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Was ist eine Gliedertaxe?

Eine Glie­derta­xe ist eine Tabel­le, die in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung zur Ermitt­lung des Inva­li­di­täts­gra­des nach einem Unfall her­an­ge­zo­gen wird. Die Glie­derta­xe ent­hält eine Lis­te von Kör­per­tei­len und Orga­nen, die durch einen Unfall beein­träch­tigt wer­den kön­nen, sowie eine Bewer­tung des Aus­ma­ßes der Beein­träch­ti­gung in Prozent.

Die Glie­derta­xe dient dazu, den Grad der Inva­li­di­tät nach einem Unfall zu bestim­men, der wie­der­um zur Berech­nung der Höhe der Inva­li­di­täts­leis­tung ver­wen­det wird. Je nach Ver­si­che­rung kön­nen in der Glie­derta­xe unter­schied­li­che Kör­per­tei­le und Orga­ne auf­ge­führt sein und unter­schied­li­che Bewer­tun­gen für die Beein­träch­ti­gung enthalten.

Mit Hil­fe der soge­nann­ten Glie­derta­xe wird der ent­spre­chen­de Inva­li­di­täts­grad bei Ver­lust oder voll­stän­di­ger Funk­ti­ons­un­fä­hig­keit von Kör­per­tei­len und Sin­nes­or­ga­nen ermittelt.

Den ein­zel­nen Kör­per­tei­len und Sin­nes­or­ga­nen wer­den mit der Glie­derta­xe dabei fes­te Pro­zent­wer­te zuge­wie­sen.

Die­ser Pro­zent­wert aus der Glie­derta­xe wie­der­um ist ent­schei­dend für die Höhe der  Entschädigungsleistung.

Er legt fest, wie­viel Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me für den Ver­lust oder die Beein­träch­ti­gung aus­be­zahlt werden.

So hat z.B. der voll­stän­di­ge Ver­lust eines Dau­mens einen Glie­derta­xe Wert von 20%.

Kon­kret bedeu­tet dies, dass bei z.B. einer ver­si­cher­ten  Inva­li­di­täts­sum­me in Höhe von EUR 100.000, eine Ent­schä­di­gungs­leis­tung an die ver­si­cher­te Per­son in Höhe von EUR 20.000 aus­be­zahlt wird.

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