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Was ist eine gro­be Fahr­läs­sig­keit in der Wohngebäudeversicherung?

Gro­be Fahr­läs­sig­keit in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bezeich­net eine Hand­lung oder Unter­las­sung, bei der grund­le­gen­de Sorg­falts­pflich­ten ver­letzt wer­den und dadurch ein Scha­den am Gebäu­de ent­steht. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit han­delt es sich um Situa­tio­nen, in denen der Ver­si­che­rungs­neh­mer wis­sent­lich oder aus gro­ber Unacht­sam­keit ein Risi­ko ein­geht, das den Scha­den verursacht.

Bei­spie­le für gro­be Fahrlässigkeit:

  1. Offen­las­sen eines Fens­ters wäh­rend eines Sturms: Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer es ver­säumt, Fens­ter oder Türen zu schlie­ßen, obwohl ein Sturm ange­kün­digt wur­de, kann dies als grob fahr­läs­sig gelten.
  2. Unbe­auf­sich­tig­tes offe­nes Feu­er: Zum Bei­spiel das Ver­las­sen des Hau­ses, wäh­rend Ker­zen bren­nen oder der Kamin noch an ist, stellt gro­be Fahr­läs­sig­keit dar, wenn dadurch ein Brand entsteht.
  3. Nicht­be­hei­zen des Gebäu­des im Win­ter: Wenn ein Haus nicht aus­rei­chend beheizt wird und dadurch die Was­ser­lei­tun­gen ein­frie­ren und plat­zen, kann dies als grob fahr­läs­sig ein­ge­stuft werden.

Aus­wir­kun­gen auf den Versicherungsschutz:

Frü­her konn­te die Ver­si­che­rung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit die Zah­lung voll­stän­dig ver­wei­gern. In moder­nen Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen (je nach Tarif) wird jedoch oft ein Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit ver­ein­bart. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung auch bei grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­ten Schä­den zahlt – aller­dings in eini­gen Fäl­len mit Kür­zun­gen der Ver­si­che­rungs­leis­tung, je nach Schwe­re des Verstoßes.

Wann greift der Ver­zicht auf gro­be Fahrlässigkeit?

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten mitt­ler­wei­le Tari­fe an, bei denen der Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit inklu­diert ist. Dies ist ein wich­ti­ger Schutz für den Ver­si­che­rungs­neh­mer, da er sicher­stellt, dass selbst bei einem grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­ten Scha­den ein Teil der Kos­ten über­nom­men wird.

Fazit:

Gro­be Fahr­läs­sig­keit kann den Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­den, sofern kein Ver­zicht dar­auf im Ver­trag ent­hal­ten ist. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls einen Tarif mit Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit zu wäh­len. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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