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Was ist eine Glasversicherung?

Die Glas­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den durch ver­schie­de­ne Ereig­nis­se ab, darunter:

  1. Glas­bruch: Dies umfasst Schä­den an Glas­ge­gen­stän­den auf­grund von Unfäl­len, Van­da­lis­mus, Dieb­stahl oder Natur­ka­ta­stro­phen wie Stür­men oder Erdbeben.
  2. Glas­ris­se: Wenn Ris­se im Glas auf­tre­ten, sei es auf­grund von Tem­pe­ra­tur­schwan­kun­gen oder ande­ren Fak­to­ren, kann die Glas­ver­si­che­rung auch für Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten aufkommen.
  3. Glas­be­schä­di­gung: Dies beinhal­tet Schä­den an Glas­ge­gen­stän­den, die durch mut­wil­li­ge Hand­lun­gen Drit­ter ver­ur­sacht wur­den, wie zum Bei­spiel Graf­fi­ti oder Zerkratzen.

Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag kön­nen auch zusätz­li­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sein, wie bei­spiels­wei­se der Schutz von Glas in Möbeln oder Vitri­nen, Spie­geln oder Glas­ke­ra­mik-Koch­fel­dern in der Küche.

Im Scha­dens­fall haben Sie teil­wei­se einen gewis­sen Eigen­an­teil, die soge­nann­te Selbst­be­tei­li­gung, zu tra­gen. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung vari­iert je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Vertragsbedingungen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass eine Glas­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch in einer stan­dard­mä­ßi­gen Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist. Daher soll­ten Sie Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce sorg­fäl­tig prü­fen und gege­be­nen­falls eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um den Schutz für Ihre Glas­ge­gen­stän­de zu gewährleisten.

Eine Glas­ver­si­che­rung kann Ihnen finan­zi­el­le Sicher­heit bie­ten und die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Ersatz von Glas­ge­gen­stän­den redu­zie­ren, die durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se beschä­digt wurden.

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