Suche

Was ist eine Gefälligkeitsschadenversicherung?

Eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Erwei­te­rung oder Absi­che­rung inner­halb der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Schä­den abdeckt, die bei Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen ent­ste­hen. Gefäl­lig­keits­schä­den tre­ten auf, wenn du einem Freund, Ver­wand­ten oder Nach­barn einen unent­gelt­li­chen Gefal­len tust, wie zum Bei­spiel beim Umzug hel­fen, und dabei ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sachst. Ohne die­se spe­zi­el­le Absi­che­rung wür­de ein sol­cher Scha­den mög­li­cher­wei­se nicht von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, weil er oft als Gefäl­lig­keit und nicht als recht­lich haft­ba­rer Vor­gang ange­se­hen wird. Hier sind die wich­tigs­ten Details zur Gefälligkeitsschadenversicherung:

1. Was sind Gefälligkeitshandlungen?

  • Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen sind unent­gelt­li­che Hil­fe­leis­tun­gen, die du jeman­dem erbringst, ohne dass dafür eine ver­trag­li­che oder recht­li­che Ver­pflich­tung besteht. Bei­spie­le für typi­sche Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen sind: 
    • Hil­fe beim Umzug eines Freundes
    • Unter­stüt­zung bei klei­nen Repa­ra­tu­ren im Haus­halt eines Bekannten
    • Das Pfle­gen des Gar­tens oder das Rasen­mä­hen für den Nach­barn wäh­rend sei­nes Urlaubs
  • Bei­spiel: Du hilfst einem Freund beim Umzug und lässt ver­se­hent­lich sei­nen Fern­se­her fal­len. Die­ser Scha­den könn­te als Gefäl­lig­keits­scha­den gelten.

2. War­um sind Gefäl­lig­keits­schä­den oft nicht gedeckt?

  • Bei Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen geht man oft davon aus, dass der Hel­fer nicht haft­bar ist, da es sich um eine freund­schaft­li­che Hil­fe han­delt und kei­ne recht­li­che Ver­pflich­tung besteht. Daher sind sol­che Schä­den in vie­len Stan­dard-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nicht auto­ma­tisch abge­deckt, da sie als Gefäl­lig­keit ange­se­hen wer­den, bei der der Geschä­dig­te nor­ma­ler­wei­se kei­ne Ansprü­che stellt.
  • Ohne eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung oder eine ent­spre­chen­de Klau­sel im Ver­si­che­rungs­ver­trag müss­test du den Scha­den im schlimms­ten Fall selbst zah­len, wenn es kei­nen Anspruch auf Scha­den­er­satz gibt.

3. Was deckt die Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung ab?

  • Eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung inner­halb der Pri­vat­haft­pflicht deckt Schä­den, die wäh­rend sol­cher Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen ver­ur­sacht wer­den. Sie tritt ein, wenn der Hel­fer oder der Geschä­dig­te den Scha­den mel­den möch­te, auch wenn der Hel­fer recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den könnte.
  • Bei­spiel: Wenn du bei einem Umzug hilfst und beim Tra­gen eines Schranks ver­se­hent­lich die Wand beschä­digst oder das Möbel­stück fal­len lässt, wür­de die Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz übernehmen.

4. Typi­sche Sze­na­ri­en für Gefälligkeitsschäden

  • Umzugs­hil­fe: Einer der häu­figs­ten Fäl­le für Gefäl­lig­keits­schä­den tritt bei Umzü­gen auf, wenn Hel­fer unent­gelt­lich dabei unter­stüt­zen, Möbel oder Kis­ten zu tra­gen, und dabei ver­se­hent­lich Schä­den ver­ur­sa­chen, wie z. B. das Fal­len­las­sen eines Möbel­stücks oder das Ver­krat­zen von Türen und Wänden.
  • Haus­halts­hil­fe: Wenn du einem Freund hilfst, Möbel zu mon­tie­ren oder bei Reno­vie­rungs­ar­bei­ten unter­stützt und dabei ver­se­hent­lich das Eigen­tum des Freun­des beschä­digst, han­delt es sich um einen Gefälligkeitsschaden.
  • Nach­bar­schafts­hil­fe: Wenn du dem Nach­barn wäh­rend sei­nes Urlaubs hilfst und dabei ver­se­hent­lich den Rasen­mä­her beschä­digst oder einen Scha­den am Haus ver­ur­sachst, wird dies eben­falls als Gefäl­lig­keits­scha­den gewertet.

5. Wie wird die Haf­tung bei Gefäl­lig­keits­schä­den geregelt?

  • Ohne eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung wird oft davon aus­ge­gan­gen, dass der Hel­fer nicht haft­bar ist, weil es sich um eine freund­schaft­li­che oder nach­bar­schaft­li­che Hil­fe­leis­tung han­delt. Das bedeu­tet, dass der Geschä­dig­te nor­ma­ler­wei­se auf den Kos­ten sit­zen bleibt, da er kei­nen recht­li­chen Anspruch auf Scha­den­er­satz gel­tend machen kann.
  • Mit einer Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung wird die Haf­tung des Hel­fers jedoch erwei­tert, sodass der Geschä­dig­te den Scha­den ersetzt bekommt, auch wenn er ihn sonst mög­li­cher­wei­se nicht ein­for­dern würde.

6. Vor­tei­le einer Gefälligkeitsschadenversicherung

  • Finan­zi­el­ler Schutz: Sie bie­tet dem Hel­fer einen finan­zi­el­len Schutz, da er nicht für Schä­den auf­kom­men muss, die er unab­sicht­lich wäh­rend einer Gefäl­lig­keits­hand­lung ver­ur­sacht hat.
  • Kein Streit zwi­schen Freun­den: Oft führt ein Gefäl­lig­keits­scha­den zu Unan­nehm­lich­kei­ten oder Streit zwi­schen Freun­den oder Nach­barn, wenn die Fra­ge auf­kommt, wer den Scha­den bezah­len soll. Mit einer Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung wird die­se Situa­ti­on ent­schärft, da die Ver­si­che­rung den Scha­den übernimmt.
  • Schnel­le Scha­den­re­gu­lie­rung: Da die Ver­si­che­rung ein­springt, müs­sen kei­ne pri­va­te Abspra­chen getrof­fen wer­den, wer für den Scha­den auf­kommt, und die Repa­ra­tur oder der Ersatz kann schnel­ler erfolgen.

7. Ein­schrän­kun­gen der Gefälligkeitsschadenversicherung

  • Es kann Decke­lun­gen oder Ober­gren­zen für Gefäl­lig­keits­schä­den geben. Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten z. B. eine Deckung von bis zu 5.000 Euro pro Gefäl­lig­keits­scha­den an. Es ist wich­tig, die genaue Deckungs­sum­me in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu überprüfen.
  • In man­chen Fäl­len kann eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart sein, die du im Scha­den­fall selbst tra­gen musst.
  • Bei­spiel: Wenn du einen teu­ren Gegen­stand beim Umzug beschä­digst, über­prü­fe, ob die Deckungs­sum­me der Ver­si­che­rung aus­reicht, um den vol­len Scha­den zu regulieren.

8. Wie kannst du eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung abschließen?

  • Vie­le moder­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung als inte­grier­ten Bestand­teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes an. Wenn du eine sol­che Absi­che­rung benö­tigst, soll­test du dei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen oder dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­spre­chend anpassen.
  • Tipp: Bei einem Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kannst du gezielt nach Tari­fen suchen, die eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung einschließen.

Fazit

Eine Gefäl­lig­keits­scha­den­ver­si­che­rung ist eine wert­vol­le Erwei­te­rung der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für Schä­den ein­springt, die wäh­rend unent­gelt­li­cher Hil­fe­leis­tun­gen ver­ur­sacht wer­den. Sie schützt sowohl den Hel­fer als auch den Geschä­dig­ten vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen und hilft, Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den. Ins­be­son­de­re bei Umzü­gen, Nach­bar­schafts­hil­fe und ande­ren freund­schaft­li­chen Gefäl­lig­kei­ten ist die­se Absi­che­rung nütz­lich. Wenn du regel­mä­ßig sol­che Hil­fe­leis­tun­gen erbringst, soll­test du sicher­stel­len, dass dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung Gefäl­lig­keits­schä­den abdeckt, oder eine ent­spre­chen­de Erwei­te­rung in Erwä­gung zie­hen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen