Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung ist eine wichtige Zusatzleistung in der Privathaftpflichtversicherung, die dich schützt, wenn du selbst durch einen Dritten geschädigt wirst und der Verursacher weder versichert ist noch die finanziellen Mittel hat, den Schaden zu begleichen. In diesem Fall übernimmt deine eigene Privathaftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden, wenn du Anspruch auf Schadensersatz hast, aber den Betrag nicht von dem Schädiger einfordern kannst.
Funktionsweise der Forderungsausfalldeckung
Normalerweise haftet der Verursacher eines Schadens für die entstandenen Kosten. Wenn der Verursacher jedoch keine Haftpflichtversicherung hat und auch finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen (d. h., er ist zahlungsunfähig), greift die Forderungsausfalldeckung deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung. Sie zahlt den Schaden, den du rechtlich vom Verursacher einfordern könntest.
Beispiel: Du wirst auf der Straße von einem unversicherten Radfahrer angefahren und verletzt. Da der Radfahrer weder eine Haftpflichtversicherung hat noch genug Geld, um die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld zu bezahlen, tritt deine eigene Versicherung ein und übernimmt diese Kosten.
Voraussetzungen für die Forderungsausfalldeckung
Damit die Forderungsausfalldeckung greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Rechtskräftiger Schadensersatzanspruch: Du musst rechtlich nachweisen, dass dir Schadensersatz zusteht. In der Regel bedeutet das, dass du ein Urteil oder einen vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger hast, der jedoch zahlungsunfähig ist.
- Nachweis der Zahlungsunfähigkeit: Es muss eindeutig belegt werden, dass der Verursacher des Schadens den Schadensersatz nicht leisten kann. Dies kann durch einen erfolglosen Vollstreckungsversuch oder ein Insolvenzverfahren geschehen.
- Mindestschadenhöhe: Einige Versicherer setzen eine Mindestschadenhöhe voraus, damit die Forderungsausfalldeckung greift. Dies ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, liegt jedoch häufig bei 1.000 bis 2.500 Euro.
- Schaden darf nicht vorsätzlich verursacht worden sein: Schäden, die vorsätzlich vom Schädiger verursacht wurden, sind in der Regel von der Forderungsausfalldeckung ausgeschlossen.
Vorteile der Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung bietet dir einen zusätzlichen Schutz, da sie sicherstellt, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, wenn der Verursacher eines Schadens nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.
- Schutz vor finanziellen Verlusten: Du bist auch dann abgesichert, wenn der Schädiger nicht zahlen kann.
- Umfassender Schutz durch deine eigene Versicherung: Deine Privathaftpflichtversicherung greift auch, wenn du der Geschädigte bist, was normalerweise nicht der Fall ist.
- Rechtssicherheit: Du musst nicht auf eine langwierige und möglicherweise erfolglose Klage gegen einen zahlungsunfähigen Schädiger hoffen.
Was ist nicht abgedeckt?
Es gibt einige Einschränkungen bei der Forderungsausfalldeckung:
- Vorsätzliche Schäden: Wenn der Schaden vorsätzlich durch den Verursacher herbeigeführt wurde, greift die Forderungsausfalldeckung nicht.
- Kleinere Schäden: Schäden unterhalb einer bestimmten Mindesthöhe (z. B. 1.000 Euro) sind oft nicht abgedeckt.
- Eigenverschulden: Wenn du selbst mitschuldig am Schaden bist oder dich grob fahrlässig verhalten hast, kann die Versicherung die Leistung reduzieren oder verweigern.
Fazit
Die Forderungsausfalldeckung ist eine sinnvolle Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung, da sie dich schützt, wenn du selbst durch eine unversicherte oder zahlungsunfähige Person geschädigt wirst. Diese Deckung sorgt dafür, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, wenn dir ein Schadensersatz zusteht, der Schädiger aber nicht zahlen kann. Es ist ratsam, bei der Wahl deiner Privathaftpflichtversicherung auf diese Option zu achten. Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen hilft dir dabei, den passenden Tarif zu finden, der die Forderungsausfalldeckung beinhaltet.