht zah­len kann. In die­sem Fall über­nimmt dei­ne eige­ne Ver­si­che­rung die Entschädigung.
  • Bei­spiel: Du wirst von einer unver­si­cher­ten Per­son beim Fahr­rad­fah­ren ver­letzt und die­se Per­son kann den Scha­den nicht beglei­chen. Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner erwei­ter­ten Pri­vat­haft­pflicht wür­de in die­sem Fall ein­sprin­gen und die Kos­ten übernehmen.

6. Schlüs­sel­ver­lust

  • Vie­le erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten Schutz bei Schlüs­sel­ver­lust an. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung die Kos­ten über­nimmt, wenn du frem­de Schlüs­sel ver­lierst, z. B. zu einer Miet­woh­nung oder zu dei­nem Arbeits­platz. Die Kos­ten für den Aus­tausch der Schließ­an­la­ge kön­nen sehr hoch sein, wes­halb die­ser Bau­stein oft sinn­voll ist.
  • Bei­spiel: Du ver­lierst den Schlüs­sel zu dei­ner Miet­woh­nung und die gesam­te Schließ­an­la­ge muss aus­ge­tauscht wer­den. Die erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Austausch.

7. Inter­net­schä­den und digi­ta­le Risiken

  • In der moder­nen Welt bie­ten eini­ge erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen auch Schutz vor Inter­net­schä­den oder digi­ta­len Risi­ken an. Das betrifft bei­spiels­wei­se Schä­den durch Iden­ti­täts­dieb­stahl, Cyber-Mob­bing oder unbe­ab­sich­tig­te Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen.
  • Bei­spiel: Du wirst Opfer eines Iden­ti­täts­dieb­stahls, bei dem dei­ne per­sön­li­chen Daten miss­braucht wer­den. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann dir hel­fen, den finan­zi­el­len Scha­den zu minimieren.

8. Deckung im Ausland

  • Vie­le erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten einen welt­wei­ten Schutz an, der über län­ge­re Zeit­räu­me im Aus­land gül­tig ist. Wäh­rend Stan­dard­ta­ri­fe oft nur für kurz­fris­ti­ge Rei­sen gül­tig sind, kann die erwei­ter­te Ver­si­che­rung für län­ge­re Auf­ent­hal­te oder sogar für Aus­lands­auf­ent­hal­te von meh­re­ren Jah­ren Schutz bieten.
  • Bei­spiel: Du ziehst für ein Jahr ins Aus­land und möch­test auch dort durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert sein. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet dir die­sen Schutz.

9. Ver­si­che­rung für beson­de­re Hob­bys oder Tätigkeiten

  • Eini­ge erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zi­fi­schen Schutz für beson­de­re Hob­bys oder Tätig­kei­ten, die in nor­ma­len Tari­fen nicht abge­deckt sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Was­ser­sport­ar­ten, Droh­nen­flü­ge oder bestimm­te Extrem­sport­ar­ten.
  • Bei­spiel: Du betreibst als Hob­by Droh­nen­flü­ge und möch­test dich gegen Schä­den absi­chern, die durch dei­ne Droh­ne ver­ur­sacht wer­den. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te die­sen Schutz bieten.

Fazit

Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­che Bau­stei­ne, die über die Grund­de­ckung einer nor­ma­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­aus­ge­hen. Die­se Erwei­te­run­gen kön­nen beson­ders sinn­voll sein, wenn du zusätz­li­che Risi­ken wie Schä­den durch Kin­der, Gefäl­lig­keits­schä­den, Schlüs­sel­ver­lust oder Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den absi­chern möch­test. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, die pas­sen­de erwei­ter­te Absi­che­rung für dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu finden.

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