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Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Forderungsausfalldeckung ist ein Zusatzbaustein der Privathaftpflichtversicherung, der Sie schützt, wenn ein Schadensverursacher keine Versicherung hat oder zahlungsunfähig ist. In solchen Fällen springt Ihre Versicherung ein und ersetzt den Schaden – eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz, die sonst zu erheblichen finanziellen Belastungen führt.

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist ein Zusatz­bau­stein der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, der Sie schützt, wenn ein Scha­dens­ver­ur­sa­cher kei­ne Ver­si­che­rung hat oder zah­lungs­un­fä­hig ist. In sol­chen Fäl­len springt Ihre Ver­si­che­rung ein und ersetzt den Scha­den – eine wich­ti­ge Lücke im Ver­si­che­rungs­schutz, die sonst zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen führt.

Wie die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung funktioniert

Ohne die­se Zusatz­de­ckung haben Sie kei­nen Ver­si­che­rungs­an­spruch, wenn der Scha­dens­ver­ur­sa­cher weder ver­si­chert noch zah­lungs­fä­hig ist. Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung schließt die­se Ver­sor­gungs­lü­cke: Ihre Ver­si­che­rung tritt stell­ver­tre­tend ein und regu­liert den doku­men­tier­ten Scha­den bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung ist, dass Sie den Ver­ur­sa­cher kon­kret iden­ti­fi­zie­ren kön­nen und einen berech­tig­ten Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen ihn nach­wei­sen. Die Ver­si­che­rung prüft dann sys­te­ma­tisch die Zah­lungs­un­fä­hig­keit – bei­spiels­wei­se durch Insol­venz­ver­fah­ren, Kre­dit­aus­kunftei­en oder Ver­mö­gens­ab­fra­gen. Erst danach erfolgt die Leistung.

Typi­sche Scha­den­fäl­le aus der Praxis

  • Nach­bar beschä­digt Ihren Zaun, die Haus­fas­sa­de oder das Gar­ten­tor – besitzt aber kei­ne Privathaftpflicht
  • Mie­ter oder Besu­cher ver­ur­sacht Was­ser­scha­den durch man­gel­haft gewar­te­te Anla­ge und ist insolvent
  • Bekann­ter zer­stört Ihre Ein­rich­tung oder Elek­tro­nik und ver­fügt über kei­ne Versicherung
  • Hand­wer­ker im Pri­vat­haus­halt ver­ur­sacht Scha­den und sein Unter­neh­men ist insolvent
  • Kind eines Freun­des beschä­digt Ihre Möbel oder Gegenstände

Wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen und Leistungsgrenzen

Die Deckung funk­tio­niert nur bei iden­ti­fi­zier­ten Ver­ur­sa­chern – unbe­kann­te Flüch­ti­ge oder anony­me Scha­denser­re­ger sind aus­ge­schlos­sen. Übli­cher­wei­se sind rei­ne Sach­schä­den abge­deckt, wäh­rend Per­so­nen­schä­den und rei­ne Ver­mö­gens­schä­den meist aus­ge­nom­men sind. Vie­le Tari­fe zah­len nur fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den – vor­sätz­li­che Beschä­di­gun­gen wer­den abge­lehnt. Selbst­ver­ur­sach­te Schä­den sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Die meis­ten Ver­si­che­rer begren­zen die Leis­tung auf 10–15 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den pro Schadenereignis.

Kos­ten und Ver­füg­bar­keit 2026

Der Zusatz­bau­stein kos­tet ca. 20–50 Euro jähr­lich je nach Ver­si­che­rer und gewähl­ter Deckungs­sum­me. Man­che Pre­mi­um-Tari­fe inte­grie­ren die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung bereits als Stan­dard­leis­tung, bei ande­ren bleibt sie optio­nal. Ein Ver­gleich lohnt sich, da die Bedin­gun­gen und Leis­tungs­gren­zen erheb­lich zwi­schen den Anbie­tern variieren.

Prak­ti­sche Check­lis­te für den Schadensfall

  • Prü­fen Sie sofort, ob Ihre aktu­el­le Pri­vat­haft­pflicht die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung enthält
  • Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den unmit­tel­bar mit Fotos, Vide­os und Zeugenaussagen
  • Iden­ti­fi­zie­ren Sie den Ver­ur­sa­cher kon­kret und sam­meln Sie alle per­sön­li­chen Daten
  • Mel­den Sie den Scha­dens­fall Ihrer Ver­si­che­rung ohne zeit­li­che Verzögerung
  • Beschaf­fen Sie Nach­wei­se der Zah­lungs­un­fä­hig­keit (Insol­venz­re­gis­ter, Kon­to­pfän­dung, Schuldnerberatung)
  • For­dern Sie schrift­li­che Bestä­ti­gung vom Ver­ur­sa­cher über feh­len­de Ver­si­che­rung an
  • Bewah­ren Sie alle Kor­re­spon­den­zen und Bele­ge bis zur Scha­dens­re­gu­lie­rung auf
  • Klä­ren Sie Aus­schlüs­se für Ver­mie­tungs­schä­den oder Neben­ge­bäu­de vor Vertragsabschluss
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