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Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist eine wich­ti­ge Zusatz­leis­tung in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die dich schützt, wenn du selbst durch einen Drit­ten geschä­digt wirst und der Ver­ur­sa­cher weder ver­si­chert ist noch die finan­zi­el­len Mit­tel hat, den Scha­den zu beglei­chen. In die­sem Fall über­nimmt dei­ne eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Scha­den, wenn du Anspruch auf Scha­dens­er­satz hast, aber den Betrag nicht von dem Schä­di­ger ein­for­dern kannst.

Funk­ti­ons­wei­se der Forderungsausfalldeckung

Nor­ma­ler­wei­se haf­tet der Ver­ur­sa­cher eines Scha­dens für die ent­stan­de­nen Kos­ten. Wenn der Ver­ur­sa­cher jedoch kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat und auch finan­zi­ell nicht in der Lage ist, den Scha­den zu beglei­chen (d. h., er ist zah­lungs­un­fä­hig), greift die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner eige­nen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie zahlt den Scha­den, den du recht­lich vom Ver­ur­sa­cher ein­for­dern könntest.

Bei­spiel: Du wirst auf der Stra­ße von einem unver­si­cher­ten Rad­fah­rer ange­fah­ren und ver­letzt. Da der Rad­fah­rer weder eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat noch genug Geld, um die Behand­lungs­kos­ten und das Schmer­zens­geld zu bezah­len, tritt dei­ne eige­ne Ver­si­che­rung ein und über­nimmt die­se Kosten.

Vor­aus­set­zun­gen für die Forderungsausfalldeckung

Damit die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  1. Rechts­kräf­ti­ger Scha­dens­er­satz­an­spruch: Du musst recht­lich nach­wei­sen, dass dir Scha­dens­er­satz zusteht. In der Regel bedeu­tet das, dass du ein Urteil oder einen voll­streck­ba­ren Titel gegen den Schä­di­ger hast, der jedoch zah­lungs­un­fä­hig ist.
  2. Nach­weis der Zah­lungs­un­fä­hig­keit: Es muss ein­deu­tig belegt wer­den, dass der Ver­ur­sa­cher des Scha­dens den Scha­dens­er­satz nicht leis­ten kann. Dies kann durch einen erfolg­lo­sen Voll­stre­ckungs­ver­such oder ein Insol­venz­ver­fah­ren geschehen.
  3. Min­dest­scha­den­hö­he: Eini­ge Ver­si­che­rer set­zen eine Min­dest­scha­den­hö­he vor­aus, damit die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift. Dies ist von Anbie­ter zu Anbie­ter unter­schied­lich, liegt jedoch häu­fig bei 1.000 bis 2.500 Euro.
  4. Scha­den darf nicht vor­sätz­lich ver­ur­sacht wor­den sein: Schä­den, die vor­sätz­lich vom Schä­di­ger ver­ur­sacht wur­den, sind in der Regel von der For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ausgeschlossen.

Vor­tei­le der Forderungsausfalldeckung

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung bie­tet dir einen zusätz­li­chen Schutz, da sie sicher­stellt, dass du nicht auf den Kos­ten sit­zen bleibst, wenn der Ver­ur­sa­cher eines Scha­dens nicht in der Lage ist, für den Scha­den aufzukommen.

  • Schutz vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten: Du bist auch dann abge­si­chert, wenn der Schä­di­ger nicht zah­len kann.
  • Umfas­sen­der Schutz durch dei­ne eige­ne Ver­si­che­rung: Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift auch, wenn du der Geschä­dig­te bist, was nor­ma­ler­wei­se nicht der Fall ist.
  • Rechts­si­cher­heit: Du musst nicht auf eine lang­wie­ri­ge und mög­li­cher­wei­se erfolg­lo­se Kla­ge gegen einen zah­lungs­un­fä­hi­gen Schä­di­ger hoffen.

Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Ein­schrän­kun­gen bei der For­de­rungs­aus­fall­de­ckung:

  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Wenn der Scha­den vor­sätz­lich durch den Ver­ur­sa­cher her­bei­ge­führt wur­de, greift die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung nicht.
  • Klei­ne­re Schä­den: Schä­den unter­halb einer bestimm­ten Min­dest­hö­he (z. B. 1.000 Euro) sind oft nicht abgedeckt.
  • Eigen­ver­schul­den: Wenn du selbst mit­schul­dig am Scha­den bist oder dich grob fahr­läs­sig ver­hal­ten hast, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung redu­zie­ren oder verweigern.

Fazit

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist eine sinn­vol­le Erwei­te­rung der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, da sie dich schützt, wenn du selbst durch eine unver­si­cher­te oder zah­lungs­un­fä­hi­ge Per­son geschä­digt wirst. Die­se Deckung sorgt dafür, dass du nicht auf den Kos­ten sit­zen bleibst, wenn dir ein Scha­dens­er­satz zusteht, der Schä­di­ger aber nicht zah­len kann. Es ist rat­sam, bei der Wahl dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf die­se Opti­on zu ach­ten. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir dabei, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung beinhaltet.

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