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Was ist eine Gewerberechtsschutzversicherung?

Was ist eine Gewerberechtsschutzversicherung?

Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Art der Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die Unter­neh­men, Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern hilft, sich gegen recht­li­che Risi­ken im Rah­men ihrer geschäft­li­chen Tätig­keit abzu­si­chern. Sie über­nimmt die Kos­ten für Rechts­strei­tig­kei­ten, die im Zusam­men­hang mit der Aus­übung des Gewer­bes ste­hen, und bie­tet Schutz vor den finan­zi­el­len Belas­tun­gen, die durch Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren, Gut­ach­ten und wei­te­re recht­li­che Aus­ga­ben entstehen.

1. Zweck und Nut­zen der Gewerberechtsschutzversicherung

Der Zweck der Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung besteht dar­in, Unter­neh­men vor den hohen Kos­ten zu schüt­zen, die bei Rechts­strei­tig­kei­ten ent­ste­hen kön­nen. Im Geschäfts­all­tag ist es oft unver­meid­lich, dass Unter­neh­men in recht­li­che Kon­flik­te gera­ten – sei es mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Mit­ar­bei­tern oder Behör­den. Ohne Ver­si­che­rung kann ein Rechts­streit sehr kost­spie­lig wer­den, ins­be­son­de­re wenn er über meh­re­re Instan­zen geht. Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die­se Kos­ten ab und ermög­licht es dem Unter­neh­men, sich auf sein Kern­ge­schäft zu kon­zen­trie­ren, ohne recht­li­che Risi­ken befürch­ten zu müssen.

Vor­tei­le:

  • Kos­ten­über­nah­me: Anwalts­ho­no­ra­re, Gerichts­kos­ten, Gut­ach­ten und Zeu­gen­kos­ten wer­den von der Ver­si­che­rung getragen.
  • Absi­che­rung bei Rechts­ri­si­ken: Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen recht­li­cher Kon­flik­te im geschäft­li­chen Umfeld.
  • Rechts­si­cher­heit: Die Ver­si­che­rung bie­tet in vie­len Fäl­len auch kos­ten­lo­se oder ver­güns­tig­te Rechts­be­ra­tung, um Strei­tig­kei­ten früh­zei­tig zu klären.

2. Wel­che Rechts­be­rei­che deckt die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab?

Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt in der Regel meh­re­re Rechts­be­rei­che ab, die für Unter­neh­men von beson­de­rer Bedeu­tung sind. Je nach Anbie­ter und Tarif kön­nen die­se abge­deck­ten Rechts­be­rei­che vari­ie­ren, doch die wich­tigs­ten Berei­che sind in den meis­ten Poli­cen enthalten.

Wich­ti­ge Rechtsbereiche:

  • Ver­trags­recht: Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern über Lie­fe­run­gen, Dienst­leis­tun­gen oder Zahlungen.
  • Arbeits­recht: Absi­che­rung bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten, z.B. bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Strei­tig­kei­ten über Arbeits­ver­trä­ge und Gehälter.
  • Miet­recht: Schutz bei Kon­flik­ten um Gewer­be­miet­ver­trä­ge, z.B. über Miet­zah­lun­gen oder Renovierungspflichten.
  • Steu­er­recht: Unter­stüt­zung bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt, ins­be­son­de­re nach Betriebs­prü­fun­gen oder bei Ein­sprü­chen gegen Steuerbescheide.
  • Straf­recht: Schutz bei straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen gegen das Unter­neh­men oder sei­ne Füh­rungs­kräf­te, z.B. bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Geset­ze (z.B. Arbeits­schutz, Umweltschutz).
  • Scha­den­er­satz­recht: Abwehr unbe­rech­tig­ter Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen oder Gel­tend­ma­chung eige­ner Ansprü­che gegen­über Dritten.
  • Ver­wal­tungs­recht: Schutz bei Kon­flik­ten mit Behör­den, z.B. bei Geneh­mi­gun­gen, Auf­la­gen oder Prüfungen.

3. Wann greift die Gewerberechtsschutzversicherung?

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift immer dann, wenn das Unter­neh­men in eine recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung gerät, die in einen der ver­si­cher­ten Rechts­be­rei­che fällt. Dabei kann es sich um Fäl­le han­deln, in denen das Unter­neh­men selbst Ansprü­che gel­tend machen möch­te (z.B. offe­ne For­de­run­gen ein­trei­ben) oder sich gegen Ansprü­che Drit­ter zur Wehr set­zen muss (z.B. Schadensersatzforderungen).

Bei­spie­le:

  • Ver­trags­strei­tig­kei­ten: Ein Lie­fe­rant lie­fert feh­ler­haf­te Ware, und das Unter­neh­men for­dert eine Nach­bes­se­rung oder Schadensersatz.
  • Arbeits­recht­li­che Kon­flik­te: Ein Mit­ar­bei­ter klagt gegen sei­ne Kün­di­gung, und das Unter­neh­men muss sich vor dem Arbeits­ge­richt verteidigen.
  • Steu­er­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Das Finanz­amt for­dert nach einer Betriebs­prü­fung eine Nach­zah­lung, gegen die das Unter­neh­men Ein­spruch einlegt.
  • Straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen: Das Unter­neh­men wird wegen eines fahr­läs­si­gen Ver­sto­ßes gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten angeklagt.

4. Kos­ten, die die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Anwalts­kos­ten, Gerichts­kos­ten, Sach­ver­stän­di­gen- und Gut­ach­ter­kos­ten sowie in vie­len Fäl­len auch die Kos­ten für eine Media­ti­on. Die Media­ti­on ist eine Metho­de zur außer­ge­richt­li­chen Streit­bei­le­gung, bei der ver­sucht wird, den Kon­flikt ohne Gerichts­ver­fah­ren zu lösen.

Typi­sche Kos­ten, die über­nom­men werden:

  • Anwalts­kos­ten: Je nach Streit­wert und Umfang des Ver­fah­rens kön­nen Anwalts­kos­ten erheb­lich sein.
  • Gerichts­kos­ten: Die­se kön­nen sich schnell sum­mie­ren, ins­be­son­de­re wenn das Ver­fah­ren über meh­re­re Instan­zen geht.
  • Gut­ach­ten und Sach­ver­stän­di­ge: Bei kom­ple­xen Strei­tig­kei­ten sind häu­fig teu­re Gut­ach­ten erforderlich.
  • Media­ti­ons­kos­ten: Wenn der Streit außer­ge­richt­lich bei­gelegt wer­den kann, über­nimmt die Ver­si­che­rung oft die Kos­ten für eine Mediation.

5. Wel­che Kos­ten und Tari­fe gibt es bei der Gewerberechtsschutzversicherung?

Die Kos­ten einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter die Grö­ße des Unter­neh­mens, die Bran­che, die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung und der gewünsch­te Deckungs­um­fang. Klei­ne­re Unter­neh­men kön­nen mit Prä­mi­en ab etwa 300 bis 1.500 Euro pro Jahr rech­nen, wäh­rend grö­ße­re Unter­neh­men je nach Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes bis zu 5.000 Euro pro Jahr zah­len können.

Fak­to­ren, die die Kos­ten beeinflussen:

  • Unter­neh­mens­grö­ße: Unter­neh­men mit vie­len Mit­ar­bei­tern und höhe­rem Umsatz haben ein höhe­res Risi­ko und zah­len höhe­re Prämien.
  • Bran­che: Bestimm­te Bran­chen, wie das Bau­ge­wer­be oder die Indus­trie, haben ein höhe­res recht­li­ches Risi­ko und zah­len in der Regel höhe­re Prämien.
  • Deckungs­um­fang: Ein Tarif, der nur bestimm­te Rechts­be­rei­che abdeckt, ist güns­ti­ger als ein Tarif, der umfas­sen­den Schutz in vie­len Berei­chen bietet.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen sen­ken die Prä­mi­en, bedeu­ten aber höhe­re Eigen­kos­ten im Schadensfall.

6. Wich­ti­ge Aus­schlüs­se bei der Gewerberechtsschutzversicherung

Wie bei jeder Ver­si­che­rung gibt es auch bei der Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung Aus­schlüs­se, also Rechts­be­rei­che oder Fäl­le, die nicht ver­si­chert sind. Die­se Aus­schlüs­se kön­nen je nach Tarif vari­ie­ren, aber eini­ge typi­sche Aus­schlüs­se sind:

  • Vor­sätz­li­che Rechts­ver­stö­ße: Fäl­le, in denen das Unter­neh­men vor­sätz­lich gegen das Gesetz ver­stößt, sind nicht abgedeckt.
  • Bereits lau­fen­de Rechts­strei­tig­kei­ten: Strei­tig­kei­ten, die bereits vor Abschluss der Ver­si­che­rung begon­nen haben, wer­den nicht übernommen.
  • Spe­zi­el­le Rechts­be­rei­che: Man­che Ver­si­che­run­gen schlie­ßen bestimm­te Rechts­be­rei­che aus, wie z.B. Patent­recht oder Wettbewerbsrecht.

7. Für wen ist die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung sinnvoll?

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und klei­ne bis mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU), die regel­mä­ßig mit recht­li­chen Risi­ken kon­fron­tiert sind. Je grö­ßer das Unter­neh­men und je kom­ple­xer die Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten, des­to höher ist das Risi­ko, in Rechts­strei­tig­kei­ten ver­wi­ckelt zu wer­den. Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet hier eine wich­ti­ge Absicherung.

Typi­sche Zielgruppen:

  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler: Ins­be­son­de­re für Dienst­leis­ter, Bera­ter und Krea­ti­ve, die oft auf ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen ange­wie­sen sind, bie­tet die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung Schutz bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den und Auftraggebern.
  • Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men: KMUs mit Mit­ar­bei­tern sind häu­fig in arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­wi­ckelt, z.B. bei Kün­di­gun­gen oder Gehaltsforderungen.
  • Unter­neh­men mit Miet­ver­trä­gen: Gewer­be­trei­ben­de, die Büro­räu­me oder Pro­duk­ti­ons­flä­chen mie­ten, pro­fi­tie­ren vom Mietrechtsschutz.

Fazit: Was ist eine Gewerberechtsschutzversicherung?

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Rechts­strei­tig­kei­ten schützt. Sie deckt alle wesent­li­chen Rechts­be­rei­che ab, die im Rah­men der geschäft­li­chen Tätig­keit rele­vant sind, und über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Gut­ach­ten. Damit bie­tet sie Rechts­si­cher­heit und hilft Unter­neh­men, sich auf ihr Kern­ge­schäft zu kon­zen­trie­ren, ohne das Risi­ko unvor­her­seh­ba­rer Rechtskosten.

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