Eine Gliedertaxe ist eine Tabelle, die in der privaten Unfallversicherung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall herangezogen wird. Die Gliedertaxe enthält eine Liste von Körperteilen und Organen, die durch einen Unfall beeinträchtigt werden können, sowie eine Bewertung des Ausmaßes der Beeinträchtigung in Prozent.
Die Gliedertaxe dient dazu, den Grad der Invalidität nach einem Unfall zu bestimmen, der wiederum zur Berechnung der Höhe der Invaliditätsleistung verwendet wird. Je nach Versicherung können in der Gliedertaxe unterschiedliche Körperteile und Organe aufgeführt sein und unterschiedliche Bewertungen für die Beeinträchtigung enthalten.
Mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe wird der entsprechende Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen ermittelt.
Den einzelnen Körperteilen und Sinnesorganen werden mit der Gliedertaxe dabei feste Prozentwerte zugewiesen.
Dieser Prozentwert aus der Gliedertaxe wiederum ist entscheidend für die Höhe der Entschädigungsleistung.
Er legt fest, wieviel Prozent der Versicherungssumme für den Verlust oder die Beeinträchtigung ausbezahlt werden.
So hat z.B. der vollständige Verlust eines Daumens einen Gliedertaxe Wert von 20%.
Konkret bedeutet dies, dass bei z.B. einer versicherten Invaliditätssumme in Höhe von EUR 100.000, eine Entschädigungsleistung an die versicherte Person in Höhe von EUR 20.000 ausbezahlt wird.